Ausschreibung 922973: (16163) 620 Expertenpool für die Marktüberwachung im Bau

Publiziert am: 6. Juli 2016

Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)

Zur Sicherung des fachlichen Wissens und der Ressourcen, welche für die Marktüberwachung im Bauproduktebereich erforderlich sind, soll ein Expertenpool gebildet werden, welcher den Fachbereich Bauprodukte des BBL in seiner Marktüberwachungstätigkeit unterstützt.
Die Experten des Pools sollen in einer generalunternehmerischen Funktion Aufgaben selbständig übernehmen, welche im Rahmen der Marktüberwachungstätigkeit anfallen. Diese Aufgaben beziehen sich auf nicht-hoheitliche Tätigkeiten der Sachverhaltsaufklärung. Die Experten des Pools können Subunternehmer beiziehen, welche sie im Rahmen ihrer Tätigkeit fachlich sowie ressourcenmässig unterstützen. Es handelt sich insbesondere um die folgenden Tätigkeiten:
- Sachverhaltsaufklärung (inklusive Vor-Ort-Aufklärungen);
- formelle Kontrolle von Leistungserklärungen und weiteren technischen Unterlagen;
- Probennahme von Bauprodukten vor Ort;
- Organisation, Durchführung und Auswertung von materiellen Prüfungen an Bauprodukten;
- risk assessment;
- Mitwirkung an der Durchführung und Auswertung von Marktüberwachungsprogrammen.
Bei den zu beschaffenden Experten handelt es sich nicht um bezeichnete Marktüberwachungsorgane im Sinne von Art. 29 Abs. 4 BauPG. Dies hat zur Folge, dass die hoheitlichen Aufgaben, die im Rahmen der Marktüberwachung anfallen, vom BBL selbst wahrgenommen werden. Insbesondere die folgenden Tätigkeiten werden aufgrund des hoheitlichen Charakters durch das BBL wahrgenommen:
- Wahrung des rechtlichen Gehörs;
- Führen des Verwaltungsverfahrens;
- Androhung von Massnahmen;
- Verfügungen im Rahmen der Marktüberwachung (im Hinblick auf anzuordnende Kontrollen, Korrekturmassnahmen zur Einforderung von Unterlagen sowie zur Erhebung von Gebühren).
Das Beschaffungsvorhaben ist in 3 optionale Leistungen aufgeteilt:
- Option 1: Durchführung von Marktüberwachungsprogrammen;
- Option 2: Tätigkeiten in der anlassbezogenen Marktüberwachung;
- Option 3: „Dringliche“ anlassbezogene Marktüberwachung.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
6. Juli 2016 Publikationsdatum
6. Juli 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

18. Juli 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

29. August 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nehmen die Anbieterinnen als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, müssen sie eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Die Anbieterin führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

E1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

E2 Qualifikation des verantwortlichen Mitarbeiters auf der Anbieterseite
Der verantwortliche Mitarbeiter auf der Anbieterseite verfügt über einen Abschluss auf Hochschul- oder Fachhochschulstufe einer technischen Fachrichtung, vorzugsweise aus dem Bauwesen (oder über einen gleichwertigen Abschluss).

E3 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von mind. einer Referenz in den letzten 5 Jahren nach.

E4 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag, wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Die personellen Ressourcen sollen es ermöglichen, einerseits über die Dauer eines Marktüberwachungsprogrammes ca. 0.5 Personenjahre und andererseits kurzfristig 1-2 Personen für anlassbezogene Marktüberwachungsfälle zur Verfügung zu stellen.

E5 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC) (inkl. Stellvertretung), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

E6 Sprachkenntnisse der Mitarbeiter
Der Anbieter ist in der Lage, Mitarbeiterinnen einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektberichte und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen und abliefern können.
Die Marktüberwachungstätigkeiten, beispielsweise die Kontakte zu den Herstellern, Importeuren und Händlern, müssen zwingend in der Sprache des jeweiligen Landesteils (Deutsch, Französisch, Italienisch) vorgenommen werden.

E7 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist auf erstes Verlangen der Auftraggeberin bereit, die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Rahmenvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) unterziehen zu lassen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

E8 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie insbesondere eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

E9 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

E10 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
- für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe März 2001, Stand Mai 2013

E11 Akzeptanz der wesentlichen Vertragsbestandteile
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf für den Rahmenvertrag in Beilage 4 des Pflichtenhefts zu akzeptieren.

E12 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass die Anbieterin und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.

E13 Branchenunabhängigkeit
Nachweis, dass die Anbieterin, ihre Mutter- und Tochterunternehmen sowie allfällige Subunternehmen keine Bauprodukte gemäss Bauproduktegesetzgebung herstellen, importieren, in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen.

E14 Bewertung oder Überprüfung der Leistungen
Der Anbieter ist bereit allfällige Bewertungen oder Überprüfungen der Leistungen von Bauprodukten ausschliesslich von dafür akkreditierten Stellen (gemäss der schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS oder einer vergleichbaren Stelle im In- oder Ausland) durchführen zu lassen.

E15 Erfahrung mit der Bauproduktegesetzgebung
Der Anbieter verfügt über Kenntnisse der schweizerischen Bauproduktegesetzgebung.

E16 Kenntnisse über die Herstellung von Bauprodukten
Der Anbieter verfügt über Kenntnisse der Herstellung von Bauprodukten und den angewendeten Bewertungsverfahren für die Feststellung der Leistungen eines Bauproduktes.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe März 2001, Stand Mai 2013.
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die optionalen Leitungen können ganz, teilweise oder gar nicht bezogen werden.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 922973 (16163) 620 Expertenpool für die Marktüberwachung im Bau