Ausschreibung 941305: (16160) 570 IT-Dienstleistungen geocat.ch

Publiziert am: 18. November 2016

Bundesamt für Landestopografie swisstopo

Ausgangslage:
Mit dem Projekt geocat.ch sollen die Beschreibungen der Schweizer Geodaten und Geodienste sowie deren Metadaten via Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zu diesem Zweck wurde 2008 eine Applikation samt Katalogservice entwickelt, welche die Geodaten und Geodienste mittels Metadaten beschreibt und somit die Suche, die Editierung und die Verwaltung der Metadaten ermöglicht. Seit Ende 2009 ist die Applikation in Betrieb. Auf geocat.ch können Bundesämter, Kantone, Gemeinden und private Firmen Metadaten zu ihren eigenen Geodaten erfassen. Somit ist geocat.ch ein integraler Bestandteil der Infrastruktur und der Prozesse des Bundes und der Nationalen Geodaten-Infrastruktur.

Zweck der Ausschreibung:
Sinn und Zweck der Ausschreibung ist die Auswahl einer kompetenten, zuverlässigen und leistungsstarken Anbieterin, welche die benötigten Support- und Pflegedienstleistungen für den Geometadatenkatalog geocat.ch über den gesamten Leistungszeitraum sowie nach Bedarf von swisstopo allfällige Beratungs- und Weiterentwicklungsleistungen erbringen kann.

Leistungsübersicht:
Der Beschaffungsgegenstand wird unterteilt in einer Grundleistung GL01 und zwei optionalen Leistungen OP01 und OP02 ausgeschrieben:
GL01: Support- und Pflegeleistungen, max. Stundenkontingent von 600h.
OP01: Support- und Pflegeleistungen, max. Stundenkontingent von1'900h.
OP02: Beratungs- und Weiterentwicklungsleistungen, max. Stundenkontingent von 6‘000h.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung erfolgt in Kapitel 4 des Pflichtenheftes.

Wichtige Informationen zur Transparenz und Gleichbehandlung:
Der Geometadatenkatalog geocat.ch, welcher auf der Open-Source-Software GeoNetwork basiert, wird derzeit von der Firma Camptocamp SA, EPFL Innovation Park, Bâtiment A, 1015 Lausanne gepflegt und weiterentwickelt. Camptocamp ist zusätzlich für die nötigen Supportleistungen verantwortlich.
Die Firma Camptocamp ist als heutige Leistungserbringerin ebenfalls zur Angebotseingabe zugelassen, da sie weder an der Vorbereitung noch an der Ausgestaltung der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beteiligt war.
Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen wurden so ausgestaltet, dass alle möglichen Anbieterinnen gleichbehandelt werden und keine Anbieterin durch ihre bisherigen Tätigkeiten bei der Bedarfsstelle einen Wettbewerbsvorteil für die vorliegende Angebotserstellung erlangt hat.
Dies wird insbesondere mit folgenden Massnahmen sichergestellt:
- Alle relevanten Dokumente sind als Beilagen [1-3] zum Pflichtenheft der Ausschreibung beigelegt;
- Zusätzlich wird die ordentliche Frist zur Einreichung der Angebote von 40 Tagen um 10 Tage auf 50 Tage verlängert.
In diesem Sinne sind alle Anbieterinnen zur Angebotserstellung zugelassen.

Wichtige Informationen zur Angebotseingabe:
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass vorliegend keine Anbietenden im Sinne von personalverleihrechtlichen Ausschreibungen gesucht werden. Die Auftragnehmerin übernimmt die Verantwortung für die anhand der Auftragserteilung übertragene Leistungserbringung und die entsprechende Haftung. Angebote als Personalverleih sind somit von dieser Ausschreibung ausgeschlossen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Dienstleistungserbringung erfolgt primär am Standort der künftigen Auftragnehmerin. Der Erfüllungsort an welchem Nutzen und Gefahr des Leistungsgegenstandes auf die Auftraggeberin übergeht, ist am Standort der Bedarfsstelle an folgender Adresse:
Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
18. November 2016 Publikationsdatum
18. November 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

2. Dezember 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

9. Januar 2017 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

16. Januar 2017 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. April 2017 Geplanter Projektstart
31. März 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung der Auftraggeberin nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Referenzen
Die Anbieterin verfügt über 2 Referenzen aus den vergangenen 4 Jahren (nicht älter als 2012) bei welchen sie IT-Dienstleistungen erbracht hat, die hinsichtlich Kontext (Support, Pflege und Weiterentwicklung eines Geoinformationssystems), Komplexität und Umfang mit dem vorliegenden Beschaffungsgegenstand vergleichbar sind.

EK03 Personelle Ressourcen
Die Anbieterin verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK05 Personensicherheitsüberprüfung
Die Anbieterin ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
- Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Auftraggeberin beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Auftraggeberin ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt;
- Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Anbieterin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK07 Arbeitsort
Die Anbieterin ist bereit,
- einmal pro Woche an einer Telefon- /Videokonferenz teilzunehmen (Dauer zwischen 20 und 90 Minuten) sowie;
- einmal bis höchstens 12 Mal pro Jahr ohne Mehrkosten an unregelmässigen Abstimmungssitzungen mit den Projektbeteiligten am Standort der Auftraggeberin in Wabern teilzunehmen (Dauer abhängig vom Projektbedürfnis). Reisezeit/Spesen werden nicht vergütet.

EK08 Einhaltung Datenschutz
Die Anbieterin garantiert im Rahmen der gesamten Leistungserbringung die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Informatiksicherheit und des Datenschutzes des Bundes gemäss:
- dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz [DSG];
- der Verordnung vom 14. Juni 1993 zum DSG [VDSG];
- Verordnung vom 9. Dezember 2011 über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung [BINF];
- Weisungen des Bundesrates vom 01. Januar 2016 über die Informatiksicherheit in der Bundesverwaltung [WISB]);
- Vorgaben des ISB vom 09. Februar 2016 zum IKT-Grundschutz in der Bundesverwaltung [VISB].
Die Anbieterin garantiert zudem im Rahmen der gesamten Leistungserbringung diese Verpflichtungen auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer und beigezogene Dritte zu überbinden.

EK09 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Die Anbieterin bestätigt, dass sie selber sowie die von ihr beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieterinnen mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK10 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.
Für das vorliegende Geschäft gelten die vorstehend aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Beilage [2a-c] des Pflichtenhefts. Anbieterinnen, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK11 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Die Anbieterin ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 1 zum Pflichtenheft vorbehaltlos zu akzeptieren.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
• Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Für das vorliegende Geschäft gelten die vorstehend aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Beilage [2a-c] des Pflichtenhefts. Anbieterinnen, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 941305 (16160) 570 IT-Dienstleistungen geocat.ch