Ausschreibung 927433: Mil Office 5

Publiziert am: 18. August 2016

armasuisse

Die Anwendung MIL Office wird von der Miliz und der militärischen Verwaltung seit Jahren als Hilfsmittel bei der Personal-, Zeit- und Finanzplanung verwendet.
Es soll eine neue Generation MIL Office entwickelt werden, die bestehende Mängel, wie verzögerte Reaktionszeiten und komplexe Bedienung behebt sowie neue Technologien berücksichtigt. Zudem soll durch einen neuen Aufbau der Software die Flexibilität erhöht und die Betriebskosten gesenkt werden. Durch eine Integration weiterer Software-Module soll MIL Office 5 an die heutigen Bedürfnisse der Truppe und der Verwaltung angepasst werden Zudem soll MIL Office 5 auch für die Abrechnung von Zivilschutzanlässen zur Verfügung gestellt werden.
Das Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung der Applikation MIL Office 5, den zugehörigen Barcode-Lesegeräten und Dienstleistungen. Zusammengefasst können also folgende Ziele festgehalten werden:
•Los1: Beschaffung der neusten MIL Office Version mit zusätzlichen Modulen, Funktionalitäten und Schnittstellen
•Los 2: Beschaffung der Usability-Expertenleistung als Input für die Entwicklung einer Benutzer-zentrierten Software
•Los 3: Beschaffung der Dienstleistung für die Koordination der Lieferanten (der anderen Lose) und des Leistungserbringers (Betreiber, FUB)
•Los 4: Beschaffung der Barcodelesegeräte für die Lagerverwaltung und die Buchhaltung


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
  • 72230000: Entwicklung von kundenspezifischer Software
  • 72253200: Systemunterstützung
  • 30216120: Geräte für optische Zeichenerkennung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Beschaffung der neusten MIL Office Version mit zusätzlichen Modulen, Funktionalitäten und Schnittstellen

  • Lot 2:

    Beschaffung der Usability-Expertenleistung als Input für die Entwicklung einer Benutzerzentrierten Software

  • Lot 3:

    Beschaffung der Dienstleistung für die Koordination der Lieferanten (der anderen Lose) und des Leistungserbringers (Betreiber, FUB)

  • Lot 4:

    Beschaffung der Barcodelesegeräte für die Lagerverwaltung und die Buchhaltung


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
18. August 2016 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

6. September 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit, diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum gegeben.

12. September 2016 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
a) Bei Abgabe an CC WTO armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
- Öffnungszeiten der Loge: durchgehend von 07:00 – 17:00 Uhr
(ausserhalb dieser Zeiten können keine Angebote / Anträge abgegeben werden)
- Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 17:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.

- Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot / der Antrag muss spätestens um 17:00 Uhr im CC WTO abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe des Teilnahmeantrags an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags an den Fax der Auftraggeberin zu melden.

Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
a) Bei Abgabe an CC WTO armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
- Öffnungszeiten der Loge: durchgehend von 07:00 – 17:00 Uhr
(ausserhalb dieser Zeiten können keine Angebote / Anträge abgegeben werden)
- Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 17:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.

- Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot / der Antrag muss spätestens um 17:00 Uhr im CC WTO abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe des Teilnahmeantrags an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags an den Fax der Auftraggeberin zu melden.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Beschaffung der neusten MIL Office Version mit zusätzlichen Modulen, Funktionalitäten und Schnittstellen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



2: Beschaffung der Usability-Expertenleistung als Input für die Entwicklung einer Benutzerzentrierten Software
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



3: Beschaffung der Dienstleistung für die Koordination der Lieferanten (der anderen Lose) und des Leistungserbringers (Betreiber, FUB)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



