Ausschreibung 919475: (16093) 609 WSO2-Produkte für die Jahre 2017 – 2022

Publiziert am: 16. Juni 2016

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Da heute noch keine gesharte Plattform für den WSO2 besteht und der Aufbau einer generischen WSO2-Plattform vorerst zurückgestellt wurde beschlossen, zwei Umgebungen mit den jeweils notwendigen Komponenten von WSO2 aufzubauen. Aufgrund der noch geringen Erfahrung im Umgang mit den zahlreichen eingesetzten WSO2-Komponenten benötigen der Aufbau der Infrastruktur und die Schaffung der „operational Readiness“ Support durch einen externen WSO2-Partner.

Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für die jeweils abgeschlossenen Verträge und die entsprechende Haftung in allen Losen. Angebote als Personalverleih sind somit von dieser Ausschreibung ausgeschlossen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Monbijoustrasse 74 und/oder Eichenweg 1
3003 Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Leistungsspektrum: Produktiver Support

  • Lot 2:

    Leistungsspektrum: Beratung und Entwicklung

  • Lot 3:

    Leistungsspektrum: Entwicklungssupport

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
16. Juni 2016 Publikationsdatum
16. Juni 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

4. Juli 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

4. August 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Leistungsspektrum: Produktiver Support
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Beschaffungszeitraum: 1. Quartal 2017 – 4. Quartal 2022 Grundauftrag: 18 Instanzen für 1 Jahr Option: 36 Instanzen für weitere 5 Jahre Anzahl Zuschläge: 1 Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Rahmenvertrag vereinbart (gemäss Anhang 05). Der Support der einzelnen Komponenten kann innerhalb des Kostendaches vom Auftraggeber frei nach dessen Bedarf gewählt werden. Die genannten Mengen sind dabei nicht verbindlich. Von Komponenten mit einem hohen Bedarf können so produktiver Support für mehr Instanzen zugunsten von anderen Komponenten, bei denen weniger oder kein Bedarf besteht, bezogen werden. Die optionalen Leistungen können nicht, teilweise oder ganz bezogen werden. Das maximale Kostendach wird dabei nie überschritten.
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



2: Leistungsspektrum: Beratung und Entwicklung
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Beschaffungszeitraum: 1. Quartal 2017 – 4. Quartal 2022 Optionales Gesamtvolumen: 5’500 Stunden Anzahl Zuschläge: 3 Mit allen Zuschlagsempfängern wird in einem Rahmenvertrag (gemäss Anhang 06) jeweils ein maximales Kostendach vereinbart (gem. dem jeweiligen Angebot (3 Zuschläge). Da im Zuschlagszeitpunkt nicht absehbar ist, welcher Zuschlagsempfänger für die einzelne Leistung berücksichtigt wird, wird mit jedem der 3 Zuschlagsempfänger ein Rahmenvertrag mit einem Maximalvolumen von 5’500 Stunden vereinbart. Allerdings ist dieses Kostendach von rein optionaler Natur. Wie gross am Ende der Vertragsdauer die Summe des jeweiligen Rahmenvertragspartners an der effektiv abgerufenen Summe sein wird, hängt davon ab, wie oft jeder der Rahmenvertragspartner bei einer Angebotsanfrage berücksichtigt werden konnte.
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



3: Leistungsspektrum: Entwicklungssupport
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Beschaffungszeitraum: 1. Quartal 2017 – 4. Quartal 2022 Grundauftrag: 200 Stunden Option: 1’000 Stunden Anzahl Zuschläge: 1 Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Rahmenvertrag vereinbart (gemäss Anhang 07). Der Entwicklungssupport wird in Paketen von 200 Stunden vereinbart. Ein Paket von 200 Stunden ist jeweils mindestens 3 Jahre gültig. Der Grundauftrag von 200 Stunden wird nach dem Zuschlag bestellt. Die optionalen Leistungen können nicht, teilweise oder ganz bezogen werden.
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

Los 1:

EK01: Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02: Verfügen Sie über die nötigen personellen Ressourcen, um Aufträge wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK03: Weisen Sie 2 Referenzen (Kundenaufträge) in den letzten 2 Jahren, welche Sie selbst wahrgenommen haben, aus den folgenden Bereichen nach:
- Wartung und Support von produktiven WSO2-Umgebungen, wie sie im Pflichtenheft beschrieben sind oder vergleichbar.

EK04: Nachweis, dass Ihre Firma über eine zum Zeitpunkt der Angebotseingabe gültige Zertifizierung als WSO2-Preferred-Partner oder höher verfügt.

