Ausschreibung 918947: (16012) 316 Elektronisches Patientendossier Referenzumgebung (EPD-RU)

Publiziert am: 10. Juni 2016

eHealth Suisse, Koordinationsorgan eHealth Bund und Kantone

Damit eine gesetzeskonforme Umsetzung – basierend auf dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) – der elektronischen Kommunikation zwischen den registrierten EPD-Teilnehmern (Gesundheitsfachpersonen und Patienten) möglich ist, müssen die dafür definierten Prozesse, Schnittstellen und Datenströme eingehalten werden. Entsprechend sind die erforderlichen technischen Funktionalitäten der eingebundenen IT-Systeme der Stakeholder zu testen. Dies soll auf einer zu erstellenden EPD-Referenzumgebung (EPD-RU) geschehen, welche allen Akteuren zur Verfügung gestellt werden soll. Es ist vorgesehen, dass ein spezifisches Abbild der EPD-RU mit einer klar definierten Konfiguration (gemäss den Verordnungen zum EPDG) als EPD-Zertifizierungsumgebung den akkreditierten Zertifizierungsstellen zur Verfügung gestellt wird. Für die Definition der EPD-Zertifizierungsumgebung ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verantwortlich. Die konkrete Zertifizierung von sogenannten EPD-Gemeinschaften (Zusammenschlüsse von Gesundheitsfachpersonen und ihren Organisationen) soll die Interoperabilität und das Einhalten von Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen sicherstellen. Die eigentliche Zertifizierung ist nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
Für den Aufbau und Betrieb der EPD-RU ist das Koordinationsorgan/die Bedarfsstelle „eHealth Suisse“ verantwortlich. Der Aufbau und der anschliessende Betrieb der EPD-RU sollen durch einen leistungsfähigen und geeigneten externen ICT-Anbieter erfolgen, welcher mittels vorliegender Ausschreibung evaluiert werden soll.

Der ausgeschriebene Beschaffungsgegenstand besteht aus folgenden Grundleistungen und Optionen.

Grundleistungen (GL)
• GL01: Erstellen des Detail-Umsetzungskonzepts sowie Aufbau und Bereitstellung der EPD-Referenzumgebung im Zeitraum Q4 2016 – Q2 2017

Optionen (OP)
• OP01: Pflege und Support der EPD-Referenzumgebung im Zeitraum Q3 2017 – Q4 2026
• OP02: Bereitstellung und Betrieb der Infrastruktur für die EPD-Referenzumgebung im Zeitraum Q3 2017 – Q4 2026
• OP03: Verbesserung und Erweiterung der EPD-Referenzumgebung im Zeitraum Q3 2017 – Q4 2026 im Umfang von 5‘000 Stunden
• OP04: Lifecycle-Unterstützung der EPD-Referenzumgebung im Zeitraum Q3 2017 – Q4 2026 im Umfang von 5‘000 Stunden

Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist Gegenstand von Ziff. 3 des Pflichtenhefts.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Dienstleistungserbringung erfolgt vornehmlich am Standort des Anbieters. Der Erfüllungsort ist der Standort von eHealth Suisse in Bern (Schwarzenburgstrasse 157).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. Juni 2016 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

Es gelten folgende Bedingung und Bezugsquelle für den Erhalt vertraulicher Dokumente sowie der Zugangsdaten Test-Plattform-Umgebung
Die Beilagen [B1] – [B7] der Ausschreibungsunterlagen enthalten vertrauliche Inhalte.
Für den Erhalt dieser Beilagen ist vom Anbieter eine Vertraulichkeitserklärung gemäss Anhang 7 [A7] des Pflichtenheftes an die Beschaffungsstelle per E-Mail (PDF) an die Adresse aus Ziff. 1.2 einzureichen.
Interessierte Anbieter erhalten nach Eingang der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung von der Beschaffungsstelle die Beilagen [B1] – [B7] sowie die Zugangsdaten zur Testplattform gemäss Erläuterungen in Kapitel 1.5. des Pflichtenheftes.

Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, die relevanten Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).

Das Original der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ist mit der Angebotseingabe nachzureichen. Falls der Anbieter kein Angebot erstellt, ist das Original spätestens zum Ablauftermin der Eingabefrist einzureichen.

5. August 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Wichtige Anmerkung: Fragen bezüglich der vertraulichen Beilagen B1-B7 (siehe dazu auch Pflichtenheft Kapitel 8.3.10) sind bis zum 05.08.2016 ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten. Die Antworten werden schriftlich und anonymisiert an alle Anbieter, welche die vertraulichen Beilagen mit unterzeichneter Vertraulichkeitserklärung (vgl. Anhang A7) bestellt haben, per E-Mail zugestellt.

Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.

19. August 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Anbieter bestätigt, dass er auf Aufforderung des Auftraggebers nach Angebotseinreichung und vor dem Zuschlag folgende Nachweise erbringen wird:
• Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
• Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als 3 Monate)
Für ausländische Anbieter gelten äquivalente Dokumente.

EK02
Herstellerunabhängigkeit:
Der Anbieter sowie allfällige Tochterunternehmen und die von ihm vorgesehenen Subunternehmen dürfen über den gesamten vorgesehenen Vergabezeitraum der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen nicht gleichzeitig auch Hersteller von Komponenten der EPD-Infrastruktur (gemäss Beilagen B1-B3 zum Pflichtenheft) sein.

EK03
Erfahrungen Testplattform/-umgebung:
Der Anbieter verfügt über Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Inhalt vergleichbar sind, d.h. bei welchen es schwerpunktmässig um den Aufbau sowie Betrieb und Support einer Testplattform oder Testumgebung von Datenschnittstellen geht/ging.
Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand einer Referenz in den letzten 4 Jahren nach.

EK04
Erfahrungen modular aufgebaute Plattformen:
Der Anbieter verfügt über fundierte Erfahrung mit modular aufgebauten Plattformen, die aus verschiedenen internen und externen Komponenten bestehen. Er kann mit komplexen Integrationsszenarien umgehen, bei denen externe Module oder neu programmierte Komponenten in eine bestehende Plattform integriert werden.
Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von einer Referenz in den letzten 4 Jahren nach.

EK05
Ansprechpartner (SPOC):
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK06 Schlüsselteam und Stellvertretung:
Der Anbieter sichert der Bedarfsstelle im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen ein Team von mindestens zwei qualifizierten Fachpersonen zu, welches massgeblich bei der Wahrnehmung der ausgeschriebenen Leistungen die Federführung inne hält und jederzeit die gegenseitige Stellvertretung sicherstellen wird.
Folgende zwei Funktionen/Rollen (gemäss Pflichtenheft Kap. 3.1) sind mit entsprechenden Personen mit nachweisbarem Know-how im geforderten Fachgebiet abzudecken:
- Senior Projektleiter/Project-SPOC
- Testmanager/Plattformspezialist

EK07
Bereitschaft und Fähigkeit zum Ersatz von Mitarbeitenden.
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
- Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt;
- Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK08
Personensicherheitsüberprüfung:
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK09
Supportorganisation:
Der Anbieter bestätigt, dass er spätestens zum Zeitpunkt des Zuschlagsentscheids über eine entsprechende Organisation verfügt, damit er die Vorgaben sowie die Supportleistungen und entsprechende Leistungen und Ergebnisse (wie im Pflichtenheft dargestellt), vollständig erfüllen kann.

EK10
Betriebsorganisation:
Der Anbieter bestätigt, dass er spätestens zum Zeitpunkt des Zuschlagsentscheids über eine leistungsfähige Betriebsorganisation verfügt, sodass er den Betrieb der Referenzumgebung sicherstellen kann und die dazu vorgesehenen Leistungen und Vorgaben im Pflichtenheft vollständig erbringen kann.

EK11
Einsatz vor Ort beim Auftraggeber:
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, nachfolgende Arbeiten in der Regel am Standort des Auftraggebers in Liebefeld in Bern zu erbringen:
- Regelmässige Workshops und Meetings mit den Projektbeteiligten im Rahmen der Realisierung sowie Weiterentwicklungsarbeiten;
- Regelmässige Meetings mit dem Auftraggeber im Rahmen der Realisierung sowie Weiterentwicklungsarbeiten.

EK12
Spesen:
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen.

EK13
Sicherheitsbestimmungen:
Der Anbieter bestätigt, dass im Rahmen seiner Leistungserbringung die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen der Bundesverwaltung eingehalten werden.
• Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG) gemäss Referenz [5] in Kap. 9.1 des Pflichtenheftes
• Verordnung vom 14. Juni 1993 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) gemäss Referenz [6] in Kap. 9.1 des Pflichtenheftes
• Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung (WIsB) gemäss Referenz [7] in Kap. 9.1 des Pflichtenheftes

EK14
Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen:
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK15
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Informatikdienstleistungen vom 20.10.2010
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware vom 20.10.2010

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• Informatikdienstleistungen vom 20.10.2010
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware vom 20.10.2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Bedarfsstelle behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

eHealth Suisse, Koordinationsorgan eHealth Bund und Kantone
Fellerstrasse 21
3003 Bern