Ausschreibung 929773: (16053) 609 SAP BI (BW/BO) Leistungen für die Jahre 2017 – 2020

Publiziert am: 12. September 2016

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Die Bundesverwaltung nutzt zur Unterstützung ihrer Supportprozesse in den Bereichen Finanzen, Personal, Beschaffung, Logistik und Immobilien seit dem Bundesratsbeschluss vom 19. Dezember 1997 SAP-Lösungen. Für das BIT sind die Sicherstellung eines reibungslosen Wartung und Support Services sowie die Weiterentwicklung der Geschäftsanforderungen der auf SAP basierenden Supportprozesse, welche geschäftskritisch sind, unabdingbar.

Daher soll eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden, um die Leistungen und Aufgaben im Zusammenhang mit aktuellen und künftigen Kundenprojekten im Bereich PRO-BWM-BWI optimal abzudecken.

Für die Projektleistungen des BIT im Bereich SAP BI (Los 1) werden fünf Anbieter gesucht, welche bei den Projektphasen Konzept, Realisierung und Einführung die Ausführung übernehmen können.

Um die Wartung und den Support im SAP BI Umfeld (Los 2) ganzheitlich sicherstellen zu können, wird ein Anbieter gesucht, welcher die Bedarfsleistungen und Koordination sowie die Überwachung und Korrektur der Datenloads, der Bearbeitung von Solman Meldungen, der Change Requests und der Beratung der Fachbereiche (via Telefon und Mail Support) reibungslos und professionell sicherstellt.

Mit den Zuschlagsempfänger von Los 1 wird jeweils ein Rahmenvertrag (vgl. Anhang 05) abgeschlossen, in welchem die Grundlagen für die Beschaffung formuliert sind. Im Rahmenvertrag werden die folgenden zentralen Punkte geregelt:
• Die grundsätzlichen Elemente der Zusammenarbeit
• Der Prozess der Leistungsvereinbarung
• Die Qualitätssicherung
• Die Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
• Maximale Stundenansätze für die definierten Rollen pro Seniorität, auf denen die Berechnungen für die Angebote der einzelnen Abrufe basieren
• Massnahmen zur Beendigung des Rahmenvertragsverhältnisses
• Abnahme von werkvertraglichen Leistungen

Auf Basis des abgeschlossenen Rahmenvertrages erfolgt der Abruf der konkreten Leistung durch definierte Einzelabrufe (Abrufverfahren) in Form von Aufträgen und/oder Werken. Basis für die Abrufe sind jeweils konkrete Leistungsbeschreibungen (beispielsweise Projektauftrag oder Konzept). Verbindliche Leistungen ergeben sich jeweils erst aus den Einzelabrufen.

Die Auftragnehmer übernehmen die Verantwortung und die entsprechende Haftung für die in den Einzelverträgen vereinbarten Leistungen. Angebote als Personalverleih sind somit von dieser Ausschreibung ausgeschlossen.

Mit dem Zuschlagsempfänger von Los 2 wird ein Dienstleistungsvertrag (vgl. Anhang 06) abgeschlossen. Mittels dieses Vertrags wird eine monatliche Pauschale vereinbart sowie die maximalen Stundensätze für eine SAP Berater Junior und eine SAP Berater Senior, für die zusätzliche Bearbeitung von Change Requests. (gemäss Pflichtenheft 3.2.3)

Die Auftragnehmer übernehmen die Verantwortung und die entsprechende Haftung für die vereinbarten Leistungen. Angebote als Personalverleih sind somit von dieser Ausschreibung ausgeschlossen.

Beschaffungszeitraum: 1. Quartal 2017 - Ende: 4. Quartal 2020


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Raum Bern, abweichende Regelungen können sich aus den Einzelabrufen ergeben.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Realisierung SAP Projektvorhaben
    Beginn: 1. Quartal 2017 - Ende: 4. Quartal 2020

  • Lot 2:

    SAP Wartung, Support & CRs
    Beginn: 1. Quartal 2017 - Ende: 4. Quartal 2020

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. September 2016 Publikationsdatum
12. September 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

29. September 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

24. Oktober 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Realisierung SAP Projektvorhaben Beginn: 1. Quartal 2017 - Ende: 4. Quartal 2020
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Anzahl Zuschläge: 5 Da zum Zuschlagszeitpunkt bei Los 1 nicht absehbar ist, welcher Zuschlagsempfänger schlussendlich für die einzelne Leistung berücksichtigt wird, wird mit jedem der fünf Zuschlagsempfänger in einem Rahmenvertrag ein Maximalvolumen von CHF 7‘200‘000.00 vereinbart.
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



2: SAP Wartung, Support & CRs Beginn: 1. Quartal 2017 - Ende: 4. Quartal 2020
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Anzahl Zuschläge: 1 Hier dient die Summe der Monatspauschale über 2 Jahre als Grundauftrag und 2 weitere Jahre optional (Total 48 Monate) sowie das optionale Stundenkontingent von 5‘000 Stunden für die Berechnung des maximalen Kostendachs.
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

Los 1:

EK01: Wirtschaftl./finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02: Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK03: Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK04: Sprachkenntnisse der eingesetzen Mitarbeiter
Sind Sie bereit und in der Lage, Mitarbeiter einzusetzen, die fliessend in einer der Amtssprachen (Deutsch, Französisch oder Italienisch) mündlich und schriftlich kommunizieren und die Arbeitsergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder englischer Sprache erstellen und abliefern können. Zudem müssen die Mitarbeiter Englisch (minimum Stufe B1 gemäss Europäischem Sprachenportfolio ESP oder äquivalent) sprechen.

