Ausschreibung 929921: (16013) 202 DB STAT

Publiziert am: 2. September 2016

Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), Fachstelle Statisti

Die Fachstelle Statistik des EDA verwendet heute die Fachappllkation DB STAT, um die öffentliche Entwicklungshilfe des Bundes und der Gemeinden/Kantone sowie von privaten NGOs und anderen privaten Geldflüssen zu erfassen, auszuwerten und zu publizieren.

Mit dieser Ausschreibung werden die folgenden Grundleistungen (GL) und optionalen Leistungen (OL) vergeben:
- GL1: Portierung der bestehenden Anwendung auf die aktuelle Version von Oracle inkl. Bereitstellung der notwendigen Rollen gemäss HERMES 5.1 insbesondere ein PL sowie deren Stellvertretungen
- GL2: Support und Wartung für 4 Jahre inkl. Bereitstellung der notwendigen Rollen insbesondere ein SPOC sowie deren Stellvertretungen
- GL3: Weiterentwicklungen für 4 Jahre, 200 Std/Jahr inkl. Bereitstellung der notwendigen Rollen insbesondere ein SPOC sowie deren Stellvertretungen
- GL4: Betrieb für 4 Jahre inkl. Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur sowie der notwendigen Rollen insbesondere ein SPOC und deren Stellvertretungen
- OL1: Verlängerung von GL2-GL3 um 4 Jahre
- OL2: Verlängerung von GL4 um 4 Jahre
- OL3: Software-Lizenzen für die ersten 4 Jahre (einmalige Kosten sowie jährliche Kosten während 4 Jahren)
- OL4: Verlängerung Software-Lizenzen für weitere 4 Jahre


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
2. September 2016 Publikationsdatum
2. September 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

22. September 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

27. Oktober 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Fachliche Leistungsfähigkeit
Der Anbieter ist Mitglied des Oracle PartnerNetwork. Er ist Oracle Partner auf Stufe Gold, Platin oder Diamant.

EK03
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung mit dem Aufbau, Betrieb, Wartung, Support und Weiterentwicklung von Systemen, welche hinsichtlich Umfang, Komplexität und SW-Architektur mit DB STAT vergleichbar sind.
Er weist diese Erfahrung anhand von mindestens einem Referenzsystem nach, welche aktuell im Auftragsportfolio ist oder die Beauftragung bis vor 2 Jahren aktuell war.

EK04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK05
Ansprechpartner
Der Anbieter bestätigt, dass eine Ansprechperson „SPOC“ für die Erbringung aller Leistungen insbesondere für das „Service Delivery Management“ (siehe Kap. 5.2.3 des Pflichtenhefts) des Anbieters zuständig ist. Diese Person "SPOC" ist auch für die Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig und hat die notwendige Kompetenz, notwendige Entscheide herbeizuführen.
Diese Person hat eine Stellvertretung mit den gleichen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen.

EK06
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die mindestens in deutscher oder französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren, zusätzlich auch Englisch (mündlich und schriftlich) beherrschen. Insbesondere:
- Der Anbieter bestätigt, dass die zum Einsatz vorgesehenen und eingebrachten Personen sämtliche Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher, französischer oder englischer Sprache erstellen und abliefern können.
- Der Anbieter bestätigt, dass die für den Support und die Wartung vorgesehenen Personen bereit und in der Lage sind, sowohl mündlich als auch schriftlich in Französisch oder Deutsch sowie zusätzlich in Englisch zu kommunizieren.

EK07
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK08
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Bei einem Austausch von Mitarbeitenden übernimmt die Lieferantin die Einarbeitungszeit für die ersten 3 Tage.

EK09
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 1 des Pflichtenheftes).
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: http://www.ebg.admin.ch/ dienstleistungen/00017/00621/index.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK10
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)

EK11
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in der Beilage B1 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK12
Ort für die Erbringung der Leistungen
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, Sitzungen und Arbeitstreffen mit dem Auftraggeber sowie weiteren Partnern jederzeit im Rahmen der ordentlichen Bereitschaftszeiten und nach Bedarf des Auftraggebers an dem von ihm bezeichneten Ort, in der Regel am Standort des Auftraggebers in Bern zu erbringen. Telefon- oder Videokonferenzen gelten nicht als Ersatz für ein einverlangtes Treffen vor Ort.

EK13
Infrastruktur
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Ausführung der jeweiligen Aufträge eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellt und bei Einsätzen bei der Auftraggeberin ebenfalls eigene Arbeitsinstrumente einsetzen wird (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.).
Der Anbieter bestätigt zudem, dass er für das Management aller damit verbundenen Services verantwortlich ist.

EK14
Haftung
Die Einzelverträge werden jeweils als Auftrag abgeschlossen. Personalverleihverhältnisse sind nicht zulässig.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im lnformatikbereich und die Pflege von lndividualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- lnformatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), Fachstelle Statistik
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 929921 (16013) 202 DB STAT