Ausschreibung 925423: (b912-20) 620.000

Publiziert am: 28. Juli 2016

BBL

Das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL baut am Guisanplatz 1 in Bern in Etappen ein neues Verwaltungszentrum. In der 1. Etappe werden bis zu 3'200 Arbeitsplätze realisiert. Die Um- und Neubauten werden nach dem Standard Minergie-P-ECO und GI Gutes Innenraumklima realisiert.
Die Entstehungskosten werden mit rund CHF 325 Mio. veranschlagt.

Der Auftrag BKP 235.2 Sicherheitsanlagen (Türschliesskontrollanlagen und Sicherheitsleitsysteme) beinhaltet:
- BKP 235 Apparate Schwachstrom
- BKP 236 Schwachstrominstallationen
- BKP 239 Uebriges

Der Auftrag beinhaltet folgende Teilprojekte:
- Gebäude Morgarten 2. UG bis 8. OG [1. Etappe: Kostenteiler A3-MO]
- Gebäude Laupen 2. UG bis 5.OG [1. Etappe: Kostenteiler A4-LA]
- Gebäude Sempach 1. UG bis 2.OG [1. Etappe: Kostenteiler A5-SE]
- Gebäude Grandson [Option für 2. Etappe]
- Gebäude Murten [Option für 2. Etappe]


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Tags (Bau):
  • 236: Schwachstrominstallationen
  • 239: Uebriges
  • 235: Schwachstromanlagen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
28. Juli 2016 Publikationsdatum
28. Juli 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen zum erwähnten Projekt können auch über die Plattform www.simap.ch, unter laufende Verfahren, Bund, Ausschreibungen herunter geladen werden.
Dazu müssen Sie sich zuerst im oben genannten Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.

9. September 2016 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
18. August 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit, diese anonym im Frageforum unter www.simap.ch zu stellen. Fragen die nach diesem Termin eintreffen, können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

9. September 2016 Abgabetermin 23:55

(Datum Poststempel)
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr (Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
- Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
- Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

Offertöffnung

(Datum Poststempel)
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr (Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
- Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
- Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen mit Ausnahme der Nachweise E2 betreffend der wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot abgegeben werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

E1: Technische Leistungsfähigkeit:
- E1.1 Referenzen der Unternehmung über die Ausführung von 2 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren, in den letzten ca. 5 Jahren realisierten Projekte (insbesondere bezüglich Aufgabenbereich, Grösse und Komplexität). Für die Angaben ist das Formular 3 zu verwenden. Die Referenzen der Unternehmung werden auch bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums Z2 verwendet.

- E1.2 Ausreichende personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens. Der Nachweis ist auf dem Formular 1 zu erbringen. Der Anbieter bestätigt mit dem Formular 6, dass die erforderlichen Personalressourcen zur Verfügung stehen.

- E1.3 Der Anbieter bestätigt mit dem Formular 5, dass die technischen Spezifikation an die Türschliesskontrollanlage und Sicherheitsleitsystem vollumfänglich eingehalten werden.

- E1.4 Eine Sicherheitserklärung (PSP) ohne Auflagen betreffend sämtlicher an der Ausführung der Sicherheitsrelevanten Teile des Auftrages beteiligten Mitarbeiter.
Die entsprechende Erklärung ist in Formular 4 zu unterzeichnen.

E2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit:
- E2.1 Vom Anbieter auf Aufforderung des Auftraggebers nach Offerteneingabe vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise:
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie)
- Gültige Versicherungsnachweise oder Absichtserklärung des vorgesehenen Versicherungsunternehmens, bei Vertragsabschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Unternehmer abzuschliessen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss Ziffer 2 des KBOB – Werkvertrages für Einzelleistungen

Nachverhandlungen:

Werden vorbehalten. Es sind Nettoangebote einzureichen (Rabatt, Skonto und allg. Abzüge sind im Angebot aufzuführen). Die Bauherrschaft behält sich insbesondere vor, im Rahmen von Nachverhandlungen Pauschal- oder Globalangebote nachzufordern.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat die Anbieterin oder der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach
Anhang 2a VöB zu gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes, sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Begehung: Es findet keine Begehung statt.
3. Die Ausarbeitung und Einreichung der Angebote werden nicht entschädigt.
4. Die Bauherrschaft behält sich (nach VöB Art.13, Abs.1,Bst.h) vor, einen neuen gleichartigen Bauauftrag, welcher sich auf den Grundauftrag bezieht, im freihändigen Vergabeverfahren zu vergeben.

Offizielles Publikationsorgan:

Simap: www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 925423 (b912-20) 620.000