Ausschreibung 937471: Steffisburg, Neubau Schmalganglager und Werkstätte (SP4)

Publiziert am: 1. November 2016

armasuisse Immobilien

Ein Gebäudeteil wird zweigeschossig als Stahlbetonhalle mit Umschlags- und Bereitstellungsflächen von Material, Werkstätten, Lagerräume und Büros ausgeführt. Das Palettenlager wird als reiner Stahlbau konzipiert. Das Flachdach mit minimaler Neigung (1.5%) aus Stahlprofilen ausgebildet. Die Stahlbetondecke hat eine Stärke von ca. 35 cm, welche auf Stützen mit Einzelfundamenten im Raster von ca. 11.50 x 11.50 m gelagert sind. Für die Werkstätten und Büros werden die Aussenwände zur Aussteifung in Stahlbeton auf Streifenfundamenten ausgeführt. Der Hallenboden wird fugenlos in Fasserbeton. Die Aussenhülle best. aus einer Metallfassade. Im Bereich der Anlieferung werden Vordächer aus Stahlprofilen mit Stahlstützen vorgesehen. Die Gesamtabmessungen beträgt max. 82.50 x 78.10 x 17.0 m.
Ausgeschriebene Arbeitsgattung:
BKP 330 - Photovoltaikanlage


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
1. November 2016 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen zum erwähnten Projekt können über die Plattform www.simap.ch, unter laufende Verfahren, Bund, Ausschreibungen herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst im oben genannten Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.

25. November 2016 Frist für Fragen

Fragen können in deutscher Sprache unter www.simap.ch im Forum anonym eingereicht werden. Nach dem Termin eingegangene Fragen werden nicht mehr beantwortet. Sobald die Antworten publiziert sind, werden die Anbieter per E-Mail informiert.

14. Dezember 2016 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Pro-jektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (07:30: - 11:45 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

16. Dezember 2016 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Pro-jektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (07:30: - 11:45 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

30. Januar 2017 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2017 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70% ZK1: Preis,
15% ZK2: Referenzen und Schlüsselpersonen,
15% ZK3: Qualität,

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: technische Leistungsfähigkeit
EK2: wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise/Bestätigungen müssen mit Ausnahme der Nachweise EK2.3 + EK2.4 zusammen auf den vorgegebenen, vollständig ausgefüllten Angebotsunterlagen inkl. mit Preisen ergänztes Leistungsverzeichnis / Baubeschrieb, in Papierform eingereicht werden. Ansonsten kann nicht auf das Angebot eingegangen werden.

Zu EK1 technische Leistungsfähigkeit:
- EK1.1 Referenzen über die Ausführung von 3 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekten (insbesondere bezüglich Bereich Industriebau) in den letzten 5 Jahren. Die Angaben werden im Zuschlagskriterium ZK2 bewertet. (Angabe unter Formular 3, Teil B, KBOB-Dokument Nr. 13)
- EK1.2 Ausreichende personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens. (Angabe unter Formular 1, Teil B, KBOB-Dokument Nr. 13)
- EK1.3 Referenzen der Schlüsselperson über die Ausführung von 2 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren Projekten in den letzten 5 Jahren. Es können auch Referenzobjekte angegeben werden, welche durch die Schlüsselperson bei einem früheren Arbeitgeber massgebend bearbeitet wurden oder aber bereits in den Referenzen der Unternehmung aufgeführt sind. Die Angaben werden im Zuschlagskriterium ZK3 bewertet. (Angabe unter Formular 4, Teil B, KBOB-Dokument Nr. 13)

Zu EK2: wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
-EK2.1 Angaben zum Anbieter (Angabe unter Formular 1, Teil B, KBOB-Dokument Nr. 13)
-EK2.2 Selbstdeklaration (Angabe unter Formular 2, Teil B, KBOB-Dokument Nr. 13)

Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach der Offerteingabe zu liefernde Nach-weise:
-EK2.3 Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als drei Monate).
-EK2.4 Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als drei Monate).

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Begehung findet keine statt;
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
4. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung;
5. Die Bauherrschaft behält sich vor, im Rahmen von Nachverhandlungen Pauschal- oder Globalangebote nachzufordern;
6. Die Bauherrschaft behält sich nach VöB Art.13 Abs.1 lit. h vor, einen neuen gleichartigen Bauauftrag, welcher sich auf den Grundauftrag bezieht, nach den freihändigen Vergabeverfahren zu vergeben;
7. Der Auftraggeber behält sich vor, aus technischen Zwängen in den Ausschreibungsunterlagen ein „Leitprodukt“ zu benennen um den Leistungsgegenstand eindeutig und umfassend zu beschreiben. Gleichwertige Alternativen sind zulässig. Hier trägt der Anbieter die Beweislast für die Gleichwertigkeit seines Produktes.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

armasuisse Immobilien
Blumenbergstrasse 39
3003 Bern
Telefon: +41 58 464 77 35
E-Mail-Adresse:  
marianne.zuercher@armasuisse.ch

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