Ausschreibung 943841: APFZ Ersatz, elektronische Komponenten
Publiziert am: 7. Dezember 2016
Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr
A. ALLGEMEINES A1) PROJEKTZIELE UND –SCHWERPUNKTE B. BESCHAFFUNGSGEGENSTAND C) BESCHREIBUNG HAUPTANGEBOT • 545 Stück fixe Liefermenge HMI • 1000 Stück optionale Liefermenge HMI Es sind alle verlangten Liefermengen zu offerieren und bei Bedarf zu kommentieren. Die Kosten sind detailliert gemäss der vorgegebenen Struktur aufzuführen (Teil 6_Preisblatt der Ausschreibungsunterlagen). Es wird unterschieden zwischen Einmalkosten und Stückkosten pro Komponente. Gegenstand des Angebots sind Entwicklung, Herstellung, Verpackung, Lieferung, Dokumentation der Komponenten. Die exakten Angebotsinhalte sind im Teil 4_Technische Unterlagen im übergeordneten Dokument und dem Anforderungskatalog ersichtlich. " D. BEZUGSBERECHTIGTE E. NORMEN, VORSCHRIFTEN UND GESETZE F. Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen."
Mit dem Projekt APFZ Ersatz erneuert SBB die aktuellen IT Applikationen auf den Fahrzeugen (APFZ) des Regionalverkehrs. Neu wird die Architektur APFZ 2.0 umgesetzt, wodurch die aktuellen Systeme (teil-) ersetzt oder erneuert werden.
• Produktersatz wegen Obsoleszenz und „End of Life“ von APFZ-Komponenten
• Umsetzung von Massnahmen zur Sicherstellung der ICT Security
• Systemerhalt und Instandhaltung der APFZ Komponenten im Fahrzeug sicherstellen
• Vereinheitlichte Software für die Kundeninformation (inkl. KIS-Erweiterung) und Fahrzeugplattform (FZPF), die auf allen Regionalverkehr Flotten eingesetzt werden kann
• Verbesserung, Zuverlässigkeit bzw. Qualitätssteigerung der APFZ-Komponenten
B1) ALLGEMEIN
Die SBB schreiben HMI (Human Maschine Interfaces, Touchpanel) zum Einsatz im Führerraum als öffentlich rechtliche Beschaffung aus. Mit diesen HMI kann unter anderem das Kundeninformationssystem bedient werden.
Die SBB erwartet ein Angebot zur Lieferung von:
Bezugsberechtigt für die obengenannten Leistungen sind auch andere Divisionen der SBB AG und Beteiligungsgesellschaften der SBB AG und nationale Transportunternehmungen (KTU).
Die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bzw. Vertragsunterzeichnung (bzw. Unterzeichnung der Nachträge bei allfälliger Einlösung der Optionen) gültigen einschlägigen Vorschriften, Normen und Regeln der SBB und UIC sind einzuhalten.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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7. Dezember 2016 | Publikationsdatum | |
7. Dezember 2016 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | BEZUG DER UNTERLAGEN SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN: Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache verfügbar. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und allfälligen durch die SBB, den Anbieter oder einen Dritten (z.B. EU-Tenderdaily) übersetzten Versionen geht der deutsche Text der SBB immer vor, welcher der einzig rechtlich massgebende ist. FORM UND MASSGEBLICHE VERSION: ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION: SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER: PRÄSENTATION DES ANGEBOTES: MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN: KEINE ENTSCHÄDIGUNG: |
31. Dezember 2016 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
12. Januar 2017 | Frist für Fragen | FRAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG: Fragen, die nach diesem Termin eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern gleichzeitig anonymisiert schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. |
30. Januar 2017 | Abgabetermin 16:00 | Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe 1.2. Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden ungeöffnet an den Absender zurückgesandt. |
3. Februar 2017 | Offertöffnung | Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe 1.2. Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden ungeöffnet an den Absender zurückgesandt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
45% von 100% | 1.1 Beschaffungskosten |
10% von 100% | 1.2 Betriebskosten |
5% von 100% | 1.3 Aufwand für Hardware Integration |
35% von 100% | 2.1 Erfüllung „SOLL“ Anforderungen in Anforderungskatalog |
5% von 100% | 2.2 Erfüllung der Vorgaben in Vertrag und Anhängen |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG
1.1) FACHKOMPETENZ
- Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Projektierung, Entwick-lung, Herstellung, Lieferung und Nachbetreuung (Service) von ver-gleichbaren Komponenten aus dem mobilen Bereich (idealerweise Bus, Strassenbahn und Eisenbahn) mit ähnlichem Funktionsumfang sowie vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben.
- Terminvorgaben eingehalten.
2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1) QUALITÄTSMANAGEMENT
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.
2.2) FERTIGUNGSKAPAZITÄT
Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.
2.3) PERSONELLE RESSOURCEN
- Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.
- Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität"
2.4) ORGANISATION
Organisationsstruktur des Unternehmens.
3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1) Bonität / Handelsregisterauszug
3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4) Erfolgsrechnung
3.5) Bankerklärung / Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank
3.6) Versicherung / Betriebshaftplicht"
4.) PRÄSENZ
Der Anbieter gewährleistet eine ausreichende Präsenz für technischen Support bzw. technischen Vertreter während der ganzen Vertragserfüllung.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
- Mehrere Referenzen bevorzugt aus der Schweiz oder aus Europa (Zeitraum, Kunde, Projektumfang, beauftragte Leistungen, Rolle des Anbieters innerhalb des Projekts), nicht älter als drei (3) Jahre.
- Anhang 02 Termine-Lieferplan bestätigt und unterschrieben.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements; Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
*) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
*) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
*) Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
- *) Unternehmensstruktur
- *) Aktuelles Organigramm
- *) Aufbau und Organisation des Anbieters
- *) Standorte / Niederlassungen, Vertretungen oder Handels-partner in der CH.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKIRTERIUM 3.1
(*) Beglaubigter Handelsregisterauszug oder beglaubigte Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKIRTERIUM 3.2
Erklärung betreffend eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKIRTERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKIRTERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKIRTERIUM 3.5
Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite (Bonitätsauskunft) gewährt werden. Die vorbehaltlose Akzeptanz des Musterformulars Erfüllungsgarantie, muss vom Finanzinstitut bescheinigt werden.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKIRTERIUM 3.6
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKIRTERIUM 4.1
- (*) Erklärung des Anbieters für die Dauer der Vertragserfüllung, dass eine fachkompetente Vertretung in deutscher oder englischer Sprache werktags zur Verfügung steht.
- Die Service-/ Supportorganisation ist durch den Anbieter zu dokumentieren, bzw. nachzuweisen.
Zusätzliche Informationen
Keine.
AGB RKomp SBB, September 2016.
Bleiben vorbehalten.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
VORBEHALTE:
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.
MASSGEBLICHER AUSSCHREIBUNGSTEXT:
Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und dem französischen Ausschreibungstext geht der deutsche Text vor. Rechtlich massgebend ist einzig die Publikation in www.simap.ch (Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz).
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 752 20 89
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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