4: Beschaffung der Barcodelesegeräte für die Lagerverwaltung und die Buchhaltung
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welch die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation mitdem Antrag zur Teilnahme unterschrieben abgegeben werden, ansonsten wird nicht auf den Antrag eingetreten. DieTeilnehmerzahl der zum Angebot eingeladenen Anbieter wird auf max. 3 pro Los limitiert. Dabei wird die entstehendeRangfolge der Anbieter durch die bewertbaren Eignungskriterien berücksichtigt.
E 0.1 - E 4.2 sind Musskriterien und müssen bestätigt warden.
Losunspezifische Kriterien (für alle Lose:
E0.1 Bestätigung des Anbieters, die Gesamtverantwortung (GU) für das vorliegende Projekt innerhalb seiner Lose zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass die Anbieterin bzw. der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.
E0.2 Der Anbieter muss einen Betreibungsregister- und einen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums) beilegen.
Von allen beteiligten Firmen beizulegen.
E0.3 Der Anbieter ist damit einverstanden, sich dem Geheimschutzverfahren zu unterziehen, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413).
Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Unternehmen und Personen.
E0.4 Der Anbieter bestätigt, dass er die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere zu Datenschutz und Datensicherheit kennt und einhält.
E0.5 Der Anbieter muss alle in der Lieferantenselbstdeklaration verlangten Bestätigungen vorbehaltlos erbringen.
E0.6 Der Anbieter bestätigt, dass die eingesetzten Fachpersonen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes vertraglich mittelbar (Subunternehmer) oder unmittelbar (Arbeitsverhältnis) gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzliche Auflagen erfüllen.
E0.7 Der Anbieter bestätigt, dass er jederzeit über einen Ansprechpartner verfügt, welcher bei auftretenden Problemen im Rahmen des Auftrages zuständig und entscheidungsbefugt ist (Single Point of Contact (SPOC)).
E0.8 Der Anbieter erklärt sich bereit, den für das Projekt MILO5 und den nachfolgenden Betrieb des Systems MILO5 hauptsächlichen Standort des Departementsbereichs Verteidigung im Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren. Dies gilt insbesondere für Koordinationssitzungen, Absprachen etc.
E0.9 Der Anbieter akzeptiert, dass keine Spesen für Arbeiten an den in Eignungskriterium E 0.8 aufgeführten Standorten oder am Standort des Anbieters ausbezahlt werden.
E0.10 Der Anbieter bestätigt, die Zeiterfassung und die Rapportierung gemäss Vorgaben des Auftraggebers (Kapitel 8 des Pflichtenhefts 1) auszuführen. Aufwände für Zeiterfassung, Rapportierung und Rechnungsstellung dürfen nicht verrechnet werden.
E0.11 Der Anbieter hat sämtliche bewilligungs- und arbeitsrechtliche Vorkehrungen getroffen, damit seine Mitarbeiter im Falle eines Zuschlags in Ausnahmefällen auch ausserhalb der regulären Arbeitszeit (06.00 – 20.00), insbesondere an Sonn- und Feiertagen, Tätigkeiten und Support leisten können.
E0.12 Der Anbieter stellt sicher, dass Fachpersonen innerhalb von 2 Wochen durch gleichwertige Fachpersonen ausgewechselt werden (z.B. wegen Kündigung, längerem Urlaub, Krankheit usw.) und dadurch für den Auftraggeber keine Kosten entstehen. Fallen durch die Auswechslung von Fachpersonen Kosten für die spezifische fachliche Einarbeitung neuer Mitarbeiter an, übernimmt diese der Anbieter.
E0.13 Der Anbieter bestätigt betreffend Ersatz unqualifizierter Fachpersonen
•Im Falle der Zuschlagserteilung verpflichtet sich der Anbieter, Fachpersonen, welche er dem Auftraggeber für diesen Auftrag zur Verfügung stellt und welche den Anforderungen nicht (mehr) genügen, auf Verlangen des Auftraggebers innert 2 Wochen durch Personen zu ersetzen, welche den erwähnten Anforderungen genügen.
•Eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens erfolgt durch den Auftraggeber. Wird dabei eine Diskrepanz zwischen den Anforderungen und der erbrachten Leistung oder dem Verhalten festgestellt, erhält der Anbieter Gelegenheit, innert 2 Wochen zu den Mängeln Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Unternehmung verpflichtet wird, die zur Verfügung gestellte Fachperson zu ersetzen.
Fallen durch die Auswechslung von Fachpersonen Kosten für die spezifische fachliche Einarbeitung neuer Mitarbeiter an, übernimmt diese der Anbieter.
E0.14 Der Anbieter bestätigt schriftlich, dass alle angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen für die Dauer des geplanten Einsatzes einen aufenthaltsrechtlichen Status haben oder haben werden, welcher sie berechtigt in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit im angebotenen Umfang nachzugehen.

