Zuschlag 923093: Publikation Absicht freihändige Vergabe Ertüchtigung ARA Lauterbrunnen

Publiziert am: 6. Juli 2016

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen

Sachverhalt:
Die Erweiterung des Prozessleitsystems für die Ertüchtigung ARA Lauterbrunnen erreicht die Schwellenwerte des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (öBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.

Entscheid:
Die Erweiterung des Prozessleitsystems für die Ertüchtigung ARA Lauterbrunnen wird freihändig vergeben.

Begründung:
Das Prozessleitsystem der ARA Lauterbrunnen wurde im Jahre 2009 durch die Firma Schmid Automation AG neu erstellt. Für die Ertüchtigung ARA Lauterbrunnen wird das bestehende Prozessleitsystem erweitert. Diese Erweiterung kann nur durch die Firma Schmid Automation AG durchgeführt werden, da solide Kenntnisse des bestehenden Systems mit der komplexen Spezifikation notwendig sind. Einzig durch die Vergabe an die Schmid Automation AG, St. Gallen, ist die Kontinuität der Dienstleistung gewährleistet.

Nach Art. 7 Abs. 3 ÖBV Bst. g kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden müssen, bei dem die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe in den Ausschreibungsunterlagen enthalten war.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 31600000: Elektrische Ausrüstung
  • 48921000: Automatisierungssystem
Tags (Bau):
  • 335: Schwachstromapparate
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Schmid Automation AG, St. Gallen
CHF 154,753

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

24.06.2016


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der ersten Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459B
3822 Lauterbrunnen
Telefon: 033 856 50 70
E-Mail-Adresse:  
bauverwaltung@lauterbrunnen.ch