EK05: Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK06: Subunternehmen
Setzen Sie Subunternehmen ein, sind die Firmennamen der Subunternehmen deutlich sichtbar zu nennen und mit den ihnen zugewiesenen Leistungen / Rollen aufzuführen. Im Angebot ist klar auszuweisen, dass die Subunternehmer alle Eignungskriterien vollumfänglich erfüllen. Fehlende Deklarationen führen zum sofortigen Ausschluss.
Hinweis: Die Erfüllung dieses Eignungskriterium ist nur dann nachzuweisen, sofern Subunternehmer beigezogen werden.

EK07: Rapportierung
Sind Sie bereit, während der Dauer des geplanten Einsatzes die Vorgaben des Auftraggebers (BIT oder Kunden) bezüglich Rapportierung zu akzeptieren (gem. Anhang 08).

EK08: SAP-Erfahrung
Nachweis, dass der Bereich SAP der Unternehmungszweck oder eine Kernkompetentz der Anbieterin seit mindestens 3 Jahren ist.

EK09: SAP-Partner
Verfügen Sie über mindestens ein SAP-Partnerstatus (wie z.B. Value Added Reseller, Service Partner oder Ähnliches) oder verfügen Sie über äquivalente Erfahrung in der Anwendung der SAP-Produktpalette.

EK10: Vorgehensmethodik
Sind Sie bereit, nach den Vorgehensmethodiken Hermes 5, SAP-Projektmethodik (Best Practice nach ITIL V3) und/oder Scrum zu arbeiten sowie ebenfalls Modellierungsvorschriften des BIT und dessen Kunden (zivile Bundesverwaltung) zu befolgen.

EK11: Innovation
Sind Sie bereit, Ihre eigenen im Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden bezüglich den neusten Produktinnovationen regelmässig und nachweisbar zu schulen.

EK12: Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf gem. Anhang 05 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK13: Akzeptanz der AGBs
Akzeptanz der
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, und der
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010.
Abrufbar unter: https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/hilfsmittel/agb.html

EK14: Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen,
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK15: Rollenkonflikt
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen eines nachgelagerten Abrufverfahrens oder Ausschreibung auf die Einreichung eines Angebots verzichten wird, sofern er zu diesem Zeitpunkt im betroffenen Vorhaben bereits involviert ist und die beiden Rollen zu einem Konflikt führen würden.

Los 2:

EK01: Wirtschaftl./finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02: Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK03: Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK04: Sprachkenntnisse der eingesetzen Mitarbeiter
Sind Sie bereit und in der Lage, Mitarbeiter einzusetzen, die fliessend in einer der Amtssprachen (Deutsch, Französisch oder Italienisch) mündlich und schriftlich kommunizieren und die Arbeitsergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder englischer Sprache erstellen und abliefern können. Zudem müssen die Mitarbeiter Englisch (minimum Stufe B1 gemäss Europäischem Sprachenportfolio ESP oder äquivalent) sprechen.

EK05: Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK06: Subunternehmen
Setzen Sie Subunternehmen ein, sind die Firmennamen der Subunternehmen deutlich sichtbar zu nennen und mit den ihnen zugewiesenen Leistungen / Rollen aufzuführen. Im Angebot ist klar auszuweisen, dass die Subunternehmer alle Eignungskriterien vollumfänglich erfüllen. Fehlende Deklarationen führen zum sofortigen Ausschluss.
Hinweis: Die Erfüllung dieses Eignungskriterium ist nur dann nachzuweisen, sofern Subunternehmer beigezogen werden.

EK07: Rapportierung
Sind Sie bereit, während der Dauer des geplanten Einsatzes die Vorgaben des Auftraggebers (BIT oder Kunden) bezüglich Rapportierung zu akzeptieren (gem. Anhang 08).

EK08: SAP-Erfahrung
Nachweis, dass der Bereich SAP der Unternehmungszweck oder eine Kernkompetentz der Anbieterin seit mindestens 5 Jahren ist.

EK09: SAP-Partner
Verfügen Sie über mindestens ein SAP-Partnerstatus (wie z.B. Value Added Reseller, Service Partner oder Ähnliches) oder verfügen Sie über äquivalente Erfahrung in der Anwendung der SAP-Produktpalette.

EK10: Vorgehensmethodik
Sind Sie bereit, nach den Vorgehensmethodiken Hermes 5, SAP-Projektmethodik (Best Practice nach ITIL V3) und/oder Scrum zu arbeiten sowie ebenfalls Modellierungsvorschriften des BIT und dessen Kunden (zivile Bundesverwaltung) zu befolgen.

EK11: Innovation
Sind Sie bereit, Ihre eigenen im Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden bezüglich den neusten Produktinnovationen regelmässig und nachweisbar zu schulen.

EK12: Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf gem. Anhang 06 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK13: Akzeptanz der AGBs
Akzeptanz der
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, und der
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010.
Abrufbar unter: https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/hilfsmittel/agb.html

EK14: Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK15: Rollenkonflikt
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen eines nachgelagerten Abrufverfahrens oder Ausschreibung auf die Einreichung eines Angebots verzichten wird, sofern er zu diesem Zeitpunkt im betroffenen Vorhaben bereits involviert ist und die beiden Rollen zu einem Konflikt führen würden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Bezug bzw. Abruf erfolgt jeweils gestützt auf einen Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern. Es besteht keine Bezugspflicht seitens der Bedarfsstelle.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern