Ausschreibung 927401: Geschäftsverwaltung Strafjustiz

Publiziert am: 28. Oktober 2016

Kanton Aargau, Departement Volkswirtschaft und Inneres

Beschaffung einer Geschäftsverwaltung für die Staatsanwaltschaft, Jugendanwaltschaft, das Amt für Justizvollzug (Stab, Sektion Vollzugsdienste und Bewährungshilfe, Bezirksgefängnisse, Zentralgefängnis, Strafanstalt Lenzburg und Jugendheim Aarburg) sowie das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau inkl. einer integrierten Scanning-Umgebung zur Digitalisierung von Papierakten.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Aarau, AG

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
  • 48440000: Softwarepaket für die Finanzanalyse and Buchhaltung
  • 72210000: Programmierung von Softwarepaketen
  • 48310000: Dokumentenerstellungssoftwarepaket
  • 48920000: Büroautomatisierungssoftwarepaket
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
28. Oktober 2016 Publikationsdatum
28. Oktober 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die kompletten Ausschreibungsunterlagen stehen im DecisionAdvisor zur Verfügung. Die Login-Daten erhalten Sie gegen Einreichung der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung an die Adresse gemäss Punkt 1.1 (Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers), vorzugsweise per E-Mail.

19. Dezember 2016 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
25. November 2016 Frist für Fragen

Fragen sind bis spätestens am 25.11.2016 direkt in der Ausschreibungsplattform unter www.simap.ch einzugeben. Fragen, die nicht bis zum genannten Datum eingetroffen sind, werden nicht mehr beantwortet. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die Fragen werden schriftlich beantwortet und sind ab dem 02.12.2016 für alle auf www.simap.ch einsehbar. Die Antworten gelten als Ergänzung zum Pflichtenheft.

19. Dezember 2016 Abgabetermin 16:00

Der Anbieter hat zu allen im Preiseingabeblatt sowie im DecisionAdvisor (vgl. Kapitel 3.7) aufgeführten Punkten Stellung zu nehmen. Die Richtigkeit aller gemachten Antworten und Stellungnahmen ist handschriftlich durch eine bzw. zwei (bei Erfordernis der Doppelunterschrift) unterschriftsberechtigte Personen auf der Kostenzusammenstellung sowie auf dem Bestätigungsausdruck des DecisionAdvisor zu bestätigen. Zusätzlich ist das Begleitschreiben rechtsgültig zu unterzeichnen.

19. Dezember 2016 Offertöffnung

Der Anbieter hat zu allen im Preiseingabeblatt sowie im DecisionAdvisor (vgl. Kapitel 3.7) aufgeführten Punkten Stellung zu nehmen. Die Richtigkeit aller gemachten Antworten und Stellungnahmen ist handschriftlich durch eine bzw. zwei (bei Erfordernis der Doppelunterschrift) unterschriftsberechtigte Personen auf der Kostenzusammenstellung sowie auf dem Bestätigungsausdruck des DecisionAdvisor zu bestätigen. Zusätzlich ist das Begleitschreiben rechtsgültig zu unterzeichnen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es gelten subsidiär die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizerischen Informatikkonferenz (AGB SIK 15). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter werden wegbedungen. Gegenteilige Verweise in der Offerte sind unbeachtlich.

Grundsätzliche Anforderungen:

Submissionsdekret des Kantons Aargau vom 26.11.1996, Stand 01.01.2011

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch
Amtsblatt des Kantons Aargau

Rechtsmittelbelehrung:

1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Kanton Aargau, Departement Volkswirtschaft und Inneres
Frey-Herosé-Strasse 12
5001 Aarau
E-Mail-Adresse:  
submission.dvi@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 927401 Geschäftsverwaltung Strafjustiz