EK05: Verfügen Sie über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK06: Der Anbieter bestätigt, dass er die im Pflichtenheft, Kap. 3.3.1.2, definierten Reaktions- und Lösungszeiten einhält.

EK07: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
- für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (AGB-SW), Ausgabe Oktober 2010 und
- Informatik-Dienstleistungen (AGB-DL), Ausgabe Oktober 2010

EK08:
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen,
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält (Anhang 09).
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK09: Bereitschaft, im Falle eines Zuschlags den Rahmenvertrag gemäss Anhang 05 abzuschliessen.

Los 2:

EK01: Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02: Verfügen Sie über die nötigen personellen Ressourcen, um Aufträge wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK03: Weisen Sie 3 Referenzen (Kundenaufträge) in den letzten 2 Jahren, welche Sie selbst wahrgenommen haben, aus den folgenden Bereichen nach:
- Aufbau und Einführung einer WSO2-Plattform mit den dazugehörigen Entwicklungen, wie sie im Pflichtenheft beschrieben sind oder vergleichbar.

EK04: Nachweis, dass Ihre Firma über eine zum Zeitpunkt der Angebotseingabe gültige Zertifizierung als WSO2-Preferred-Partner oder höher verfügt.

EK05: Verfügen Sie über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK06: Sind Sie bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die fliessend in einer der Amtssprachen (Deutsch, Französisch oder Italienisch) mündlich und schriftlich kommunizieren und die Arbeitsergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder englischer Sprache erstellen und abliefern können. Zudem müssen die Schlüsselpersonen Englisch (Stufe B1 gemäss Europäischem Sprachenportfolio ESP, Muttersprache oder äquivalent) sprechen.

EK07: Sind Sie bereit, eingesetzte Mitarbeitende je Einzelvertrag, resp. je Abruf bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc.. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Die ersten 80 Stunden Einarbeitungs- und Übergabezeit bei einem Ersatz eines Mitarbeiters aus den genannten Gründen gehen dabei zu Lasten der Anbieterin, sofern den Bund kein Verschulden an der Notwendigkeit des Wechsels trifft.

EK08: Sind Sie bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss eines Abrufvertrags einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen.
Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK09: Sind Sie bereit, während der Dauer des geplanten Einsatzes die Vorgaben des Auftraggebers (BIT oder Kunden) bezüglich Rapportierung zu akzeptieren.

EK10: Sind Sie bereit, Ihre eigenen im Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden bezüglich den neusten Produktinnovationen regelmässig und nachweisbar zu schulen.

EK11: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.

EK12:
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen,
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält (Anhang 09).
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK13: Bereitschaft, im Falle eines Zuschlags den Rahmenvertrag gemäss Anhang 06 abzuschliessen.

Los 3:

EK01: Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02: Verfügen Sie über die nötigen personellen Ressourcen, um Aufträge wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK03: Weisen Sie 2 Referenzen (Kundenaufträge) in den letzten 2 Jahren, welche Sie selbst wahrgenommen haben, aus den folgenden Bereichen nach:
- Entwicklungssupport von WSO2-Produkten, wie sie im Pflichtenheft beschrieben sind oder vergleichbar.

EK04: Nachweis, dass Ihre Firma über eine zum Zeitpunkt der Angebotseingabe gültige Zertifizierung als WSO2-Preferred-Partner oder höher verfügt.

EK05: Verfügen Sie über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK06: Der Anbieter bestätigt, dass er die im Pflichtenheft, Kap. 3.3.3.1, definierten Reaktions- und Lösungszeiten einhält.

EK07: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
- für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (AGB-SW), Ausgabe Oktober 2010 und
- Informatik-Dienstleistungen (AGB-DL), Ausgabe Oktober 2010

EK08:
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen,
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält (Anhang 09).
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK09: Bereitschaft, im Falle eines Zuschlags den Rahmenvertrag gemäss Anhang 07 abzuschliessen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
- für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010).
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Vergabebehörde behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die Bedarfsstelle wird gestützt auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand jeweils nach ihrem Bedarf Leistungen bei der Firma beziehen bzw. abrufen.
Für Los 2: Der Bezug bzw. Abruf erfolgt jeweils gestützt auf einen Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern.
Es besteht keine Bezugspflicht seitens der Bedarfsstelle.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 919475 (16093) 609 WSO2-Produkte für die Jahre 2017 – 2022