Ausschreibung 951543: APFZ ERSATZ, ANZEIGER FÜR KUNDENINFORMATIONEN

Publiziert am: 8. Februar 2017

Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr

A. ALLGEMEINES
Mit dem Projekt APFZ Ersatz erneuert SBB die aktuellen IT Applikationen auf den Fahrzeugen (APFZ) des Regionalverkehrs. Neu wird die Architektur APFZ 2.0 umgesetzt, wodurch die aktuellen Systeme (teil-) ersetzt oder erneuert werden.

A1) PROJEKTZIELE UND –SCHWERPUNKTE
• Produktersatz wegen Obsoleszenz und „End of Life“ von APFZ-Komponenten

• Umsetzung von Massnahmen zur Sicherstellung der ICT Security

• Systemerhalt und Instandhaltung der APFZ Komponenten im Fahrzeug sicherstellen

• Vereinheitlichte Software für die Kundeninformation (inkl. KIS-Erweiterung) und Fahrzeugplattform (FZPF), die auf allen Regionalverkehr Flotten eingesetzt werden kann.

• Verbesserung, Zuverlässigkeit bzw. Qualitätssteigerung der APFZ-Komponenten

B. BESCHAFFUNGSGEGENSTAND
Die SBB schreiben Anzeiger und Teilkomponenten davon (Anzeiger-Elektronik, Anzeiger-Controller) zur Kundeninformation in Eisenbahnfahrzeugen als öffentlich rechtliche Beschaffung aus. Zur Erbringung der Leistungen ist teilweise Reverse Engineering von alten Komponenten erforderlich.

B1) HAUPTANGEBOT
Die SBB erwartet ein Gesamtangebot für die nachfolgenden 11 Lieferobjekten:

Lieferobjekt 1: DTZ Frontanzeiger, Ersatz Controller oder Ersatz der Elektronik (unter Beibehaltung des mechanischen Gehäuses)
124 Stück fixe Liefermenge 10 Stück optionale Liefermenge.

Lieferobjekt 2: DTZ Seitenanzeiger, Ersatz Controller oder Ersatz der Elektronik (unter Beibehaltung des mechanischen Gehäuses)
490 Stück fixe Liefermenge 20 Stück optionale Liefermenge.

Lieferobjekt 3: DTZ Innenanzeiger, Ersatz Controller oder Ersatz der Elektronik (unter Beibehaltung des mechanischen Gehäuses)
978 Stück fixe Liefermenge 264 Stück optionale Liefermenge.

Lieferobjekt 4: GTW Seetal Frontanzeiger, Ersatz der Elektronik (unter Beibehaltung des mechanischen Gehäuses)
0 Stück fixe Liefermenge 48 Stück optionale Liefermenge.

Lieferobjekt 5: GTW Seetal Seitenanzeiger, Ersatz der Elektronik (unter Beibehaltung des mechanischen Gehäuses)
0 Stück fixe Liefermenge 80 Stück optionale Liefermenge.

Lieferobjekt 6: GTW Seetal Doppel-Innenanzeiger, kompletter Anzeiger (inklusive Gehäuse)
0 Stück fixe Liefermenge 58 Stück optionale Liefermenge.

Lieferobjekt 7: Flirt Legacy Frontanzeiger, Ersatz Controller oder Ersatz der Elektronik (unter Beibehaltung des mechanischen Gehäuses)
204 Stück fixe Liefermenge 20 Stück optionale Liefermenge.

Lieferobjekt 8: Flirt Legacy Seitenanzeiger, Ersatz der Elektronik (unter Beibehaltung des mechanischen Gehäuses)
98 Stück fixe Liefermenge 100 Stück optionale Liefermenge.

Lieferobjekt 9: Flirt Legacy Doppel-Innenanzeiger, Ersatz der Elektronik (unter Beibehaltung des mechanischen Gehäuses)
98 Stück fixe Liefermenge 100 Stück optionale Liefermenge.

Lieferobjekt 10: Flirt Legacy Seitenanzeiger, Ersatz Controller oder Ersatz der Elektronik (unter Beibehaltung des mechanischen Gehäuses)
714 Stück fixe Liefermenge 30 Stück optionale Liefermenge.

Lieferobjekt 11: Flirt Legacy Doppel-Innenanzeiger, Ersatz Controller oder Ersatz der Elektronik (unter Beibehaltung des mechanischen Gehäuses)
714 Stück fixe Liefermenge 30 Stück optionale Liefermenge.

