Ausschreibung 934281: N02/N14, 100054, Gesamtsystem Bypass Luzern, Spezialist Verkehr

Publiziert am: 18. Oktober 2016

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen

Auf der Nationalstrasse N02/N14 im Raum Luzern überlagern sich Transitverkehre mit wichtigen schweizerischen Verkehrsströmen und mit dem regionalen Verkehr der Agglomeration Luzern. Die Autobahnabschnitte in Luzern sind deshalb auf weiten Strecken bis nahe an die Kapazitätsgrenze ausgelastet. Gemäss aktualisiertem Verkehrsmodell dürften sich diese Kapazitätsprobleme bis ins Jahr 2030 weiter verschärfen.
Im Jahre 2004 erteilte das Bundesamt für Strassen ASTRA dem Kanton Luzern den Auftrag, eine Zweckmässigkeitsbeurteilung für die Lösung der prognostizierten verkehrlichen Probleme im Raum Luzern zu erarbeiten. Mit den Zusatzabklärungen 2008/2009 wurde das Gesamtsystem Bypass Luzern als Bestvariante evaluiert.
Anschliessend wurde durch das ASTRA das Generelle Projekt für das Gesamtsystem Bypass Luzern auf der Basis der optimierten Bestvariante «Bypass 2x2» ausgelöst. Das Projekt beinhaltet den Ausbau Nord, den Tunnel Bypass, die Stadtautobahn inkl. Anschluss Lochhof sowie die Ergänzung Süd. Parallel dazu erarbeitet der Kanton Luzern das Projekt "Spange Nord" und Massnahmen für den öffentlichen Verkehr. Diese sind zwar verkehrlich integraler Bestandteil des Gesamtsystems Bypass Luzern, aber nicht Bestandteil des Generellen Projekts bzw. der Folgephasen.
Das Generelle Projekt liegt vor. Der Genehmigungsentscheid des Bundesrats wird per Ende 2016 erwartet. Anschliessend erfolgt die Weiterbearbeitung in der Phase AP/MK inkl. PGV gefolgt von der Phase DP/MP.
Das Mandat beinhaltet Leistungen der Verkehrsplanung und Verkehrstechnik. Die zu erbringenden Leistungen sind detailliert im Pflichtenheft Spezialist Verkehr beschrieben.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Erbringung der objektgebundenen Dienstleistungen (z.B. Öffentlichkeitsveranstaltung, Abklärungen mit Anstössern und Gemeinden, etc.) erfolgt vor Ort in der Region Luzern; Besprechungen mit dem Auftraggeber finden in der ASTRA-Filiale Zofingen, in der ASTRA-Zentrale Ittigen oder in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers statt; nicht standortgebundene Dienstleistungen sind am Standort des Auftragnehmers zu erbringen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71310000: Technische Beratung und Konstruktionsberatung
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
18. Oktober 2016 Publikationsdatum
18. Oktober 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

12. Dezember 2016 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
2. November 2016 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 09.11.2016 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 02.11.2016 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

12. Dezember 2016 Abgabetermin 23:59

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

15. Dezember 2016 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 % ZK1: PREIS
25% ZK2: FACHTECHNISCHER BERICHT/QUALITÄT
35% ZK3: QUALITÄT DER REFERENZEN

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

E1: Referenz der Unternehmung
E2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
E3: Qualitätssicherung
E4: Referenz der Schlüsselpersonen
E5: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
E6: Nachweis bezüglich Subunternehmer

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EIGNUNGSKRITERIUM 1
REFERENZ DER UNTERNEHMUNG
1 bis max. 2 Referenzprojekt(e) über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

Als vergleichbar gilt:
Mind. eine Phase abgeschlossen (AP oder DP); Kontext NS / kantonale HLS mit Anschlüssen und/oder Verzweigungen; Referenzprojekt beinhaltet Verkehrsplanung und Verkehrstechnik unter Verwendung von Verkehrsmodellen und Simulationen (Anforderung: Umgang mit Markroverkehrsmodelle und Mikrosimulationsmodelle); Bauen unter Verkehr.
Kann der Nachweis über die Komplexität und die Tätigkeit im gleichen Fachbereich nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden.

EIGNUNGSKRITERIUM 2
WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages

Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe zu liefernde Nachweise (mit der Einreichung des Angebotes bestätigt der Anbieter, dass die zugehörenden Verpflichtungen eingehalten sind):
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
2. Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
3. Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
4. Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
5. Nachweis des Jahresumsatzes
6. Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise (allesamt nicht älter als 3 Monate) gemäss Anhang 3 VöB einzuverlangen.

