Ausschreibung 935061: IT Technical Refresh 2017
Publiziert am: 7. Oktober 2016
Ausgleichsfonds AHV/IV/EO
Im Rahmen der Weiterentwicklung und der Erneuerung der IT-Infrastruktur, hat der Verwaltungsrat der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO (nachfolgend „der Fonds“ genannt“) entschieden ein Projekt zur Überprüfung der Architektur und Erneuerung der IT-Infrastruktur mit der Bezeichnung „IT Technical Refresh 2017“ (nachfolgend „Projekt“ genannt) zu starten. Ein externer Dienstleister wird die Projektumsetzung sicherstellen.
In diesem Rahmen sind die AHV/IV/EO-Fonds auf der Suche nach einem externen Partner, der über geeignete technische Fähigkeiten verfügt, um die von den Fonds genutzten Infrastruktur und Plattformen zu ersetzen.
Die Projektleitung für die Umsetzung und Einführung der Infrastruktur (Server, Netzwerk, Systeme) sowie der Transfer von Datenbanken sind integrale Bestandteile der Zielsetzungen für die vorliegende Ausschreibung. Der Betrieb der neuen Infrastruktur wird anhand von „Managed Services“ sichergestellt, die vom bestehenden Dienstleister erbracht werden.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Genève |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
7. Oktober 2016 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen werden nach Eingang der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung (muss gescannt an Projet1159@compenswiss.ch geschickt werden) in elektronischer Form übermittelt. Die Vertraulichkeitsvereinbarung kann auf SIMAP heruntergeladen werden (siehe Anhang18). |
28. Oktober 2016 | Frist für Fragen | None |
18. November 2016 | Abgabetermin 12:00 | None |
18. November 2016 | Offertöffnung | None |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
CA1:
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
CA2:
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
CA3:
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
CA4:
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 15 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt (Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc.). Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
CA5:
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskommission des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzliche Bestätigung für zur Kontrolle der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau
Anbieter, die mehr als 50 Mitarbeiter anstellen sowie ihre Subunternehmer auf erster Stufe, welche über 50 Personen beschäftigen, haben die Lohngleichstellung von Mann und Frau zu berücksichtigen. Hiermit müssen sie nebst der "Selbstdeklaration des Anbieters" auch eine kontrollierte Lohnpraxis belegen können.
CA6:
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Fonds:
•Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fonds für Informatikdienstleistungen
•Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fonds für die Beschaffung und Wartung von Informatikmitteln
•Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fonds für Werkverträge im Informatikbereich
•Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware
Die oben genannten AGBs gelten für die vorliegende Ausschreibung.
CA7:
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 19 des Pflichtenhefts vorbehaltslos zu akzeptieren.
CA8:
Soziale und steuerliche Integrität des Anbieters
Der Anbieter bestätigt seine soziale und steuerliche Integrität indem er die folgenden Elemente seiner Offerte beilegt:
•Bescheinigung, dass die Sozialversicherungen des Personals (AHV, IV, EO, ALV, KGV) nach dem geltenden Recht am Sitz des Anbieters sichergestellt sind und dass die entsprechenden Beiträge entrichtet wurden (Ausgleichskassen).
•Bescheinigung, dass das Personal nach dem geltenden Recht am Sitz des Anbieters BVG-versichert (berufliche Vorsorge) ist und dass die entsprechenden Beiträge entrichtet wurden (BVG-Organe oder verantwortliche Gewerkschaften).
•Bescheinigung, dass das Personal nach dem geltenden Recht am Sitz des Anbieters UVG-versichert (obligatorische Unfallversicherung) ist und dass die entsprechenden Beiträge entrichtet wurden (Versicherung, SUVA).
•Bescheinigung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fonds für Werkverträge in der Informatik und die Wartung von Individualsoftware
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fonds für Informatikdienstleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fonds für die Beschaffung und Wartung von Informatikmitteln
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fonds für die Beschaffung und Wartung von Standardsoftware
Bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
simap.ch
Boulevard Georges-Favon 6
1204 Genève
E-Mail-Adresse:
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
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