Ausschreibung 918123: E-Voting-System

Publiziert am: 1. Juli 2016

Staatskanzlei Kanton Aargau

Das Projekt «E-Voting» beinhaltet Dienstleistungen zur Einführung und zur Nutzung eines Systems zur elektronischen Stimmabgabe via Internet für die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Kantons Aargau. Es ist die Nutzung eines Systems geplant, das die rechtlichen, technischen, sicherheitstechnischen und organisatorischen Anforderungen des Bundes (Schweizerische Eidgenossenschaft) und des Kantons Aargau an die elektronischen Stimmabgabe vollständig erfüllt.

Ein Anbieter soll das durch den Kanton Aargau genutzte System zur elektronischen Stimmabgabe in einer eigenen Infrastruktur betreiben und warten.

Eine hohe Beachtung kommt im Projekt der Erfüllung der speziellen Anforderungen des Kantons Aargau an eine effiziente Durchführung von Urnengängen für Wahlen und Abstimmungen im Zusammenhang mit der elektronischen Stimmabgabe und der selbständigen Nutzung eines Systems durch die Behörden des Kantons Aargau zu.

Die Einführung der elektronischen Stimmabgabe ist im Kanton Aargau ab dem Jahr 2017 etappenweise, beginnend mit elektronischer Stimmabgabe für stimmberechtigte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und einer nachfolgenden Pilotphase für Stimmberechtigte in ersten Aargauer Gemeinden, geplant.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Kanton Aargau

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72310000: Datenverarbeitung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
1. Juli 2016 Publikationsdatum
1. Juli 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Auf SIMAP ist nur die Kurzfassung (Summary)
verfügbar. Die gesamten Ausschreibungsunterlagen können gegen Entrichtung einer Schutzgebühr bei der erwähnten Stelle bezogen werden.

11. Juli 2016 Frist für Fragen

Fragen sind über E-Mail evoting@ag.ch bis spätestens 11. Juli 2016 einzugeben und werden durch den Auftraggeber bis spätestens 15. Juli 2016 beantwortet.

10. August 2016 Abgabetermin 12:00

Die vollständige Offerte ist in einem verschlossenen Umschlag/Paket, versehen mit dem Vermerk «Beschaffung ‹E-Voting› – Bitte nicht öffnen» bis 10. August 2016, 12.00 Uhr (massgebend ist das Eintreffen der Sendung!), an folgende Adresse einzureichen: Kanton Aargau, Staatskanzlei, Generalsekretariat, Thomas Wehrli, Regierungsgebäude, 5001 Aarau.
Die Offerte kann persönlich, per Kurier oder per Post eingereicht werden. Anbietende, deren Offerte zu spät eingetroffen, nicht vollständig ausgefüllt oder nicht handschriftlich unterzeichnet worden ist, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Zusendung per Post oder Kurier ist ebenfalls der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen der Offerte verantwortlich. Das Datum des Poststempels ist dabei nicht massgebend.

11. August 2016 Offertöffnung

Die vollständige Offerte ist in einem verschlossenen Umschlag/Paket, versehen mit dem Vermerk «Beschaffung ‹E-Voting› – Bitte nicht öffnen» bis 10. August 2016, 12.00 Uhr (massgebend ist das Eintreffen der Sendung!), an folgende Adresse einzureichen: Kanton Aargau, Staatskanzlei, Generalsekretariat, Thomas Wehrli, Regierungsgebäude, 5001 Aarau.
Die Offerte kann persönlich, per Kurier oder per Post eingereicht werden. Anbietende, deren Offerte zu spät eingetroffen, nicht vollständig ausgefüllt oder nicht handschriftlich unterzeichnet worden ist, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Zusendung per Post oder Kurier ist ebenfalls der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen der Offerte verantwortlich. Das Datum des Poststempels ist dabei nicht massgebend.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zulässig.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten. Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.

Offizielles Publikationsorgan:

Amtsblatt des Kantons Aargau

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Staatskanzlei Kanton Aargau
Regierungsgebäude
5001 Aarau
Telefon: 062 835 12 42
E-Mail-Adresse:  
thomas.wehrli@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 918123 E-Voting-System