Ausschreibung 939643: (16158) 609 Programmmanagement inkl. Programmmanagement-Office

Publiziert am: 9. November 2016

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT)

Die vorliegende Ausschreibung ist die Folgeausschreibung des Loses 2 der WTO „(1585) 609 Projekt- und Programmmanagement inkl. Projektunterstützung 2.Q.2016 – Ende 4.Q.2020“, welche abgebrochen werden musste (vgl. Simap-Meldungsnummer 935569).

Zugelassen werden lediglich Angebote von Anbietern, die im Rahmen der WTO 1585 keinen Zuschlag erhalten haben (vgl. Simap-Meldungsnummer 935423).

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen acht fachlich versierte, bestens ausgewiesene externe Leistungserbringer im Umfeld des Programm- bzw. Multiprojektmanagement gefunden werden. Es werden Anbieter gesucht, die von der Beratung beim Entstehen eines Vorhabens; deren eigenständige Leitungen, bis hin zur begleitenden Beratung von laufenden Programmen / Multiprojekten erfahren und spezialisiert sind.

Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren abzubrechen wenn weniger als drei gültige Angebote (Angebote die alle EK und TS der vorliegenden Ausschreibung erfüllen) eingehen.

Fachlich beinhalten die zu beauftragenden Leistungen Tätigkeiten aus den Geschäftsfeldern des BIT. Das BIT ist in den drei strategischen Geschäftsfeldern IT-Consulting, IT-Solutions und IT-Infrastructure tätig und erbringt vielfältige Dienstleistungen in den Bereichen Internet, operative Sicherheit und Telekommunikation.
Innerhalb der Bundesverwaltung ist zu unterscheiden zwischen so genannten Querschnittleistungen und departementalen Leistungen. Die Querschnittleistungen werden für die gesamte Bundesverwaltung erbracht und umfassen u.a. das Kompetenzzentrum Internet (Webauftritte des Bundes). Weiter gehören die digitalen Zertifikate, die Dienstleistungen der Telekommunikation (Sprach- und Datenkommunikation) sowie die Sicherstellung der Interoperabilität der Büroautomation zu den Querschnittleistungen.
Zu den departementalen Leistungen gehören die Büroautomation und diverse Fachanwendungen, die für einzelne Bundesämter zur Verfügung gestellt werden. Die zu beauftragenden Leistungen können sowohl Querschnittleistungen als auch departementale Leistungen betreffen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ganze Schweiz.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72224000: Beratung im Bereich Projektleitung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
9. November 2016 Publikationsdatum
9. November 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

23. November 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

19. Dezember 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

22. Dezember 2016 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

31. März 2017 Geplanter Projektstart
31. März 2021 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, E-Mail und Telefonnummer, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK03
Rahmenvertrag
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf im Anhang 9.1.4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK04
Kenntnisse Amtssprache (D/F/I)
Nachweis, dass alle angebotenen Personen zwei der drei Amtssprachen sprechen. In einer Amtssprachen fliessend und in einer weiteren gute Kenntnisse.
Als Nachweis gelten:
für fliessend
- Muttersprache
- Aufenthalt im entsprechenden Sprachgebiet von mindestens 9 Monaten (Sprachaufenthalt, Schule, Arbeit etc.)
- Sprachdiplom auf Stufe C1 gemäss Europäischem Sprachenportfolio ESP
für gute Kenntnisse
- Sprachdiplom auf Stufe B2 gemäss Europäischen Sprachportfolio ESP
- Aufenthalt im entsprechenden Sprachgebiet von mindestens 6 Monaten (Sprachaufenthalt, Schule, Arbeit etc.)
Weisen Sie die Erfüllung diese Kriteriums im Feld Bemerkungen (allenfalls Verweis auf den CV) und mit den entsprechenden Zeugnissen oder Zertifikaten nach.

EK05
Personensicherheitsprüfung
Bereitschaft, dass alle zum Einsatz gelangenden Personen einer Personensicherheitsprüfung (mind. Stufe 11 oder höher) des Bundes unterzogen werden. Nähere Informationen finden Sie unter www.aios.ch.

EK06
Bewertung Mitarbeiter
Der Anbieter bestätigt, dass alle zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter in ihren jeweiligen Vorhaben bewertet werden. (siehe Kapitel 3.4 Qualitätsmessung im Pflichtenheft, respektive im Anhang 9.1.4 des Pflichtenhefts).

