Ausschreibung 932829: Titze_Agrovet-Strickhof Daten-Infrastruktur

Publiziert am: 26. September 2016

ETH Zürich

Im Rahmen von Agrovet-Strickhof wird eine neue Kooperation zwischen Strickhof, ETH und UZH aufgebaut. Die Kooperation Agrovet-Strickhof wird mit diesem Projekt eine neue Daten-Infrastruktur für das Bildungs- und Forschungszentrum Agrovet-Strickhof aufbauen, welche sich in die vorgegebene technische Umgebung integriert. Die Daten-Infrastruktur muss auf innovative Art und Weise realisiert werden, damit man den unter-schiedlichen Anforderungen und der komplexen Situation gerecht werden kann.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. September 2016 Publikationsdatum
26. September 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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17. Oktober 2016 Frist für Fragen

Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen im Forum von www.simap.ch entgegengenommen. Danach werden Sie anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten wiederum auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt.

24. November 2016 Abgabetermin 14:00

Das Angebot soll einmal in Papierform mit allen Unterschriften, sowie zusätzlich als elektroni-sche Kopie, einmal in bearbeitbarer Form (Word, Excel, etc.) und einmal in unveränderbarer Form (pdf) auf CD, DVD; USB-Stick oder anderen üblichen Datenträgern, eingereicht werden.

28. November 2016 Offertöffnung

Das Angebot soll einmal in Papierform mit allen Unterschriften, sowie zusätzlich als elektroni-sche Kopie, einmal in bearbeitbarer Form (Word, Excel, etc.) und einmal in unveränderbarer Form (pdf) auf CD, DVD; USB-Stick oder anderen üblichen Datenträgern, eingereicht werden.

1. Februar 2017 Geplanter Projektstart
31. Januar 2018 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

1a. Bei Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an eine Anbieterin bzw. einen Anbieter (nachfolgend nur Anbieterin), welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

1b. Bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat die Anbieterin zumindest die Einhaltung der folgenden Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) zu gewährleisten:
- Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9);
- Übereinkommen Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes
(SR 0.822.719.7);
- Übereinkommen Nr. 98 vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR 0.822.719.9);
- Übereinkommen Nr. 100 vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (SR 0.822.720.0);
- Übereinkommen Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR 0.822.720.5);
- Übereinkommen Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR 0.822.721.1);
- Übereinkommen Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (SR 0.822.723.8);
- Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR 0.822.728.2).

2. Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften durch die Subunternehmer und Unterlieferanten
Die Auftraggeberin verlangt, dass auch die Subunternehmer und Unterlieferanten die oben aufgeführten sozialen Mindestvorschriften einhalten. Erbringt ein Subunternehmer bzw. Unterlieferant seine Leistung in der Schweiz, hat er die in der Schweiz geltenden sozialen Mindestvorschriften gemäss Ziff. 1a zu beachten; erbringt er seine Leistung im Ausland, muss er zumindest die ILO-Kernübereinkommen gemäss Ziff. 1b einhalten.

Zur Bestätigung ist eine Selbstdeklaration einzureichen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

ETH Zürich
Stampfenbachstrasse 68
8092 Zürich
E-Mail-Adresse:  
gatt-wto@id.ethz.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 932829 Titze_Agrovet-Strickhof Daten-Infrastruktur