Ausschreibung 921841: (16088) 609 Test-Partnerschaft für die Jahre 2016 - 2020

Publiziert am: 8. Juli 2016

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Das BIT ist ein Dienstleistungserbringer innerhalb der Verwaltung. Testaufträge und -projekte werden durch ihre Kunden definiert und terminiert.

Die Aufträge können wie folgt unterteilt werden:
• Manuelles Testen
• Testmanagement
• Testautomation
• Last- und Performance-Tests
• Security Tests
• Übernahme von ganzen Tes-ting-Projekten
• Erstellen von Testkonzepten und Drehbüchern
• Definieren von Testfällen

Um diese Leistungen weiterhin erbrin-gen zu können, ist der Zuzug von externen Dienstleistungen nötig. Daher wird eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt, mit welcher die Leistungen und Aufgaben im Zusammenhang mit aktuellen und künftigen Kundenprojekten im Bereich ETR-TCE optimal abgedeckt werden sollen.

Mit den 5 Zuschlagsempfängern wird jeweils ein Rahmenvertrag abgeschlos-sen, in welchem die Grundlagen für die Beschaffung formuliert sind. Im Rahmenvertrag werden die folgenden zentralen Punkte geregelt:
• Die grundsätzlichen Elemente der Zusammenarbeit
• Der Prozess der Leistungsver-einbarung
• Die Qualitätssicherung
• Die Qualifikation der eingesetz-ten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
• Maximalstundenansätze für die definierten Rollen pro Seniorität, auf denen die Berechnungen für die Ange-bote der einzelnen Abrufe basieren
• Massnahmen zur Beendigung des Rahmenvertragsverhältnisses

Auf Basis des abgeschlossenen Rahmenvertrages erfolgt der Abruf der konkreten Leistung durch definierte Einzelabrufe (Abrufverfahren) in Form von Aufträgen und/oder Werken. Basis für die Abrufe sind jeweils konkrete Leistungsbeschreibungen (Projektauftrag oder Konzept).

Angebote als Personalverleih sind somit von dieser Ausschreibung ausgeschlossen.

Beschaffungszeitraum: 4. Quartal 2016 - Ende: 4. Quartal 2020

Anzahl Zuschläge: 5

Da im Zuschlagszeitpunkt nicht absehbar ist, welcher Zuschlagsempfänger schlussendlich für die einzelne Leistung berücksichtigt wird, mit jedem der maximal fünf Zuschlagsempfänger in einem Rahmenvertrag ein Maximalvolumen von CHF 38‘000‘000.00 (exkl. MWST) vereinbart.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Raum Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
8. Juli 2016 Publikationsdatum
8. Juli 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

18. Juli 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

17. August 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK 01
Wirtschaftl./finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK 03
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK 04
Sprachkenntnisse der eingesetzen Mitarbeiter
Sind Sie bereit und in der Lage, Mitarbeiter einzusetzen, die fliessend in einer der Amtssprachen (Deutsch, Französisch oder Italienisch) mündlich und schriftlich kommunizieren und die Arbeitsergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder englischer Sprache erstellen und abliefern können. Zudem müssen die Mitarbeiter Englisch (minimum Stufe B1 gemäss Europäischem Sprachenportfolio ESP oder äquivalent) sprechen.

EK 05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 06
Extern erbrachte Leistungen
Der Anbieter bestätigt, dass er für die jeweils vom Verantwortlichen TCE Manager genehmigten "externen" Aufgaben, über die notwendigen und entsprechenden Räumlichkeiten in der Schweiz verfügt und dass die genehmigten extern erbrachten Aufgaben an diesem Standort erbracht werden (gem. Pflichtenheft Kapitel 3.2.2).

EK 07
Rapportierung
Sind Sie bereit, während der Dauer des geplanten Einsatzes die Vorgaben des Auftraggebers (BIT oder Kunden) bezüglich Rapportierung zu akzeptieren (gem. Anhang 06).

EK 08
Testing Erfahrung
Der Anbieter kann nachweisen, dass der Bereich Testing der Unternehmungszweck oder eine Kernkompetentz der Anbieterin ist.

EK 09
ISTQB® Zertifizierung
Verfügt Ihre Unternehmung über mindestens 5 Mitarbeiter auf Stufe "Foundation Level" (ISTQB® Certifications).

EK 10
Innovation
Sind Sie bereit, Ihre eigenen im Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden bezüglich den neusten Produktinnovationen regelmässig und nachweisbar zu schulen.

EK 11
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf gem. Anhang 04 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK 12
Akzeptanz der
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, und der
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware.

EK 13
Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen,
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweise:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 03).
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behördern oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eingungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Bezug bzw. Abruf erfolgt jeweils gestützt auf einen Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern. Es besteht keine Bezugspflicht seitens der Bedarfsstelle.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 921841 (16088) 609 Test-Partnerschaft für die Jahre 2016 - 2020