Ausschreibung 944155: Rahmenbedingungen für Teilprojektleitung und Projektunterstützung

Publiziert am: 5. Dezember 2016

armasuisse

Mit der vorliegenden Ausschreibung will die armasuisse Rahmenbedingungen für Teilprojektleitung- und Projektunterstützungsleistungen vergeben. Auftraggeber ist die armasuisse, Kompetenzbereich Führungs- und Aufklärungssysteme.
Die armasuisse lädt die AnbieterInnen im Rahmen der Submission „Teilprojektleitung und Projektunterstützung“ zur Einreichung eines Antrags ein. Sinn und Zweck der Ausschreibung ist die Auswahl von zuverlässigen und kompetenten Anbietern, die – unter Umständen auch kurzfristig - Personal zur Verfügung stellen könnten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79620000: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. Dezember 2016 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

10. Januar 2017 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit, diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum gegeben.

16. Januar 2017 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
a) Bei Abgabe an CC WTO armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
- Öffnungszeiten der Loge: durchgehend von 07:00 – 17:00 Uhr
(ausserhalb dieser Zeiten können keine Angebote / Anträge abgegeben werden)
- Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 17:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.

- Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot / der Antrag muss spätestens um 17:00 Uhr im CC WTO abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe des Teilnahmeantrags an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags an den Fax der Auftraggeberin zu melden.

Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
a) Bei Abgabe an CC WTO armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
- Öffnungszeiten der Loge: durchgehend von 07:00 – 17:00 Uhr
(ausserhalb dieser Zeiten können keine Angebote / Anträge abgegeben werden)
- Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 17:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.

- Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot / der Antrag muss spätestens um 17:00 Uhr im CC WTO abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe des Teilnahmeantrags an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags an den Fax der Auftraggeberin zu melden.

1. Mai 2017 Geplanter Projektstart
30. April 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welch die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit dem Antrag zur Teilnahme unterschrieben abgegeben werden, ansonsten wird nicht auf den Antrag eingetreten. Die Teilnehmerzahl der zum Angebot eingeladenen Anbieter wird auf max. fünf (5) limitiert. Dabei wird die entstehende Rangfolge der Anbieter durch die bewertbaren Eignungskriterien berücksichtigt.
E1 - E15 sind Musskriterien und müssen bestätigt werden:
E1 Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Aus-landes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2 Firmenportrait mit Organigramm, Rechtsform, Anzahl beschäftigte Personen und Umsatz.
E3 Bestätigung des Anbieters, die Gesamtverantwortung für die gesamte Geschäftsabwicklung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass die Anbieterin bzw. der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte müssen durch den Anbieter verpflichtet werden.
E4 Der Anbieter ist damit einverstanden, sich dem Geheimschutzverfahren zu unterziehen, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413). Die Informations-schutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Firma und Personen.
E5 Einhaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeits-schutzbestimmungen und Lohngleichheit von Frau und Mann
Der Anbieter bestätigt, dass er und seine beigezogenen Subunternehmer und Zuliefererbetriebe für in der Schweiz erbrachte und entlohnte Leistungen, die in der Beilage 1.1.1 aufgeführten Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann einhalten.
Anbieter und deren Subunternehmer erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Weiterführende Informationen unter www.logib.ch.
Zudem bestätigt der Anbieter, dass er und seine beigezogenen Subunternehmer und Zuliefererbetriebe für im Ausland erbrachte und entlohnte Leistungen, die in der Beilage 1.1.1 aufgeführten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation einhalten.
E6 Die mit dem Antrag eingereichten Profile müssen im Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes oder spätestens unmittelbar nach dem Zuschlagsentscheid an die Anbietenden vertraglich mittelbar (Subunternehmer) oder unmittelbar (Arbeitsverhältnis) gebunden sein, so dass deren Verfügbarkeit gewährleistet ist. Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzliche Auflagen erfüllen.
E7 Bestätigung, dass die eingereichten Profile die unter Kapitel 3.3 im Pflichtenheft gestellten Anforderungen erfüllen.
E8 Bereitschaft, für geschäftliche Zwecke in der Schweiz und im Ausland gegen Spesenvergütung gemäss Spesenregelung der Bundesverwaltung zu reisen.
E9 Der Anbieter erklärt sich betreffend Sicherstellung bereit, dass angebotene und nicht mehr zur Verfügung stehende Profile (z.B. wegen Kündigung, längerem Urlaub, Krankheit etc.) innert angemessener Frist durch gleichwertige ausgewechselt werden und für armasuisse dadurch keinen Schaden im Sinne von Zeitverzug und/oder Kosten entstehen.
E10 Der Anbieter erklärt sich bereit, Profile, welche in den zugeteilten Aufgaben die erwarteten Leistungen nicht erbringen, auf Verlangen des Auftraggebers innert angemessener Frist durch andere zu ersetzen, welche den verlangten Anfor-derungen gemäss Kapitel 3.3 des Pflichtenheftes entsprechen.
E11 Der Anbieter akzeptiert, dass keine Spesen für Arbeiten am Standort der armasuisse Bern oder am Standort der Firma ausbezahlt werden.
E12 Bestätigung einer Kontaktadresse mit Ansprechpartner (Single point of contact) in der Schweiz.
E13 Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz der beiliegenden Rahmenbedingungen (Beilage 2.0).
E14 Bewilligung zum Personalverleih
Nachweis der kantonalen / der eidgenössischen Bewilligung zum Personalverleih (AVG): Bitte legen Sie eine Kopie der Bewilligung zum Personalverleih bei.
Im Falle einer vorbehaltlosen Befreiung vom AVG ist das entsprechende Schreiben der zuständigen Behörde beizulegen.
E15 Einhaltung AVG / AVV
Bestätigung des Anbieteris, dass er die für ihn geltenden Regeln im Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) vom 06. Oktober 1989, SR 823.11, sowie der dazugehörigen Verordnung, SR 823.111, einhält, im Besonderen auch während der Leistungserbringung nach erfolgtem Zuschlag.
E16 - E21 sind bewertete Eignungskriterien (Bewertung ersichtilich in den Unterlagen):
E16 Der Bewerber muss über nachweisbare Erfahrung in der Realisation von ähnlich gelagerten Projekten verfügen.
E17 Der Bewerber muss über nachweisbare Erfahrung in der Realisation von Beschaffungsprojekten im Armeebereich verfügen.
E18 Anzahl der personellen Ressourcen Profil I.
E19 Anzahl der personellen Ressourcen Profil II.
E20 Anzahl der Anwendungsbereiche.
E21 Anzahl der Anwendungsbereiche.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.


Kontakt

armasuisse
Kasernenstrasse 19
CH 3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch