Ausschreibung 951543: APFZ ERSATZ, ANZEIGER FÜR KUNDENINFORMATIONEN
Publiziert am: 8. Februar 2017
Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr
A. ALLGEMEINES A1) PROJEKTZIELE UND –SCHWERPUNKTE • Umsetzung von Massnahmen zur Sicherstellung der ICT Security • Systemerhalt und Instandhaltung der APFZ Komponenten im Fahrzeug sicherstellen • Vereinheitlichte Software für die Kundeninformation (inkl. KIS-Erweiterung) und Fahrzeugplattform (FZPF), die auf allen Regionalverkehr Flotten eingesetzt werden kann. • Verbesserung, Zuverlässigkeit bzw. Qualitätssteigerung der APFZ-Komponenten B. BESCHAFFUNGSGEGENSTAND B1) HAUPTANGEBOT Lieferobjekt 1: DTZ Frontanzeiger, Ersatz Controller oder Ersatz der Elektronik (unter Beibehaltung des mechanischen Gehäuses) Lieferobjekt 2: DTZ Seitenanzeiger, Ersatz Controller oder Ersatz der Elektronik (unter Beibehaltung des mechanischen Gehäuses) Lieferobjekt 3: DTZ Innenanzeiger, Ersatz Controller oder Ersatz der Elektronik (unter Beibehaltung des mechanischen Gehäuses) Lieferobjekt 4: GTW Seetal Frontanzeiger, Ersatz der Elektronik (unter Beibehaltung des mechanischen Gehäuses) Lieferobjekt 5: GTW Seetal Seitenanzeiger, Ersatz der Elektronik (unter Beibehaltung des mechanischen Gehäuses) Lieferobjekt 6: GTW Seetal Doppel-Innenanzeiger, kompletter Anzeiger (inklusive Gehäuse) Lieferobjekt 7: Flirt Legacy Frontanzeiger, Ersatz Controller oder Ersatz der Elektronik (unter Beibehaltung des mechanischen Gehäuses) Lieferobjekt 8: Flirt Legacy Seitenanzeiger, Ersatz der Elektronik (unter Beibehaltung des mechanischen Gehäuses) Lieferobjekt 9: Flirt Legacy Doppel-Innenanzeiger, Ersatz der Elektronik (unter Beibehaltung des mechanischen Gehäuses) Lieferobjekt 10: Flirt Legacy Seitenanzeiger, Ersatz Controller oder Ersatz der Elektronik (unter Beibehaltung des mechanischen Gehäuses) Lieferobjekt 11: Flirt Legacy Doppel-Innenanzeiger, Ersatz Controller oder Ersatz der Elektronik (unter Beibehaltung des mechanischen Gehäuses) Es sind alle verlangten Liefermengen zu offerieren und bei Bedarf zu kommentieren. Sind bei einem Lieferobjekt zwei mögliche Varianten angegeben (Ersatz Controller oder Ersatz ganze Elektronik), liegt der Variantenentscheid beim Lieferanten. Dieser Variantenentscheid pro Lieferobjekt muss im Angebot erläutert werden. Die Kosten sind detailliert gemäss der vorgegebenen Struktur aufzuführen (Teil 6_Preisblatt der Ausschreibungsunterlagen). Es wird unterschieden zwischen Einmalkosten und Stückkosten pro Komponente. Gegenstand des Angebots sind Entwicklung, Herstellung, Verpackung, Lieferung, Dokumentation der Komponenten. Die exakten Angebotsinhalte sind im Teil 4_Technische Unterlagen im übergeordneten Dokument und dem Anforderungskatalog ersichtlich. B2) BEGEHUNG: 28.02.2017 (Oberwinterthur) und 02.03.2017 (Luzern) 1) Flotte DTZ: Die Begehung findet am 28. Februar 2017 von 09:00 – 14.00 Uhr in der Serviceanlage Instandhaltung Oberwinterthur, Flugplatzstrasse 7, CH-8404 Winterthur, statt. 