Es sind alle verlangten Liefermengen zu offerieren und bei Bedarf zu kommentieren. Sind bei einem Lieferobjekt zwei mögliche Varianten angegeben (Ersatz Controller oder Ersatz ganze Elektronik), liegt der Variantenentscheid beim Lieferanten. Dieser Variantenentscheid pro Lieferobjekt muss im Angebot erläutert werden. Die Kosten sind detailliert gemäss der vorgegebenen Struktur aufzuführen (Teil 6_Preisblatt der Ausschreibungsunterlagen). Es wird unterschieden zwischen Einmalkosten und Stückkosten pro Komponente. Gegenstand des Angebots sind Entwicklung, Herstellung, Verpackung, Lieferung, Dokumentation der Komponenten. Die exakten Angebotsinhalte sind im Teil 4_Technische Unterlagen im übergeordneten Dokument und dem Anforderungskatalog ersichtlich.

B2) BEGEHUNG: 28.02.2017 (Oberwinterthur) und 02.03.2017 (Luzern)

1) Flotte DTZ: Die Begehung findet am 28. Februar 2017 von 09:00 – 14.00 Uhr in der Serviceanlage Instandhaltung Oberwinterthur, Flugplatzstrasse 7, CH-8404 Winterthur, statt.

2) Flotten Urflirts und GTW-Seetal: Die Begehung findet am 02. März 2017 von 09:00 – 14.00 Uhr in der Serviceanlage Zugbereitstellung Luzern, Neustadtstrasse 43, CH-6003 Luzern, statt.

Wegen der Komplexität des Beschaffungsvorhabens ist die Teilnahme an der Begehung / Infoveranstaltung obligatorisch. Angebote von Anbietern, die nicht an der Begehung teilgenommen haben, werden ohne Weiteres vom Verfahren ausgeschlossen. Die Anzahl Teilnehmer pro Anbieter ist auf maximal 2 Personen beschränkt.

Technische Fragen werden an der Begehung aufgenommen und an alle Anbieter schriftlich beantwortet.

Anmeldung zur Begehung hat der Anbieter bis am 24.02.2017 per E-Mail an die in der Ausschreibungspublikation in Ziffer 1.1 genannten Stelle einzureichen. Anmeldung mit Firma, Name, Vorname, Funktion und Telefonnummer.

Am Anlass besteht dem Anbieter die Möglichkeit, mit seinem mitgebrachten Mess-Equipment Messungen vorzunehmen (Messmittel sind z.B. Messband, Schiebelehre, Messgerät zur Messung des Glas-Transmissionswerts usw.).

C. BEZUGSBERECHTIGTE
Bezugsberechtigt für die obengenannten Leistungen sind auch andere Divisionen der SBB AG und Beteiligungsgesellschaften der SBB AG und nationale Transportunternehmungen (KTU).

D. NORMEN, VORSCHRIFTEN UND GESETZE
Die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bzw. Vertragsunterzeichnung (bzw. Unterzeichnung der Nachträge bei allfälliger Einlösung der Optionen) gültigen einschlägigen Vorschriften, Normen und Regeln der SBB und UIC sind einzuhalten.

E. Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34600000: Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile
Gruppen:
  • RW: Eisenbahn/Schienen
Untergruppen:
  • RW-RW: Eisenbahn/Schienen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
8. Februar 2017 Publikationsdatum
8. Februar 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

BEZUG DER UNTERLAGEN
Vor dem Bezug der Unterlagen müssen sich die Anbieter per E-Mail und mit dem Vermerk bei dem Auftraggeber (Ziffer 1.2) melden. Die Anbieter müssen sich zusätzlich zwingend in www.simap.ch registrieren, um ab 08.02.2017 bis 02.03.2017 die Unterlagen runterzuladen.

SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN:
Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache verfügbar. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und allfälligen durch die SBB, den Anbieter oder einen Dritten (z.B. EU-Tenderdaily) übersetzten Versionen geht der deutsche Text der SBB immer vor, welcher der einzig rechtlich massgebende ist.

FORM UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die Ausschreibungsunterlagen werden in elektronischer Form im SIMAP-Online (www.simap.ch) zur Verfügung gestellt.

ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk: "APFZ ERSATZ ANZEIGER FÜR KUNDENINFORMATION" in 2-facher Ausfertigung (Papierform und auf einem Datenträger) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy).

SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.

PRÄSENTATION DES ANGEBOTES:
Die SBB behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Eignung / der Bewertung der Angebote zu einer Präsentation einzuladen.

MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN:
Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der SBB und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB, Personal, Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. dieser aufgerechnet.