Losspezifische Kriterien:
Los 1
E1.1 Bestätigung des Anbieters, dass er in der Schweiz Schulungs- und Ausbildungsleistungen für Anwender auf Deutsch und Französisch durchführen kann.
E1.2 Bereitschaft des Anbieters, dass er in der Schweiz Entwicklungsleistungen durchführen kann.
E1.3 Bestätigung des Anbieters, das Projekt nach der Projektführungsmethode Hermes und agiler Entwicklungsmethode abzuwickeln.
E1.4 Bestätigung, Fachkräfte einzusetzen, welche in ähnlichen Applikationsentwicklungen (siehe Leistungsbeschrieb im Pflichtenheft) schon Erfahrungen gesammelt haben.
E1.5 Bereitschaft und Nachweis der Fähigkeit, alle dokumentierten Quellcodes der im Lieferumfang enthaltenen Software und aller weiterer, durch den Auftraggeber künftig erworbenen Updates dieser Software, sowie alle Spezifikationen der durch diese Software benutzten Formate und Protokolle dem Auftraggeber in einer oder in beiden der folgenden Formen ohne Kostenfolge zugänglich zu machen.
Möglichkeit 1 („Offenlegung“): Die Quellcodes, Formate- und Protokoll-Spezifikationen werden per Vertragsabschluss beim Auftraggeber deponiert.
Möglichkeit 2 („Code Escrow Agreement“): Die Quellcodes, Formate- und Protokoll-Spezifikationen werden per Vertragsabschluss bei einem Notar in Bern kostenlos hinterlegt mit der Klausel, dass der Auftraggeber dann kostenfrei Zugriff darauf erhält, wenn die Software nicht mehr unterstützt, gewartet oder weiterentwickelt wird.
Beide Möglichkeiten schliessen eine kommerzielle Nutzung oder Weitergabe an Dritte durch den Auftraggeber aus.
E1.6 Der Anbieter bestätigt, dass seine für die Implementierung notwenigen Software-Werkzeuge und Tools rechtskonform lizenziert sind.
E1.7 Der Anbieter bestätigt, dass er die neue Applikation auf einer der folgenden Systemplattformen entwickeln kann:
•TITAN
•SAP
•PeopleSoft
E1.8 Bestätigung des Anbieters, dass die Wartungs- und Supportleistungen während mindestens 5 Jahren nach Projektabschluss garantiert werden können.
E1.9 Der Anbieter bestätigt, dass er die Vorgaben der beigelegten Qualitätsinspektions- und Abnahmevorschrift (QIAV) für Abnahmen und Tests beachtet und diese während dem Projekt umsetzt.
Los 3
E3.1 Bestätigung des Anbieters, dass die eingesetzten Profile mindestens IPMA C oder gleichwertig zertifiziert ist.
E3.2 Bestätigung des Anbieters, das Projekt nach der Projektführungsmethode Hermes und agiler Entwicklungsmethode abzuwickeln, und die Verantwortung der Koordination des Leistungserbringer und der Lieferanten der Lose 1 und 2 zu übernehmen.
E3.3 Bereitschaft, die offerierten Profile bei Bedarf bis zu 100% einzusetzen.
Los 4
E4.1 Bestätigung des Anbieters, dass die Wartungs- und Supportleistungen während mindestens 5 Jahren garantiert werden können.
E4.2 Der Anbieter bestätigt die Akzeptanz der AGB für die Beschaffung von Gütern.

E 0.15 - E 4.3 sind bewertete Eignungskriterien: (Bewertung ersichtlich in den Unterlagen)
Losunspezifische Kriterien (für alle Lose):
E0.15 Umfang der Akzeptanz des jeweiligen Vertrags inkl. vorhandene Beilage(n)
E0.16 Qualitätsmanagement
Losspezifische Kriterien:
E1.10 Firmenreferenzen für Los 1
E1.11 AGB‘s für Los 1
E2.1 Firmenreferenzen für Los 2
E2.2 AGB‘s für Los 2
E3.4 Firmenreferenzen für Los 3
E3.5 AGB‘s für Los 3
E4.3 Firmenreferenzen für Los 4

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

armasuisse
Kasernenstrasse 19
CH 3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 927433 Mil Office 5