2) Flotten Urflirts und GTW-Seetal: Die Begehung findet am 02. März 2017 von 09:00 – 14.00 Uhr in der Serviceanlage Zugbereitstellung Luzern, Neustadtstrasse 43, CH-6003 Luzern, statt. Wegen der Komplexität des Beschaffungsvorhabens ist die Teilnahme an der Begehung / Infoveranstaltung obligatorisch. Angebote von Anbietern, die nicht an der Begehung teilgenommen haben, werden ohne Weiteres vom Verfahren ausgeschlossen. Die Anzahl Teilnehmer pro Anbieter ist auf maximal 2 Personen beschränkt. Technische Fragen werden an der Begehung aufgenommen und an alle Anbieter schriftlich beantwortet. Anmeldung zur Begehung hat der Anbieter bis am 24.02.2017 per E-Mail an die in der Ausschreibungspublikation in Ziffer 1.1 genannten Stelle einzureichen. Anmeldung mit Firma, Name, Vorname, Funktion und Telefonnummer. Am Anlass besteht dem Anbieter die Möglichkeit, mit seinem mitgebrachten Mess-Equipment Messungen vorzunehmen (Messmittel sind z.B. Messband, Schiebelehre, Messgerät zur Messung des Glas-Transmissionswerts usw.). C. BEZUGSBERECHTIGTE D. NORMEN, VORSCHRIFTEN UND GESETZE E. Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Projekt APFZ Ersatz erneuert SBB die aktuellen IT Applikationen auf den Fahrzeugen (APFZ) des Regionalverkehrs. Neu wird die Architektur APFZ 2.0 umgesetzt, wodurch die aktuellen Systeme (teil-) ersetzt oder erneuert werden.
• Produktersatz wegen Obsoleszenz und „End of Life“ von APFZ-Komponenten
Die SBB schreiben Anzeiger und Teilkomponenten davon (Anzeiger-Elektronik, Anzeiger-Controller) zur Kundeninformation in Eisenbahnfahrzeugen als öffentlich rechtliche Beschaffung aus. Zur Erbringung der Leistungen ist teilweise Reverse Engineering von alten Komponenten erforderlich.
Die SBB erwartet ein Gesamtangebot für die nachfolgenden 11 Lieferobjekten:
124 Stück fixe Liefermenge 10 Stück optionale Liefermenge.
490 Stück fixe Liefermenge 20 Stück optionale Liefermenge.
978 Stück fixe Liefermenge 264 Stück optionale Liefermenge.
0 Stück fixe Liefermenge 48 Stück optionale Liefermenge.
0 Stück fixe Liefermenge 80 Stück optionale Liefermenge.
0 Stück fixe Liefermenge 58 Stück optionale Liefermenge.
204 Stück fixe Liefermenge 20 Stück optionale Liefermenge.
98 Stück fixe Liefermenge 100 Stück optionale Liefermenge.
98 Stück fixe Liefermenge 100 Stück optionale Liefermenge.
714 Stück fixe Liefermenge 30 Stück optionale Liefermenge.
714 Stück fixe Liefermenge 30 Stück optionale Liefermenge.
Bezugsberechtigt für die obengenannten Leistungen sind auch andere Divisionen der SBB AG und Beteiligungsgesellschaften der SBB AG und nationale Transportunternehmungen (KTU).
