Ausschreibung 917509: EFG- und ESRK-Ausschreibung Ausschreibung 2016

Publiziert am: 11. Juli 2016

Bundesamt für Statistik

Gemäss den Ausschreibungsunterlagen


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Gemäss den Ausschreibungsunterlagen

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79310000: Marktforschung
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
11. Juli 2016 Publikationsdatum
11. Juli 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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24. September 2016 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
26. August 2016 Frist für Fragen

Details: Vergl. die Ausschreibungsunterlagen

23. September 2016 Abgabetermin 00:00

Gemäss den Ausschreibungsunterlagen

Offertöffnung

Gemäss den Ausschreibungsunterlagen

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

EK 1: Der Anbieter verfügte per 01.07.2016 über mindestens 6 Angestellte mit einem Vollzeitäquivalent von insgesamt mindestens 600 % im Bereich des Projektmanagements, der Informatik und der Feldleitung/Supervision (zusammenaddiert) und über mindestens 25 vertraglich an den Anbieter gebundene Mitarbeitende mit einem Vollzeitäquivalent von insgesamt mindestens 2500 % (zusammenaddiert) für die Bereiche Hotline und Befragung.

EK 2: Der Anbieter muss entweder Mitglied des VSMS (Verband Schweizer Markt- und Sozialforschung) oder von ESOMAR (The World Association of Research Professionals) sein und sich somit schriftlich verpflichtet haben, entweder die VSMS-Richtlinien/die Kollektivmarke swiss interview institute ® und/oder die internationalen berufsethischen Normen von ESOMAR strikt einzuhalten. Im Falle einer fehlenden Mitgliedschaft erklärt sich der Anbieter bereit, sich gegenüber dem BFS auf die strikte Einhaltung der internationalen berufsethischen Normen von ESOMAR zu verpflichten.

EK 3: Der Anbieter hat mindestens ein ihm gehörendes, für die Leistungserbringung adäquates Telefoncenter mit mindestens 30 Telefonstationen, das folgende Anforderungen erfüllt:
a) automatische Anwahl für freie Interviewer/innen
b) Reservationssystem und Terminverwaltung
c) Sprachwechsel
d) das Telefoncenter und die Serverräume müssen von Gesetzes wegen der eidgenössischen Gesetzgebung zum Datenschutz unterstellt sein.

EK 4: Bei der Meldung eines bedeutenden Problems durch den Auftraggeber müssen der operative Projektleiter oder sein Stellvertreter in der Lage sein, die Angelegenheit während den üblichen Bürozeiten innerhalb von maximal vier Stunden im Detail mündlich (z.B. per Telefon) mit dem Auftraggeber zu besprechen und mögliche Lösungsoptionen aufzuzeigen.

EK 5: Von den für die Hotline und die Befragung vorgesehenen Mitarbeiter/innen des Anbieters müssen mindestens 14 Vollzeitäquivalente (1400 %) Schweizerdeutsch und Deutsch, 8 Vollzeitäquivalente (800 %) Französisch und 3 Vollzeitäquivalente (300 %) Italienisch – je mündlich und schriftlich (Schweizerdeutsch nur mündlich) – gut beherrschen.

EK 6: Der Anbieter hat das Selbstdeklarationsdokument (vergl. Anhang 7 der AU) vollständig und korrekt ausgefüllt, unterzeichnet und fristgerecht – samt dem auf dem Selbstdeklarationsformular erwähnten Nachweis - dem Auftraggeber zugestellt.

EK 7: Der Anbieter erklärt sich bereit, bei seiner Leistungserbringung die, für den Auftraggeber massgebenden, schweizerischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Datenschutzgesetz des Bundes sowie dazugehörende Verordnung (SR 235.1 und SR 235.11) inkl. seiner nur für die Bundesverwaltung geltenden Bestimmungen) ohne jeglichen Vorbehalt einzuhalten.

Geforderte Nachweise:

EK 1: Schriftliche Angabe der Zahl der Angestellten des Anbieters, welche per 01.07.2016 im Bereich des Projektmanagements, der Informatik sowie der Feldleitung/Supervision für den Anbieter tätig waren (samt Angabe ihres Beschäftigungsgrads beim Anbieter in %, ihres Vor- und Nachnamens sowie ihrer Funktion beim Anbieter).
Schriftliche Erklärung des Anbieters, dass er per 01.07.2016 über mindestens 25 vertraglich an ihn gebundene Mitarbeitende mit einem Vollzeitäquivalent von insgesamt mindestens 2500 % für die Bereiche Hotline und Befragung verfügte sowie Angaben dazu, wie viele dieser Mitarbeitenden per 01.07.2016 im Bereich Befragung und wie viele im Bereich Hotline tätig waren.

