Abbruch 922567: 2010.622 Beschaffung Videoüberwachung
Publiziert am: 1. Juli 2016
Regionalverkehr Bern-Solothurn AG
Der RBS plant die Beschaffung einer Videoüberwachungsanlage. Die Anlage besteht aus zwei Teilen:
1) Videoüberwachung für Sicherheit und Betriebsüberwachung:
- Videokameras in den Bahnhöfen
- Videokameras bei den Werkstätten
- Übertragungs- und Aufzeichnungsgeräte
- Videomanagement und Anzeigegeräte in der Betriebsleitzentrale
2) Videoüberwachung „Elektronischer Rückspiegel“:
- Videokameras auf den Perrons
- Drahtlose Übertragung der Videobilder in den Führerstand des Zuges
- Monitor in den Führerständen der Züge
- Einschaltmittel im Gleis
Die funktionalen Anforderungen an die Videoüberwachung sind in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben.
Die detaillierten Vorgaben und die Mengengerüste des Elektroplaners sind aufgeteilt nach Bau-Kosten-Plan (BKP).
BKP 230: Elektroinstallationen
BKP 235: Lieferung Videomaterial
Es besteht die Möglichkeit, mit dem Elektroinstallateur (BKP 230) und mit dem Lieferant Videomaterial (BKP 235) je separat einen Werkvertrag abzuschliessen.
Der Einbau der Fahrzeugausrüstungen (elektronischer Rückspiegel) erfolgt durch die Werkstatt RBS in Worbboden.
Die Ausschreibung der Videoüberwachungsanlage ist aufgeteilt in Grundauftrag und die Optionen 1 bis 3:
Grundauftrag:
- Videoüberwachung Sicherheit und Betrieb für die wichtigsten Bahnhöfe
- Ausrüstung der Betriebsleitzentrale
Option 1:
- Videoüberwachung Sicherheit und Betrieb für die restlichen Bahnhöfe
Option 2:
- Elektronischer Rückspiegel für die Strecke Bern-Solothurn und die Fahrzeuge des Typs Seconda und NExT
Option 3:
- Elektronischer Rückspiegel für die übrigen Strecken und für die neuen Fahrzeuge der S7
Wichtig: Eingereichte Angebote müssen entweder alle Teile (Grundauftrag und Optionen 1 bis 3) umfassen oder den Grundauftrag und Option 1.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
Aufgrund geänderter Ausgangslage.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 14 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BSG 731.2; ÖBG) innert 10 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde bei der Bau-Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern, er-hoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu (Art. 14 Abs. 3 ÖBG).
Tiefenaustrasse 2, Postfach
3048 Worblaufen
Telefon: 031 925 56 25
E-Mail-Adresse:
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