Ausschreibung 948661: Relevé de prix régional pour l’indice des prix à la consommation
Publiziert am: 20. Januar 2017
Bundesamt für Statistik
Gemäss den Ausschreibungsunterlagen
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Gemäss den Ausschreibungsunterlagen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
20. Januar 2017 | Publikationsdatum | |
20. Januar 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
24. März 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
3. Februar 2017 | Frist für Fragen | Gemäss den Ausschreibungsunterlagen |
24. März 2017 | Abgabetermin 00:00 | Gemäss den Ausschreibungsunterlagen |
27. März 2017 | Offertöffnung | Gemäss den Ausschreibungsunterlagen |
1. Juli 2017 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35 % | ZK 1: Für das BFS möglichst vorteilhaftes preisliches Angebot für die nach ZK 1.1 bis 1.4 zu erbringenden Dienstleistungen |
27 % | ZK 1.1: Möglichst vorteilhaftes Preisangebot (in Schweizer Franken, MwSt. und alle anderen Kosten inklusive) für alle durch den Anbieter bis am 31.12.2022 entsprechend dem Ausschreibungsdokument zu erbringenden Leistungen für den Grundauftrag mit der maximalen Anzahl zu erhebenden Preisen, d.h. 265‘000 Preise pro Jahr. Ausgeschlossen sind Leistungen, die nach dem Ausüben von Optionen zu erbringen sind |
2 % | ZK 1.2: Möglichst hoher Pauschalrabatt (Schweizer Franken, MwSt. und alle andere Kosten inklusive) für eine Tranche von 5‘000 Preisen, die weniger erhoben werden als die Maximalmenge (265‘000 zu erhebende Preise pro Jahr, vergl. Kapitel 3.4 des Ausschreibungsdokumentes). |
3 % | ZK 1.3: Möglichst vorteilhaftes Preisangebot (in Schweizer Franken, MwSt. und alle anderen Kosten inklusive) für die durch den Anbieter bis am 31.12.2022 entsprechend der Option 1 zu erbringenden Leistungen: Erhebung von maximal 70‘000 Preisen pro Jahr durch ErheberInnen in der Zentrale entsprechend der Option 1. |
3 % | ZK 1.4: Möglichst vorteilhaftes Preisangebot (in Schweizer Franken, MwSt. und alle anderen Kosten inklusive) für die durch den Anbieter bis am 31.12.2022 entsprechend der Option 2 zu erbringenden Leistungen: Erhebung von maximal 70‘000 Preisen pro Jahr durch regionale ErheberInnen entsprechend der Option 2 |
30 % | CAD 2: Möglichst gute Erfahrung und Organisation gemäss den ZK 2.1 bis 2.5 |
10 % | CAD 2.1: Möglichst umfangreiche und aktuelle Erfahrung in der administrativen und informatikmässigen Abwicklung von dezentralen Erhebungen |
5 % | CAD 2.2: Möglichst umfangreiche Erfahrung und Kompetenz des Projektteams in Bezug auf die zu erbringenden Leistungen |
5 % | CAD 2.3: Möglichst leistungsfähige Organisation zwischen den regionalen ErheberInnen und der Zentrale des Anbieters, die den Erfordernissen des Kapitels 3.2 des Ausschreibungsdokumentes nachkommen |
5 % | CAD 2.4: Möglichst effiziente Organisation der monatlichen Erhebungstermine, um eine termingerechte Datenlieferung und qualitativ einwandfreie Daten entsprechend den Erfordernissen im Kapitel 3.2.5 des Ausschreibungsdokumentes zu ermöglichen |
5 % | CAD 2.5: Möglichst effiziente Organisation zwischen dem Auftragnehmer und dem BFS entsprechend den Erfordernissen des Kapitels 3.3 der Ausschreibungsunterlagen |
35 % | CAD 3: Möglichst insbesondere adequate Massnahmen und Mittel im Sinne der Sub-ZK 3.1 bis 3.4 |
10 % | CAD 3.1: Möglichst adäquates Ausbildungssystem für die ErheberInnen, möglichst adäquate Supervision der Arbeit der ErheberInnen entsprechend den Erfordernissen in den Kapiteln 3.2.4 bis 3.2.7 des Ausschreibungsunterlagen |
10 % | CAD 3.2: Möglichst adäquates Kontrollsystem betreffend der Plausibilität der Daten, dies entsprechend dem Kapitel 3.2.5 lit. d. der Ausschreibungsunterlagen |
5 % | CAD 3.3: Möglichst adequates, leistungsfähiges monatliches und jährliches Reportingsystem, dies entsprechend den Erfordernissen der Kapitel 3.3.2 und 3.3.3 der Ausschreibungsunterlagen. |
10 % | CAD 3.4: Möglichst adäquates System für die Datensicherung und -übermittlung, dies entsprechend den gemäss dem Kapitel 3.2.5 lit. e der AU zu erbringenden Leistungen und unter Respektierung der Vorschriften gemäss dem Kapitel 3.6 der Ausschreibungsunterlagen (AU) |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
EK 1: Der Anbieter ist vertrauenswürdig und verfügt am 01.01.2017 über mindestens 6 Angestellte (mit mindestens 500 Stellenprozenten) im Bereich Projektmanagement, Informatik und Erhebungen vor Ort / Supervision (insgesamt).