EK 2: Schriftliche Erklärung, dass der Anbieter entweder Mitglied des VSMS (Verband Schweizer Markt- und Sozialforschung) oder von ESOMAR (The World Association of Research Professionals) ist und dass er sich somit schriftlich verpflichtet hat, entweder die VSMS-Richtlinien/die Kollektivmarke swiss interview institute ® und/oder die internationalen berufsethischen Normen von ESOMAR strikt einzuhalten. Im Falle einer fehlenden Mitgliedschaft gibt der Anbieter an, dass er sich bereit erklärt, sich gegenüber dem BFS auf die strikte Einhaltung der internationalen berufsethischen Normen von ESOMAR zu verpflichten.

EK 3: Schriftliche Erklärung des Anbieters, dass er ein Telefoncenter mit mindestens 30 Telefonstationen betreibt, das folgende Anforderungen erfüllt:
a) automatische Anwahl für freie Interviewer/innen
b) Reservationssystem und Terminverwaltung
c) Sprachwechsel

Angabe – in Bezug auf d) - ob das zu verwendende Telefoncenter und die zu verwendenden Serverräume von Gesetzes wegen der eidgenössischen Gesetzgebung zum Datenschutz unterstellt sind und wo sich diese befinden (Staat, Ort).

EK 4: Angabe von Namen und Vornamen des vorgesehenen operativen Projektleiters und seines Stellvertreters sowie schriftliche Erklärung des Anbieters, dass sowohl der vorgesehene Projektleiter, als auch dessen Stellvertreter in der Lage sind während den üblichen Bürozeiten innerhalb von maximal 4 Stunden seit der Meldung eines bedeutenden Problems durch den Auftraggeber, dieses mit dem Auftraggeber mündlich (z.B. per Telefon) zu besprechen und mögliche Lösungsoptionen aufzuzeigen.

EK 5: Schriftliche Erklärung des Anbieters, dass er die Anforderungen des EK 5 erfüllt.

EK 6: Zustellung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Selbstdeklarationsformulars. Zustellung des auf dem Selbstdeklarationsformular erwähnten Nachweises.

EK 7: Schriftliche Erklärung des Anbieters, dass er sich verpflichtet die Anforderungen des EK 7 vorbehaltslos zu erfüllen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Gemäss den Bestimmungen des in der Schweiz geltenden öffentlichen Beschaffungsrechts.

Geschäftsbedingungen:

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (exkl. deren Ziffer 9). Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen von Anbietern gelten als wegbedungen.

Nachverhandlungen:

Insbesondere Preisverhandlungen bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Im Zweifelsfall geht die deutschsprachige Version dieser Publikation der französischsprachigen vor.

2. Der Auftraggeber verfügt über die folgenden Optionsrechte:

A. Optionen zur EFG 2018

Optionsrecht Nr. 1 zur EFG

Der Auftraggeber verfügt über das Optionsrecht, von der vorgesehenen Nettointerviewdauer (siehe Ziffer 2.4.1.2 der AU) von durchschnittlich 25 Minuten abzuweichen. Der Preis für jede zusätzliche Interview-Minute (bzw. für jede weniger verbrauchte Interview-Minute) pro Interview ergibt sich aus dem, im Rahmen des Sub-ZK 3.3 offerierten Preis (inkl. MwSt., inkl. aller Nebenkosten).

Optionsrecht Nr. 2 zur EFG

Der Auftraggeber verfügt über das Optionsrecht, die Nettostichprobe ein- oder mehrmals zu erhöhen und den Auftragnehmer zu verpflichten, während der Laufzeit des Vertrags bis insgesamt maximal 30‘000 zusätzliche gültige Telefoninterviews (siehe Ziffer 3.6.3 der AU) zu realisieren. Die Durchführung dieser zusätzlichen telefonischen Interviews hat identisch zum Grundauftrag zu erfolgen (d.h. inkl. der schriftlichen Befragung (CAWI/PAPI) mit einer Rücklaufquote von 85%). Der Preis pro zusätzlich zu realisierendem Telefoninterview ergibt sich aus dem, vom Anbieter im Rahmen des Sub-ZK 3.4 offerierten Preis.

Optionsrecht Nr. 3 zur EFG

Der Auftraggeber verfügt über das Optionsrecht, den Fragebogen der schriftlichen Befragung (CAWI und PAPI) um maximal 5 Fragen zu erweitern oder zu kürzen. Als Berechnungsgrundlage für eine zusätzliche Frage kann die Frage 21, S. 15 Papierfragebogen „EFG 2013“ (siehe Anhang 3) herangezogen werden. Der Preis pro zusätzlicher Frage bzw. die Preisminderung pro wegfallender Frage in der schriftlichen Befragung (CAWI und PAPI) ergibt sich aus dem, vom Anbieter im Rahmen des Sub-ZK 3.5 offerierten Preis. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer anlässlich der Ausübung dieses Optionsrechts mit, welche zusätzlichen Fragen er in die schriftliche Befragung integrieren will bzw. welche Fragen er weglassen möchte.

