Ausschreibung 920113: Polycom Richtfunk
Publiziert am: 24. Juni 2016
Kantonspolizei Bern
Die Kantonspolizei Bern ist als Betreiberin des Funknetzes POLYCOM im Kanton Bern für die War-tung und den Unterhalt der Infrastruktur zuständig. Das POLYCOM Teilnetz des Kantonsbern um-fasst rund 300 Richtfunkgeräte des Typs Ericsson MiniLink TN. Um den Betrieb der Richtfunk-anlagen optimal zu gewährleisten, werden in den kommenden drei Jahren Teile der Richtfunksysteme ersetzt. Die Beschaffung der hierfür benötigten Hardware, Lizenzen und Dienstleistungen er-folgt in einem selektiven Ausschreibungsverfahren.
Weitere Details können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Gemäss Ausschreibungsunterlagen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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24. Juni 2016 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
11. Juli 2016 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form im Frageforum unter www.simap.ch bis zu vorgenanntem Datum stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind" |
25. Juli 2016 | Abgabetermin 00:00 | None |
27. Juli 2016 | Offertöffnung | None |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss Art. 27 ÖBV sind Abgebotsrunden - d.h. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts - unzulässig. Betreffend Ablauf des Beschaffungsverfahrens siehe Ziffer 4.5 hiernach.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Das kantonale beco Berner Wirtschaft erteilt Auskunft über die am Ort der Ausführung geltenden Arbeitsschutzbestimmungen.
Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Artikel 24 ÖBV vollumfänglich zu erfüllen.
Gemäss Art.27 ÖBV sind Abgebotsrunden - d.h. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Anderungen des
Leistungsinhalts - unzulässig. Der Vertrag wird inklusive seiner Anhänge nicht verhandelt. Die Beschaffungsstelle behält
sich vor, die Anbieter für Erläuterungen oder zur Plausibilisierung ihres Angebots zu einem Bereinigungsgespräch
einzuladen. Detailliertere Informationen zu Terminen und Inhalten des Gesprächs werden zu einem späteren Zeitpunkt
bekanntgegeben. Dazu werden jene Anbieter eingeladen, die eine reelle Chance auf den Zuschlag haben (Stand vor
Bereinigung) und welche die Eignungskriterien gemäss Ziffer 3.7 hiervor erfüllen. Die Beschaffungsstelle weist die
Anbieter daher ausdrücklich an, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.
Durch den Zuschlag entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Insbesondere erfolgt der Vertragsabschluss nur, sofern das jeweils zuständige finanzkompetente Organ der jeweiligen Bedarfsstelle die Ausgabenbewilligung erteilt.
Alle Unterlagen werden absolut vertraulich behandelt.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen, siehe Anhang A zur Simap-Publikation
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation im Amtsblatt des Kantons Bern mit Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Waisenhausplatz 32, Postfach
3011 Bern
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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