Ausschreibung 917703: (16050) 609 Standardanwendung Enterprise Architecture Management EAM

Publiziert am: 3. Juni 2016

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT)

Das BIT verwaltet seine für die Planung und Gestaltung der IT-Architektur (Geschäftsarchitektur, Prozesse, Datenarchitektur, Anwendungsarchitektur, Technologiearchitektur) relevanten Daten bisher mit einem relativ willkürlichen Sammelsurium von Werkzeugen. Diese teils nicht nachhaltig gepflegten, unvollständigen, inkonsistenten, oft auch widersprüchlichen Datenquellen erschweren oder verunmöglichen eine zuverlässige Analyse und Auswertung. Als Grundlage für eine Planung sind sie aus diesem Grunde kaum einsetzbar.
Um eine konsistente und nachhaltige Grundlage für die planerischen Tätigkeiten, hauptsächlich im Bereich der IT-Governance zu gewährleisten, hat sich das BIT entschieden, ein EAM Werkzeug zu beschaffen, folgend EAM BIT genannt.
Sinn und Zweck der Ausschreibung ist die Auswahl einer kompetenten, zuverlässigen und leistungsstarken Anbieterin, welche eine Standardanwendung für das Enterprise Architecture Management in enger Zusammenarbeit mit dem BIT bereitstellt, parametrisiert und über den gesamten Leistungszeitraum Unterstützungsleistungen erbringt.

Der Ausschreibungsgegenstand wird in folgenden Grundleistungen (GL) und Optionen (OP) ausgeschrieben:

GL01: Standardanwendung Enterprise Architecture Management EAM (Paralleler Vollzugriff für 10 nicht benannte Nutzer (gleichzeitige Nutzung); Lesezugriff für eine unbeschränkte Anzahl Nutzer; Pflege und Support)
GL02: Bereitstellung der Standardanwendung EAM im Umfang von total 300h

OP01: Standardanwendung Enterprise Architecture Management EAM (Paralleler Vollzugriff für 200 nicht benannte Nutzer (gleichzeitige Nutzung); Lesezugriff für eine unbeschränkte Anzahl Nutzer; Pflege und Support)
OP02: Erweiterte Lifecycle-Unterstützung für die Standardanwendung EAM im Umfang von total 7‘500h
OP03: Erweiterungsarbeiten für die EAM Standardanwendung im Umfang von total 7’500h


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Abnahme der werkvertraglichen Leistungen erfolgt am Stand- und Lieferort des BIT in Zollikofen.
Dienstleistungserbringung erfolgt an den Standorten des BIT im Raum Bern oder in Räumlichkeiten des Auftragnehmers gemäss Vorgaben des BIT.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
3. Juni 2016 Publikationsdatum
3. Juni 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

17. Juni 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

22. Juli 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Anbieterin bestätigt, dass sie auf Aufforderung der Auftraggeberin nach Angebotseinreichung und vor dem Zuschlag folgende Nachweise erbringen wird:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate;
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate;
- Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland: Vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).

EK02
Referenzen:
Die Anbieterin verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Sie weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen innerhalb der letzten 4 Jahre nach.
Referenzauskünfte über von der Anbieterin für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK03
Ansprechpartner:
Die Anbieterin erbringt den Nachweis, dass die Auftraggeberin bei der Anbieterin über eine/n Ansprechpartner/in verfügt (SPOC), welche/r bei der Eskalation von Problemen der Auftraggeberin zuständig und entscheidungsbefugt ist.

EK04
Spesen:
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes für Arbeiten am Standort Bern grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden.

EK05
Sprachkenntnisse:
Die Anbieterin erbringt den Nachweis, dass alle vorgesehenen Personen der Anbieterin über sehr gute Kenntnisse in Deutsch oder gute Kenntnisse in Englisch (schriftlich und mündlich) verfügen.

EK06
Sprache Ergebnisse:
Die Anbieterin ist bereit in den Leistungsgegenständen geforderte Ergebnisse in Deutsch und Englisch zu erstellen.

EK07
Ersatz von Mitarbeitenden:
Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Auftraggeberin beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Auftraggeberin, ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK08
Personensicherheitsüberprüfung:
Bereitschaft, dass alle angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen einer Personensicherheitsprüfung des Bundes unterzogen werden können.

EK09
Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen:
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK10
Ort der Leistungserbringung:
Der Anbieter ist bereit, den Raum Bern als Ort der Leistungserbringung zu akzeptieren und Arbeiten soweit notwendig an vom Bedarfsträger bereitgestellten Arbeitsplätzen in Bern zu erbringen.

EK11
Schutzrechte:
Die Anbieterin bestätigt, dass sämtliche Schutzrechte an den im Rahmen des Auftrages entstandenen Arbeitsergebnissen vollumfänglich der Auftraggeberin gehören.

EK12
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes:
Akzeptanz der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
- AGB für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010 (AGB-SSW);
- AGB für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010 (AGB-Werk);
- AGB für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010 (AGB-DL).
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Beilage 2, 3 und 4 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK13
Akzeptanz Vertragsentwurf:
Die Anbieterin ist bereit, den Vertragsentwurf gemäss Beilage 1 [B1] des Pflichtenhefts zu akzeptieren.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010 (AGB-SSW);
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010 (AGB-Werk);
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010 (AGB-DL).
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Beilage 2, 3 und 4 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT)
Fellerstrasse 21
3003 Bern