Ausschreibung 947379: KSBL-IT-LSP-MEA

Publiziert am: 19. Januar 2017

Kantonsspital Baselland

Infolge auslaufender Verträge per Ende März 2017 sollen die Microsoft-Lizenzen über den SIK-Rahmenvertrag im Rahmen des bestehenden Enterprise Agreement (EA) über 3 Jahre mit der Option um eine einmalige Verlängerung um weitere 3 Jahre beschafft/erneuert werden.


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Liestal

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. Januar 2017 Publikationsdatum
19. Januar 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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3. Februar 2017 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
3. Februar 2017 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

21. Februar 2017 Abgabetermin 10:00

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21. Februar 2017 Offertöffnung

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1. April 2017 Geplanter Projektstart
31. März 2020 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kantonsspitals Baselland (Stand Juli 2015) sowie die AGB der SIK für IKT-Leistungen, Ausgabe 2015

Offizielles Publikationsorgan:

Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft

Rechtsmittelbelehrung:

Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.


Kontakt

Kantonsspital Baselland
Mühlemattstrasse 26
4410 Liestal
E-Mail-Adresse:  
ksbl.zek@ksbl.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 947379 KSBL-IT-LSP-MEA