Ausschreibung 935947: (16195) 608 NEGOV Nationale E-Government-Studie
Publiziert am: 14. Oktober 2016
Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB, Geschäftsstelle E-Government Schweiz
Die nationale E-Government-Studie soll über repräsentative und qualitative Umfragen bei den Zielgruppen Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung die Entwicklung von E-Government in der Schweiz periodisch erheben. Aus den Erhebungsergebnissen sollen schliesslich Handlungsmassnahmen für die Weiterentwicklung der E-Government-Strategie Schweiz abgeleitet werden. Die Umfrageresultate für die drei Bereiche sowie auch die vergleichende Statistik werden in einer umfassenden Studie veröffentlicht. Angestrebt wird eine Studienreihe, die einen Quervergleich über eine längere Zeit ermöglicht.
Der Anbieter hat sämtliche Leistungen vom Aufbau des Studienkonzepts über die periodische Befragung bis hin zur Publikation des Studienberichts zu erbringen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Schweiz / Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
14. Oktober 2016 | Publikationsdatum | |
14. Oktober 2016 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
28. Oktober 2016 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
16. Dezember 2016 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
21. Dezember 2016 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK1
Angaben zur Anbieterin und Produkten
Nachfolgende Informationen sind im Angebot vollständig zu erfassen:
• Name der Firma, Adresse, PLZ, Ort, Telefon, E-Mail, Website; UID-Nummer
• Vorname, Name, Telefon, E-Mail der Kontaktperson der Anbieterin für das Angebot.
• Weitere Angaben zur Firma und den Produkten inkl. Firmenbroschüren, Produktkataloge usw. können auch separat im Angebot erfolgen oder beigelegt werden gemäss Angebotsstruktur.
EK2
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug liegen nicht älter als 3 Monate zurück vor (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland liegen vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie) vor.
Bestätigung für die fristgerechte Zahlung der Steuern und Sozialabgaben.
Diese Nachweise sind erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK3
Verbindlicher Vertragspartner
Der Anbieter legt eine von allen beteiligten Firmen (Subunternehmen) unterzeichnete Erklärung bei, worin aufgeführt ist, dass er alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers ist und die Gesamtverantwortung und Koordination übernimmt. Alle Beteiligten sind in der Erklärung mit ihrer Rolle aufzuführen.
EK4
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind (im Hinblick auf zu erbringende Leistungen, Einsatz verschiedener Interviewmethoden, vergleichbare Thematik). Er weist diese Erfahrungen anhand eines Referenzprojektes aus den letzten fünf Jahren nach. Das Referenzprojekt muss eine thematisch vergleichbare Befragung zu einem der nachstehenden Bereiche umfassen:
• Schweizer Bevölkerung,
• In der Schweiz ansässigen Unternehmen,
• Öffentliche Verwaltung der Schweiz.
Schriftlicher Nachweis dieser Referenz mit mindestens folgenden Angaben:
a) Firmenname und Anschrift mit Kontaktperson(en) und Telefonnummern;
b) Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags;
c) Umfang des durchgeführten Auftrages;
d) Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen;
e) Thema/Fragestellung
f) Methode
g) Grösse (Stichprobe, Anzahl und mittlere Dauer der Interviews)
h) Projektleiter und Schlüsselpersonen des Anbieters
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Zustimmungsschreiben der Referenzpersonen zur Auskunftserteilung sind dem Angebot beizulegen.
EK5
Arbeitsbedingungen
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (s. Beilage 4).
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann:
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).
EK6
Datenschutz
Der Anbieter erklärt sich bereit, bei seiner Leistungserbringung die, für den Auftraggeber massgebenden, schweizerischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen „Datenschutzgesetz des Bundes sowie dazugehörende Verordnung (SR 235.1 und SR 235.11) inkl. seiner nur für die Bundesverwaltung geltenden Bestimmungen“ ohne jeglichen Vorbehalt einzuhalten.
EK7
Aufenthalt
Der Anbieter bestätigt, dass alle zum Einsatz gelangenden Personen für die Dauer des geplanten Einsatzes in der Schweiz vertraglich an den Anbieter gebunden sind und einen aufenthaltsrechtlichen Status haben werden, welcher sie berechtigt, in der Schweiz einer entsprechenden Erwerbstätigkeit nachzugehen.
EK8
Nebenkosten
Der Anbieter bestätigt, dass er akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes keine Spesen und Nebenkosten ausbezahlt werden. Dies sind insbesondere Aufwände für Versicherungen, Sozialversicherungskosten, Sozialversicherungsbeiträge, Verpflegung, Unterkunft, Reisekosten, Telekommunikationskosten, administrativer Aufwand für den Einsatz und die Koordination der Mitarbeitenden der Anbieterin und für die Planung und Abrechnung der Leistungen usw.
EK9
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Deutsch und Französisch sprechenden Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK10
Anforderungen zur Projektorganisation
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen. Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. Er verfügt über mindestens je eine vollzeitäquivalente Anstellung im Bereich des Projektmanagements, der Datenanalyse, der Redaktion, Informatik und über vertraglich an den Anbieter gebundene Mitarbeitende für die Bereiche Telefon-Hotline und Online-Support sowie Befragung.
Als Nachweis ist die Projektorganisation mit klar geregelten Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten aufzuzeigen. Die Personen und ihre Rollen sind darzulegen (Projektleitung, Datenanalytiker, Redaktion, IT-Angestellte, Feldleitung, Befragungsteam und Supportteam).
EK11
Richtlinien
Schriftliche Erklärung, dass der Anbieter entweder Mitglied des VSMS (Verband Schweizer Markt- und Sozialforschung), von ESOMAR (The World Association of Research Professionals) oder einer gleichwertigen Organisation ist und dass er sich somit schriftlich verpflichtet hat, entweder die VSMS-Richtlinien/die Kollektivmarke swiss interview institute ® und/oder die internationalen berufsethischen Normen von ESOMAR oder einer vergleichbaren Organisation strikt einzuhalten.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016).
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Schwarztorstrasse 59
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...