B. Optionen zur ESRK 2019

Optionsrecht Nr. 1 zur ERSK

Der Auftraggeber verfügt über das Optionsrecht von der vorgesehenen Nettointerviewdauer (siehe Ziffer 2.4.1.2 der AU) von durchschnittlich 30 Minuten abzuweichen. Der Preis für jede zusätzliche Interview-Minute (bzw. für jede weniger verbrauchte Interview-Minute) pro Interview ergibt sich aus dem, im Rahmen des Sub-ZK 3.6 offerierten Preis (inkl. MwSt., inkl. aller Nebenkosten).

Optionsrecht Nr. 2 zur ESRK

Der Auftraggeber verfügt über das Optionsrecht, die Nettostichprobe ein- oder mehrmals zu erhöhen und den Auftragnehmer zu verpflichten, während der Laufzeit des Vertrags bis insgesamt maximal 30‘000 zusätzliche gültige Telefoninterviews (siehe Ziffer 3.6.3 der AU) zu realisieren. Die Durchführung dieser zusätzlichen telefonischen Interviews hat identisch zum Grundauftrag zu erfolgen (d.h. inkl. der schriftlichen Befragung (CAWI/PAPI) mit einer Rücklaufquote von 85%). Der Preis pro zusätzlich zu realisierendem Telefoninterview ergibt sich aus dem vom Anbieter im Rahmen des Sub-ZK 3.7 offerierten Preises.

Optionsrecht Nr. 3 zur ESRK

Der Auftraggeber verfügt über das Optionsrecht, den Fragebogen der schriftlichen Befragung (CAWI und PAPI) um maximal 5 Fragen zu erweitern oder zu kürzen. Als Berechnungsgrundlage für eine zusätzliche Frage kann die Frage 12, S.13 Papierfragebogen „ESRK 2014“ (siehe Anhang 5) herangezogen werden. Der Preis pro zusätzlicher Frage bzw. die Preisminderung pro wegfallender Frage in der schriftlichen Befragung (CAWI und PAPI) ergibt sich aus dem vom Anbieter im Rahmen des Sub-ZK 3.8 offerierten Preises. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer anlässlich der Ausübung dieses Optionsrechts mit, welche zusätzlichen Fragen er in die schriftliche Befragung integrieren will bzw. welche Fragen er weglassen möchte.

Optionsrecht Nr. 4 zur ESRK

Der Auftraggeber verfügt über das Optionsrecht, den Auftragnehmer zu verpflichten – zusätzlich zu den telefonischen Interviews des Grundauftrags (10‘000 gültige Interviews) sowie der gemäss Optionsrecht Nr. 2 allenfalls verlangten Erhöhung der Nettostichprobe – bei einem Teil der Zielpersonen der Bruttostichprobe, die wegen ungenügenden Sprachkenntnissen oder aus gesundheitlichen Gründen (z.B. Gehörlose) nicht an der direkten telefonischen Befragung teilnehmen können, Stellvertreterinterviews (Proxy) durchzuführen. Dabei sind die Fragen von einer, der Zielperson nahestehenden Person am Telefon zu beantworten. Die Stellvertreterinterviews beschränken sich auf das Modul „Sprache“ und die soziodemografi-schen Fragen (diese beiden Frageblöcke dauerten in der ESRK 2014 bei der direkten telefonischen Befragung der Zielpersonen insgesamt rund 16 Minuten). Die Seiten mit den entsprechenden Fragen sind in Anhang 4 der AU (CATI-Fragebogen der ESRK 2014) orange hinterlegt. (In der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2012 wurden rund 3% der gültigen Interviews als Stellvertreterinterviews realisiert).
Im Rahmen des Stellvertreterinterviews sind alle Fragen des Moduls „Sprache“ zu stellen; die Formulierungen der Einstiegsfragen, der Fragen zu den soziodemografischen Merkmalen und die Fragen im Modul „Sprache“ müssen durch den Auftragnehmer an die Proxi-Situation angepasst werden (z.B. Anrede in der 3. Person). Die Zielpersonen, die ein Stellvertreterinterview durchlaufen, erhalten keine Aufforderung, an der schriftlichen Befragung teilzunehmen. Der Preis pro durchgeführtem Stellvertreterinterview sowie sämtlichen damit verbundenen Dienstleistungen (Umformulierung der Fragen in den Sprachen (Schweizer-)Deutsch, Französisch und Italienisch, Anpassung der CATI-Programmierung in den Sprachen (Schweizer-)Deutsch, Französisch und Italienisch und Durchführung der telefonischen Stellvertreterinterviews etc.) ergibt sich aus dem vom Anbieter, im Rahmen des Sub-ZK 3.9 offerierten Preis in CHF (inkl. MwSt., inkl. aller Nebenkosten).

3. Gestützt auf Art. 8 i.V. mit Art. 11 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vergibt der Auftraggeber den Auftrag nur an Anbieter oder Anbieterinnen, welche für jene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Leistungen in der Schweiz erbringen, die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit gewährleisten. (Vergl. das EK 6 inkl. ganz besonders dessen allfällig erforderlichen Nachweis.)

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

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