EK 2: Die Projektleiterin / der Projektleiter, die Supervisorin / der Supervisor und alle anderen Angestellten, die mit den ErheberInnen in Kontakt kommen (Stellvertretung Supervision, Verantwortliche der Hotline) beherrschen die deutsche und französische Sprache mündlich und schriftlich gut.
EK 3: Die Projektleiterin / der Projektleiter und die vorgesehenen SupervisorInnen sind während den üblichen Bürozeiten in Neuchâtel per E-Mail sowie per E-Mail erreichbar, um alle Fragen zur monatlichen Erhebung beantworten zu können.
EK 4: Der Anbieter verfügt über eine Informatik-Einheit, die eine reibungslose Einführung und einen ebensolchen Betrieb des Erhebungssystems garantieren kann.
EK 5: Der Anbieter (evt. Subunternehmen im Bereich IT eingeschlossen) garantiert einen einwandfreien Datenschutz und eine einwandfreie Datensicherheit
EK 6: Der Anbieter muss das Selbstdeklarations-Formular (Anhang zum Ausschreibungsdokument) vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Er muss es unterzeichnet und termingerecht - samt allen einverlangten Unterlagen - dem Auftraggeber zurückgeschickt haben. Das Prinzip des gleichen Lohnes für Mann und Frau - entsprechend den Bestimmungen auf dem Selbstdeklarationsformular - muss eingehalten sein.
EK 1: Schriftliche Bestätigung des Anbieters, dass er am 01.01.2017 über mindestens 6 Angestellte mit 500 Stellenprozenten in den Bereichen Projektmanagement, Informatik und Erhebungen vor Ort / Supervision verfügt (insgesamt). Angabe der einzelnen Beschäftigungsgrade in %, Vorname und Name, Funktion beim Anbieter.
EK 2: Liste mit Name und Vorname der Projektleiterin/des Projektleiters, der SupervisorInnen und aller anderen Personen, die mit den ErheberInnen in Kontakt kommen (Stellvertretung Supervision, Verantwortliche der Hotline), Angabe ihres Sprachniveaus (je mündlich und je schriftlich) betreff. der deutschen und der franz. Sprache (minimal, gut, sehr gut). Wenn möglich Sprachdiplome und andere Dokumente beilegen, die diese Kenntnisse nachweisen
EK 3: Schriftliche Bestätigung, dass die Projektleiterin / der Projektleiter und die SupervisorInnen während der üblichen Bürozeiten in Neuchâtel per E-Mail und Telefon erreichbar sind, um auf alle Fragen zur monatlichen Erhebung zu beantworten zu können.
EK 4:Detaillierte Vorstellung der Informatik-Einheit, die mit der Einführung und dem Betrieb des Erhebungssystems betraut ist. Argumentation, wieso die Informatik-Einheit in der Lage ist, eine reibungslose Einführung und einen ebensolchen Betrieb des Erhebungssystems zu garantieren.
EK 5: Dokumentation, die erklärt, wie der Anbieter (evt. Subunternehmen des Anbieters im Bereich IT eingeschlossen) einen einwandfreien Datenschutz und eine einwandfreie Datensicherheit sicherzustellen gedenkt. Detaillierte Information zum zu verwendenen Informatiksystem des Anbieters und zum System der Datenspeicherung für den Fall von Pannen des Hauptsystems. Nachweis, dass der Anbieter (evt. Subunternehmen des Anbieters im Bereich IT eingeschlossen) über ein Sicherheitszertifikat für den Datentransfer verfügt, oder schriftliche Bestätigung, dass er (und/oder sein IT-Subunternehmen) ein solches für das Mandat beschaffen wird.
EK 6: Einsenden des korrekt ausgefüllten und unterzeichneten Formulars zur Selbstdeklarations-Formulars. Einsenden der auf dem Formular erwähnten Unterlagen
Zusätzliche Informationen
-
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Version 20126)
Bleiben - insbesondere hinsichtlich der Preise - vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Zuschlagskriterien: Taxionomie: Vergl. die Ziffer 4.5 der französischsprachigen Version dieser Ausschreibung sowie die Ausschreibungsunterlagen
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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