EK07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK08
Spesen
Akzeptieren, dass grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden.
In den Preisen müssen sämtliche Nebenkosten (im Besonderen Spesen, Versicherungen,
Sozialversicherungskosten /-beiträge etc.) inbegriffen sein. Es können grundsätzlich keine Spesen geltend gemacht werden, da die Arbeiten am im Abrufverfahrens bekanntgegebenen Einsatzort auszuführen sind. Eine Vergütung für allfällige Reisezeit kann nicht geltend gemacht werden (siehe AGB Bund, Ziffer 15.2). Ausnahme: für die Erbringung von Leistungen im Ausland, die im ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers erfolgen, können die Reisezeit und Spesen geltend gemacht werden; beides gemäss den einschlägigen Regelungen der Bundesverwaltung. Die Vergütung erfolgt nach Genehmigung des zuständigen Verantwortlichen des Auftraggebers.
Regelungen der Bundesverwaltung:
- Bei Übernachtungskosten werden maximal CHF 150.00 vergütet, dafür muss die Quittung des Hotels der Rechnung beigelegt werden.

EK09
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 9.1.3)
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK10
Akzeptanz der Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010).

EK11
Elektronische Rechnungsstellung
Bestätigung: ab dem 1. Januar 2016 Rechnung an den Auftraggeber dieser Ausschreibung nur noch elektronisch via "E-Billing" zu stellen. Nähere Informationen können unentgeltlich unter www.e-rechnung.admin.ch bezogen werden.

EK12
Einarbeitungszeit
Die Einarbeitungszeit von fünf Arbeitstagen, d.h. Übergabe des Auftrages vom Auftraggeber an den Aufragnehmer ist durch den Anbieter zu übernehmen und wird nicht vergütet.

EK13
Beratungskompetenzen des Anbieters
Nachweis, dass die Anbieterin Erfahrung (innerhalb der vergangenen acht Jahre) in zwei der nachstehenden aufgeführten Bereiche im Auftragsverhältnis oder Werk hat.
- Erfahrung im Umfang eines Programms oder Multiprojekt im Telekommunikationsbereich
- IT-Programm-/Projektleitung im Bereich Software (Softwareentwicklung und System Integration)
- Programm-/Projektleitungserfahrung mit betriebswirtschaftlichen Lösungen (SAP)(Kenntnisse von mindestens 3 SAP-Modulen - aus fachlicher Sicht)
- IT Infrastrukturprogrammen/-projekten: Windows / Unix / Mainframe / DB2 / Oracle / MSSQL / Storage
- Erfahrung im Umfang eines Programms oder Multiprojekt im Bereich Büroautomation
- Analyse, Konzeption sowie Optimierung von ICT Infrastrukturen, Prozessen und ICT-Organisationen und des strategischen ICT Managements
- Programm-/Projektleitung von Datenkommunikationsprogrammen/-projekten und Netzwerkprogrammen/-projekten (WAN, LAN, WLAN, Voice sowie den zugehörigen Umsystemen / OSI Layer 1-4)

EK14
Korruptionsprävention
Der Anbieter bestätigt, dass er mit angemessenen Massnahmen sicherstellt und regelmässig überprüft, dass sich weder seine verantwortlichen Führungskräfte noch die für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrages vorgesehenen verantwortlichen Personen in einer Weise strafbar gemacht haben, welche die Auftragsvergabe oder -ausführung gefährden könnten (bspw. wenn sie wegen aktiver Bestechung verurteilt wurden).

EK15
Verantwortung
Der Anbieter bestätigt, dass er die Ergebnisverantwortung aus der Durchführung der Mandate und für die Erstellung der Berichte übernimmt.
Der Anbieter bestätigt, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass somit Angebote unter Personalverleihbedingungen ausgeschlossen werden.

EK16
Rollenkonflikt
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen eines nachgelagerten Abrufverfahrens auf die Einreichung eines Angebots verzichten wird, sofern er zu diesem Zeitpunkt im betroffenen Vorhaben bereits involviert ist und die beiden Rollen zu einem Konflikt führen würden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010).
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Vergabestelle wird gestützt auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand jeweils nach ihrem Bedarf Leistungen bei der Firma beziehen bzw. abrufen. Der Bezug bzw. Abruf erfolgt jeweils gestützt auf einen Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern (vgl. Pflichtenheft 3.3.2ff).

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren abzubrechen wenn weniger als drei gültige Angebote (Angebote die alle EK und TS der vorliegenden Ausschreibung erfüllen) eingehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT)
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch