Ausschreibung 926623: Externe Leistungen für PISA
Publiziert am: 5. August 2016
armasuisse
Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ist für den Betrieb wie auch für die Weiterentwicklung des Systems PISA auf die Unterstützung von externen Partnern angewiesen.
Externe Unterstützungsleistungen, wie sie in den Jahren 2013 bis 2015 für die Projekte “ITR Neu“ und „PISA Upgrade“ (TP Anbindung Zivilschutz) erbracht wurden, werden auch in den Jahren 2017 bis 2021 für den Bedarfsträger Pers A sowie für das CCPS benötigt, um die Projekte termingerecht abschliessen und den Änderungsdienst mit Schwerpunkt WEA (Weiterentwicklung der Armee) sicherstellen zu können.
Ziel der Ausschreibung ist es, den Mangel an internen Ressourcen zu kompensieren und spezifisches Know-How einzukaufen. Für folgende Leistungen werden externe Partnerunternehmen gesucht:
•Entwicklungsunterstützung;
•Test- und Integrationsunterstützung;
•Applikationsunterstützung;
•Betriebsunterstützung;
•Consulting Support.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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5. August 2016 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung. |
5. September 2016 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit, diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum gegeben. |
14. September 2016 | Abgabetermin 00:00 | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 - Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot / der Antrag muss spätestens um 17:00 Uhr im CC WTO abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen). b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei der Übergabe des Teilnahmeantrags an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags an den Fax der Auftraggeberin zu melden. |
Offertöffnung | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 - Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot / der Antrag muss spätestens um 17:00 Uhr im CC WTO abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen). b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei der Übergabe des Teilnahmeantrags an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags an den Fax der Auftraggeberin zu melden. |
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None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
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Zuschlagskriterien
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welch die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, sonst wird nicht auf die Offerte eingegangen.
E1 Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2 Firmenportrait mit Organigramm, Rechtsform, Anzahl beschäftigte Personen und Umsatz.
Die 8 Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sind zwingend ein-zuhalten.
E3 Nachweis des Anbieters, die Gesamtverantwortung für die gesamte Geschäftsabwicklung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass die Anbieterin bzw. der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte müssen durch den Anbieter verpflichtet werden.
E4 Der Anbieter ist damit einverstanden, sich dem Geheimschutzverfahren zu unterziehen, welches verschiedene Sicherheitsmassnah-men umfasst (vgl. VO über das Geheim-schutzverfahren, SR 510.413). Die Informationsschutvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Firma und Personen.
E5 Einhaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeits-schutzbestimmungen und Lohngleichheit von Frau und Mann
Der Anbieter bestätigt, dass er und seine beigezogenen Subunternehmer und Zuliefe-rerbetriebe für in der Schweiz erbrachte und entlohnte Leistungen, die in der Beilage 1.1.1 aufgeführten Arbeitsbedingungen, Arbeits-schutzbestimmungen sowie die Lohngleich-heit von Frau und Mann einhalten.
Anbieter und deren Subunternehmer erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Weiterführende Informationen unter www.logib.ch
Zudem bestätigt der Anbieter, dass er und seine beigezogenen Subunternehmer und Zuliefererbetriebe für im Ausland erbrachte und entlohnte Leistungen, die in der Beilage 1.1.1 aufgeführten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation einhalten.
E6 Die mit dem Antrag angebotenen Personal-ressourcen müssen zum Zeitpunkt der Einreichung der Offerte oder spätestens unmit-telbar nach dem Zuschlagsentscheid an die Anbietenden vertraglich mittelbar (Subunternehmer) oder unmittelbar (Arbeitsverhältnis) gebunden sein, so dass deren Verfügbarkeit gewährleistet ist. Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzliche Auflagen erfüllen.
E7 Bestätigung, dass die angebotenen Personalressourcen alle Profile (pro Los) während der geforderten Zeit (gemäss Tabelle 1 im Pflichtenheft) abdecken können.
E8 Bestätigung, dass die angebotenen Personalressourcen die unter Kapitel 4 bis 8 im Pflichtenheft aufgelistete Aufgaben wahrnehmen können.
E9 Akzeptieren, dass die Geschäfts- und Verhandlungssprache Deutsch ist. Nachweis, dass die angebotenen Personalressourcen fliessend Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
E10 Der Anbieter erklärt sich bereit, Profile, welche in den zugeteilten Aufgaben die erwarteten Leistungen nicht erbringen, auf Verlangen des Auftraggebers innert einer Frist von 2 Monaten durch andere zu ersetzen, welche den verlangten Mindestanforderungen ge-mäss Kapitel 3.8, 4 bis 8 und 10 des Pflichtenheftes entsprechen.
E11 Bestätigung, die Zeiterfassung und Rapportierung gemäss Vorgaben des Auftraggebers auszuführen.
E12 Akzeptieren, dass von armasuisse keine Spesen für Arbeiten am Standort der FUB (CCPS), des Pers A oder der armasuisse in Bern oder am Standort der Firma ausbezahlt werden.
E13 Bezeichnung einer einzigen Zustelladresse mit Ansprechpartner (Single point of contact) in der Schweiz für alle Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Service-leistungen.
E14 Akzeptieren, dass alle Arbeiten unter Leitung des CCPS (Los 1 und 5), resp. des Pers A (Los 2 bis 4) durchgeführt werden.
E15 Akzeptieren, dass der Source Code und die gesamte Dokumentation jederzeit Eigentum des Auftraggebers sind. Insbesondere dürfen weder während noch nach dem Projekt wei-tere Lizenzgebühren anfallen.
E16 Der Anbieter hat sämtliche bewilligungs- und arbeitsrechtlichen Vorkehrungen getroffen, damit seine Mitarbeiter im Falle eines Zuschlags in Ausnahmefällen auch ausserhalb der regulären Betriebszeiten (06:00 – 20:00), insbesondere an Sonn- und Feiertagen, Tä-tigkeiten und Support leisten können.
Zusätzliche Informationen
keine
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Kasernenstrasse 19
CH 3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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