Zuschlag 921349: Schwere ballistische Schutzausrüstung
Publiziert am: 1. Juli 2016
Kanton Zürich vertreten durch Kantonspolizei Zürich
Aufgrund der aktuellen Bedrohungslage besteht ein dringendes öffentliches Interesse die Einsatzkräfte der Sondereinheiten zum Schutz der Gesundheit und des Lebens so schnell wie möglich mit Schutzausrüstung auf dem neusten Stand der Technik auszurüsten (Art. 10 Abs. 2 lit. b IVöB, § 10 Abs. 1 lit. d SubmV). Die Zuschlagsempfängerin ist die Einzige auf dem Markt, die ein modulares Gesamtsystem anbietet, das einfach den individuellen Einsatzbedürfnissen angepasst werden kann und gleichzeitig einen hohen Schutz (VPAM 6 bzw. VPAM 9) bei hohem Tragekomfort anbietet (§ 10 Abs. 1 lit. c SubmV).
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
28.06.2016
-
Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Der Zuschlag gilt unter dem Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch die zuständigen Instanzen.
Postfach
8021 Zürich
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...