KEINE ENTSCHÄDIGUNG:
Die Anbieter können für die Ausarbeitung ihres Angebotes keine Entschädigung beanspruchen.

2. März 2017 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
9. März 2017 Frist für Fragen

FRAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG:
Fragen zu dieser Ausschreibung können versehen mit dem Vermerk "APFZ ERSATZ, ANZEIGER FÜR KUNDENINFORMATIONEN" bis 09.03.2017 per E-Mail an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 gerichtet werden.

Fragen, die nach diesem Termin eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern gleichzeitig anonymisiert schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

30. März 2017 Abgabetermin 14:00

Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer
Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.

Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden ungeöffnet an den Absender zurückgesandt.

3. April 2017 Offertöffnung

Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer
Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.

Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden ungeöffnet an den Absender zurückgesandt.

1. Oktober 2017 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60 WIRTSCHAFTLICHKEIT
45 1.1 Beschaffungskosten
10 1.2 Betriebskosten
5 1.3 Verwendung von Gleichteilen
40 QUALITÄT
35 2.1 Erfüllung „SOLL“ Anforderungen in Anforderungskatalog
5 2.2 Erfüllung der Vorgaben in Vertrag und Anhängen
100 GESAMTPUNKTZAHL

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG

1.1) FACHKOMPETENZ
- Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Projektierung, Entwicklung, Herstellung, Lieferung und Nachbetreuung
(Service) von vergleichbaren Komponenten aus dem mobilen Bereich (idealerweise Bus, Strassenbahn und Eisenbahn) mit ähnlichem Funktionsumfang sowie vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben.

- Terminvorgaben eingehalten.

2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

2.1) QUALITÄTSMANAGEMENT
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.

2.2) FERTIGUNGSKAPAZITÄT
Ausreichende Fertigungskapazität.

2.3) PERSONELLE RESSOURCEN
Ausreichende technische Ressourcen und qualifizierte personelle Kapazität

2.4) ORGANISATION
Organisationsstruktur des Unternehmens.

3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

3.1) Bonität / Handelsregisterauszug
3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4) Erfolgsrechnung
3.5) Bankerklärung / Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank
3.6) Versicherung / Betriebshaftplicht

4.) PRÄSENZ
Der Anbieter gewährleistet eine ausreichende Präsenz für technischen Support bzw. technischen Vertreter während der ganzen Vertragserfüllung.

Geforderte Nachweise:

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
- Mindestens zwei (2) Referenzen bevorzugt aus der Schweiz oder aus Europa (Zeitraum, Kunde, Projektumfang, beauftragte Leistungen, Rolle des Anbieters innerhalb des Projekts), nicht älter als drei (3) Jahre.

- Anhang 02 Termine-Lieferplan bestätigt und unterschrieben.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements; Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
*) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen
angeschlossen sind oder nicht, insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
*) Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
- *) Unternehmensstruktur
- *) Aktuelles Organigramm
- *) Aufbau und Organisation des Anbieters
- *) Standorte / Niederlassungen, Vertretungen oder Handels-partner in der CH.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
(*) Beglaubigter Handelsregisterauszug oder beglaubigte Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des
Herkunftslandes des Anbieters.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKIRTERIUM 3.2
Rechtsgültig unterzeichnete Erklärung betreffend eines laufen-den oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (mit Betreibungsregisterauszug oder äquivalentes Dokument für nicht in der Schweiz ansässige Unternehmen).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKIRTERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKIRTERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang
(Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie
Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKIRTERIUM 3.5
Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite (Bonitätsauskunft) gewährt werden. Die vorbehaltlose Akzeptanz des Musterformulars Erfüllungsgarantie, muss vom Finanzinstitut bescheinigt werden.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKIRTERIUM 3.6
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKIRTERIUM 4.1
- (*) Erklärung des Anbieters für die Dauer der Vertragserfüllung, dass eine fachkompetente Vertretung in deutscher oder englischer Sprache werktags zur Verfügung steht.

- Die Service-/ Supportorganisation ist durch den Anbieter zu dokumentieren, bzw. nachzuweisen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

AGB RKomp SBB, September 2016.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

VORBEHALTE:
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.

MASSGEBLICHER AUSSCHREIBUNGSTEXT:
Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und dem französischen Ausschreibungstext geht der deutsche Text vor. Rechtlich massgebend ist einzig die Publikation in www.simap.ch (Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz).

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 752 20 89
E-Mail-Adresse:  
markus.manini@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 951543 APFZ ERSATZ, ANZEIGER FÜR KUNDENINFORMATIONEN