Die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bzw. Vertragsunterzeichnung (bzw. Unterzeichnung der Nachträge bei allfälliger Einlösung der Optionen) gültigen einschlägigen Vorschriften, Normen und Regeln der SBB und UIC sind einzuhalten.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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8. Februar 2017 | Publikationsdatum | |
8. Februar 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | BEZUG DER UNTERLAGEN SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN: FORM UND MASSGEBLICHE VERSION: ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION: SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER: PRÄSENTATION DES ANGEBOTES: MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN: KEINE ENTSCHÄDIGUNG: |
2. März 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
9. März 2017 | Frist für Fragen | FRAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG: Fragen, die nach diesem Termin eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern gleichzeitig anonymisiert schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. |
30. März 2017 | Abgabetermin 14:00 | Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe 1.2. Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden ungeöffnet an den Absender zurückgesandt. |
3. April 2017 | Offertöffnung | Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe 1.2. Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden ungeöffnet an den Absender zurückgesandt. |
1. Oktober 2017 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60 | WIRTSCHAFTLICHKEIT |
45 | 1.1 Beschaffungskosten |
10 | 1.2 Betriebskosten |
5 | 1.3 Verwendung von Gleichteilen |
40 | QUALITÄT |
35 | 2.1 Erfüllung „SOLL“ Anforderungen in Anforderungskatalog |
5 | 2.2 Erfüllung der Vorgaben in Vertrag und Anhängen |
100 | GESAMTPUNKTZAHL |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG
1.1) FACHKOMPETENZ
- Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Projektierung, Entwicklung, Herstellung, Lieferung und Nachbetreuung
(Service) von vergleichbaren Komponenten aus dem mobilen Bereich (idealerweise Bus, Strassenbahn und Eisenbahn) mit ähnlichem Funktionsumfang sowie vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben.
- Terminvorgaben eingehalten.
2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1) QUALITÄTSMANAGEMENT
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.
2.2) FERTIGUNGSKAPAZITÄT
Ausreichende Fertigungskapazität.
2.3) PERSONELLE RESSOURCEN
Ausreichende technische Ressourcen und qualifizierte personelle Kapazität
2.4) ORGANISATION
Organisationsstruktur des Unternehmens.
3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1) Bonität / Handelsregisterauszug
3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4) Erfolgsrechnung
3.5) Bankerklärung / Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank
3.6) Versicherung / Betriebshaftplicht
4.) PRÄSENZ
Der Anbieter gewährleistet eine ausreichende Präsenz für technischen Support bzw. technischen Vertreter während der ganzen Vertragserfüllung.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
- Mindestens zwei (2) Referenzen bevorzugt aus der Schweiz oder aus Europa (Zeitraum, Kunde, Projektumfang, beauftragte Leistungen, Rolle des Anbieters innerhalb des Projekts), nicht älter als drei (3) Jahre.
- Anhang 02 Termine-Lieferplan bestätigt und unterschrieben.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements; Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
*) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen
angeschlossen sind oder nicht, insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
*) Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
- *) Unternehmensstruktur
- *) Aktuelles Organigramm
- *) Aufbau und Organisation des Anbieters
- *) Standorte / Niederlassungen, Vertretungen oder Handels-partner in der CH.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
(*) Beglaubigter Handelsregisterauszug oder beglaubigte Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des
Herkunftslandes des Anbieters.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKIRTERIUM 3.2
Rechtsgültig unterzeichnete Erklärung betreffend eines laufen-den oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (mit Betreibungsregisterauszug oder äquivalentes Dokument für nicht in der Schweiz ansässige Unternehmen).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKIRTERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKIRTERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang
(Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie
Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKIRTERIUM 3.5
Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite (Bonitätsauskunft) gewährt werden. Die vorbehaltlose Akzeptanz des Musterformulars Erfüllungsgarantie, muss vom Finanzinstitut bescheinigt werden.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKIRTERIUM 3.6
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKIRTERIUM 4.1
- (*) Erklärung des Anbieters für die Dauer der Vertragserfüllung, dass eine fachkompetente Vertretung in deutscher oder englischer Sprache werktags zur Verfügung steht.
- Die Service-/ Supportorganisation ist durch den Anbieter zu dokumentieren, bzw. nachzuweisen.
Zusätzliche Informationen
keine
AGB RKomp SBB, September 2016.
Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
VORBEHALTE:
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.
MASSGEBLICHER AUSSCHREIBUNGSTEXT:
Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und dem französischen Ausschreibungstext geht der deutsche Text vor. Rechtlich massgebend ist einzig die Publikation in www.simap.ch (Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz).
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 752 20 89
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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