Ausschreibung 927401: Geschäftsverwaltung Strafjustiz
Publiziert am: 28. Oktober 2016
Kanton Aargau, Departement Volkswirtschaft und Inneres
Beschaffung einer Geschäftsverwaltung für die Staatsanwaltschaft, Jugendanwaltschaft, das Amt für Justizvollzug (Stab, Sektion Vollzugsdienste und Bewährungshilfe, Bezirksgefängnisse, Zentralgefängnis, Strafanstalt Lenzburg und Jugendheim Aarburg) sowie das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau inkl. einer integrierten Scanning-Umgebung zur Digitalisierung von Papierakten.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Aarau, AG |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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28. Oktober 2016 | Publikationsdatum | |
28. Oktober 2016 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die kompletten Ausschreibungsunterlagen stehen im DecisionAdvisor zur Verfügung. Die Login-Daten erhalten Sie gegen Einreichung der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung an die Adresse gemäss Punkt 1.1 (Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers), vorzugsweise per E-Mail. |
19. Dezember 2016 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
25. November 2016 | Frist für Fragen | Fragen sind bis spätestens am 25.11.2016 direkt in der Ausschreibungsplattform unter www.simap.ch einzugeben. Fragen, die nicht bis zum genannten Datum eingetroffen sind, werden nicht mehr beantwortet. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die Fragen werden schriftlich beantwortet und sind ab dem 02.12.2016 für alle auf www.simap.ch einsehbar. Die Antworten gelten als Ergänzung zum Pflichtenheft. |
19. Dezember 2016 | Abgabetermin 16:00 | Der Anbieter hat zu allen im Preiseingabeblatt sowie im DecisionAdvisor (vgl. Kapitel 3.7) aufgeführten Punkten Stellung zu nehmen. Die Richtigkeit aller gemachten Antworten und Stellungnahmen ist handschriftlich durch eine bzw. zwei (bei Erfordernis der Doppelunterschrift) unterschriftsberechtigte Personen auf der Kostenzusammenstellung sowie auf dem Bestätigungsausdruck des DecisionAdvisor zu bestätigen. Zusätzlich ist das Begleitschreiben rechtsgültig zu unterzeichnen. |
19. Dezember 2016 | Offertöffnung | Der Anbieter hat zu allen im Preiseingabeblatt sowie im DecisionAdvisor (vgl. Kapitel 3.7) aufgeführten Punkten Stellung zu nehmen. Die Richtigkeit aller gemachten Antworten und Stellungnahmen ist handschriftlich durch eine bzw. zwei (bei Erfordernis der Doppelunterschrift) unterschriftsberechtigte Personen auf der Kostenzusammenstellung sowie auf dem Bestätigungsausdruck des DecisionAdvisor zu bestätigen. Zusätzlich ist das Begleitschreiben rechtsgültig zu unterzeichnen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es gelten subsidiär die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizerischen Informatikkonferenz (AGB SIK 15). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter werden wegbedungen. Gegenteilige Verweise in der Offerte sind unbeachtlich.
Submissionsdekret des Kantons Aargau vom 26.11.1996, Stand 01.01.2011
www.simap.ch
Amtsblatt des Kantons Aargau
1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Frey-Herosé-Strasse 12
5001 Aarau
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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