Zuschlag 932685: Vergabe Betrieb GEVER
Publiziert am: 26. September 2016
Kanton St.Gallen, Departement des Innern, Generalsekretariat
Im Dezember 2013 erhielt die Abraxas Informatik AG im Rahmen des offenen Verfahrens "Arbeitsplatz der Zukunft [APZ2015] – Ersatz des elektronischen Arbeitsplatzes mit Rechenzentrum für die Verwaltung des Kantons St.Gallen" den Zuschlag. Der Kanton hat sich nun entschlossen, die Datenspeicherung für geschäftsrelevante, unstrukturierte Daten neu zu organisieren. Die zu diesem Zweck im Sommer 2016 ebenfalls in einem offenen Verfahren evaluierte Software zur Datenspeicherung und -verwaltung wird nun in die Infrastruktur des "Arbeitsplatzes der Zukunft" bei der Abraxas Informatik AG integriert und über 4 Jahre betrieben. Nach Art. 16 Abs. 1 Ingress und lit. d der Verordnung vom 21. April 1998 über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB, sGS 841.11) kann ein Auftrag unabhängig von seiner Höhe dann freihändig vergeben werden, wenn aufgrund der technischen Besonderheiten des Auftrags nur ein Anbieter in Frage kommt. Die Einzigartigkeit, welche das Gesetz und die Rechtsprechung für die Anwendung der Ausnahmebestimmung verlangen, ist nach sorgfältiger Abklärung der Ausgangslage und der technischen Anforderungen in mehrfacher Hinsicht gegeben, um der Abraxas Informatik AG einen Direktauftrag zu erteilen: - Mit der Direktvergabe an Abraxas Informatik AG können bestehende IT-Komponenten der kantonalen IT-Infrastruktur (APZ2015) weiterverwendet und damit Synergien genutzt werden.
- Die Speicherung bedingt eine hohe Integration in die bestehende Basisinfrastruktur der Abraxas Informatik AG (APZ2015, Security, IDP, AD, Authentisierung) und kann nur in engster Zusammenarbeit mit der Abraxas Informatik AG erfolgen. Nur mit dieser hohen Integration ist eine wirtschaftliche Nutzung der bestehenden Basisservices möglich und die Informationssicherheit gewährleistet.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
20.09.2016
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Gegen diese Vergabe kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Spisergasse 41, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien (falls der Zuschlag den Anbietern nicht vorgängig mit begründeter Verfügung samt Rechtsmittelbelehrung eröffnet wurde).
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Regierungsgebäude
9001 St.Gallen
Telefon: +41 58 229 8917
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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