EIGNUNGSKRITERIUM 3
QUALITÄTSSICHERUNG
Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig beilegen

EIGNUNGSKRITERIUM 4
REFERENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN
1 bis max. 2 Referenzprojekt(e) über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, für:
- E4.1 Projektleiter
- E4.2 Stellvertretender Projektleiter

Als vergleichbar gilt:
Mind. eine Phase abgeschlossen (AP oder DP); Kontext NS / kantonale HLS mit Anschlüssen und/oder Verzweigungen; Referenzprojekt beinhaltet Verkehrsplanung und Verkehrstechnik; Bauen unter Verkehr.
Kann der Nachweis über die Komplexität und die Tätigkeit im gleichen Fachbereich nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden.

EIGNUNGSKRITERIUM 5
VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN
Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung unter Berücksichtigung der übrigen Projekte und Erläuterung zur Organisation der Einsatzplanung.

EIGNUNGSKRITERIUM 6
NACHWEIS BEZÜRLICH SUBUNTERNEHMER
Nachweis, dass maximal 50% der Leistungen durch Subunternehmer erbracht werden (detaillierte Auflistung der allfällig vorgesehenen Subunternehmer inkl. deren Leistungsanteil).

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Begehung findet keine statt.
2. Vorbehalten bleiben die Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
6. Ausschluss, Vorbefassung: Die R+R Burger und Partner AG (5401 Baden) ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
7. Die folgenden Firmen, waren mit der Ausarbeitung des Generellen Projekts beauftragt:
Jauslin Stebler AG (4132 Muttenz), Gruner AG (4020 Basel), IFEC ingegnieria SA (6802 Rivera), B+S AG (3000 Bern 15), dsp Ingenieure & Planer AG (8606 Greifensee), Ingenieurbureau Heierli AG (8006 Zürich), Lombardi AG (6003 Luzern), Amberg Engineering AG (8105 Regensdorf), Emch+Berger WSB AG (6020 Emmenbrücke), R. Brüniger AG (8913 Ottenbach), Brüniger + Co. AG (7007 Chur), Ernst Basler und Partner AG (8702 Zollikon), B+ G Betontechnologie + Materialbewirtschaftung AG (3073 Gümligen).
Sie gelten daher als vorbefasst. Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefassten Firmen endet am 28.11.2016. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4.
Die für das Mandat wesentlichen GP-Dokumente sowie das Fachdossier Verkehr, welche durch die erwähnten Firmen erarbeitet wurden, sind den Angebotsunterlagen beigelegt. Die anderen Fachdossiers sind vollumfänglich in der ASTRA-Filiale Zofingen einsehbar.
Akteneinsicht:
Die Fachdossiers können bis zum Eingabetermin an den Werktagen zwischen 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr in der ASTRA-Filiale Zofingen eingesehen werden. Eine telefonische Voranmeldung unter +41 58 482 75 11 mindestens drei Arbeitstage im Voraus ist Bedingung dafür.
Gestützt auf diese Massnahmen werden die obengenannten Firmen im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB).
8. Gestützt auf Art. 36 Abs. 2 lit. d VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
9. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument „Angebotsunterlagen für Planerleistungen“ (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.
10. Für das Projekt Gesamtsystem Bypass Luzern werden folgende weitere Mandate (für die Phasen AP/MK inkl. PGV, DP/MP) im selben Zeitraum beschafft:
Gesamtleitungsunterstützung GLU (P: 3Q/2016; V: 4Q/2016)*, Bauherrenunterstützung BSA (P: 3Q/2016; V: 4Q/2016), Spezialist Städtebau (P: 4Q/2016; V: 1Q/2017), Spezialist Geologie (P: 4Q/2016; V: 1Q/2017), I+K Agentur extern (P: 4Q/2016; V: 1Q/2017), Projektverfasser TP 1 (P: 3Q/2016; V: 1Q/2017), Projektverfasser TP 2/3 (P: 3Q/2016; V: 1Q/2017), Projektverfasser TP 4.1 (P: 3Q/2016; V: 1Q/2017), Projektverfasser TP 5 (P: 4Q/2016; V: 1Q/2017), Projektverfasser TP 6 (P: 4Q/2016; V: 1Q/2017), Projektwettbewerb Projektverfasser Umgestaltung Grosshof (P: 4Q/2016; V: 1Q/2017).
*(P: Publikation Quartal/Jahr; V: Vergabe Quartal/Jahr)
Ausschluss: Der Zuschlagsempfänger für das Mandat Spezialist Verkehr ist von einem Zuschlag für die folgenden Mandate ausgeschlossen:
- Gesamtleitungsunterstützung GLU
- Bauherrenunterstützung BSA
11. Firmen bzw. Personen mit besonderer Beziehungsnähe sind (gemäss obenstehendem Ausschlusskriterium) vom Zuschlag ausgeschlossen. Als besondere Beziehungsnähe gelten u.a.: Strategische Partnerschaft, Beteiligungsform, bestehendes Anstellungsverhältnis auf Stufe Geschäftsleitung oder Verwaltungsrat sowie deren Subunternehmungen.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch