Zuschlag 933027: ENGINEERING PROJEKT IC2020
Publiziert am: 3. Oktober 2016
Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr
Das Angebot erzielte die beste Bewertung beim Hauptkriterium "Qualität". Unter Berücksichtigung der Bewertung des Hauptkriteriums "Wirtschaftlichkeit" stellt es insgesamt das wirtschaftlich günstigste Angebot dar. Mit den nicht berücksichtigten Anbietern werden Debriefings betreffend die wesentlichen Gründe für die Nichtberücksichtigung ihrer Angebote durchgeführt.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
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Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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A. GRUNDSÄTZLICHES VORGEHEN Für die Bewertung des Angebotes gelten folgende Hauptkriterien, welche einander gegenübergestellt werden. 1.Qualität 2.Wirtschaftlichkeit Die Zuschlagskriterien werden anhand der nachfolgenden Subkriterien beurteilt: B. BEURTEILUNG 1. QUALITÄT: 70% 1.1 Auftrags-/Projektanalyse 14% -Aufgabenverständnis -Vorgehensvorschlag, Methodik, Arbeitsschritte -Erkennen der Projektrisiken und Erfolgsfaktoren für das Projekt und Lösungsansätze 1.2 Planung, Terminplanung 14% -Phasenplan, Erfassung der wesentlichen Aspekte, Plausibilität, Koordination -Terminplanung -Lieferobjekte- und Ressourcenplanung 1.3 Technische Qualität 14% -Qualitätssicherung -Fähigkeit zur Entwicklung zweckmässiger technischer Lösungen hoher Qualität -Fähigkeit zur Entwicklung kostenoptimierter Lösungen 1.4 Organisation 14% -Organisationskonzept -Zuweisung der Aufgaben und Zuständigkeiten -Auslastung, Kapazitätsreserven 1.5 Schlüsselpersonen 14% -Qualifikation, Fachkompetenz, Sprache -Erfahrung mit gleichartigen Aufgaben -Verfügbarkeit 2. WIRTSCHAFTLICHKEIT: 30% 2.1 Preis 27% 2.2 Akzeptanz Vertragsentwurf 3% C. GESAMTBEWERTUNG Sämtliche Kriterien werden mit Noten von 0.0 bis 5.0 (0 = tiefster Wert, 5 = höchster Wert, Skalierung auf eine Kommastelle) bewertet. Die so ermittelte Note wird mit der zugehörigen Gewichtung (%) des jeweiligen Unterkriteriums multipliziert. Die Gesamtnote resultiert aus der Summe der Beurteilungen. der Zuschlag wird an die Unternehmung mit der höchsten Gesamtnote erteilt.
Berücksichtigte Anbieter
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23.09.2016
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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