Ausschreibung 917095: (b16012) 620.000 Einkauf elektrische Energie

Publiziert am: 30. Mai 2016

BBL

Das BBL ist eines der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes. Hauptaufgabe des Bereichs Bauten ist die Unterbringung der zivilen Bundesverwaltung. Der Schwerpunkt liegt im Bereich Büro- und Verwaltungsgebäude. Die vorliegende WTO-Ausschreibung dient dazu, für die nächsten fünf Jahre geeignete Stromlieferanten für alle marktberechtigten BBL-Immobilien in der Schweiz zu ermitteln. Nach Abschluss dieser Ausschreibung soll je ein Rahmenvertrag mit den maximal acht geeignetsten und zugeschlagenen Anbietern abgeschlossen werden.
Der Abruf der Stromtranchen für die Folgejahre (Vollversorgung) wird mindestens einmal jährlich durch sogenannte Abrufverfahren bei mindestens einem der zugeschlagenen Anbieter erfolgen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71314000: Dienstleistungen im Energiebereich
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. Mai 2016 Publikationsdatum
30. Mai 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

11. Juli 2016 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
15. Juni 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

11. Juli 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

- Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
- Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

- Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
- Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes abgegeben werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK1 Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind:
- Unternehmungen mit eigener, in der Regelzone Schweiz aktivierten, Bilanzgruppe
- Unternehmungen mit einem eigenen Versorgungsgebiet (öffentlicher Versorgungsauftrag) ohne eigene Bilanzgruppe, aber Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Bilanzgruppe in der Schweiz

EK2 Handels- und Betreibungsregisterauszug (oder gleichwertig), nicht älter als 3 Monate. Original oder Kopie.
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach abgeschlossener Angebotsevaluation weitere Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit zu verlangen.

EK3 Bestätigung Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des BBL für die Lieferung von elektrischer Energie (Anhang 1)

EK4 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt einhält.
Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration (Anhang 2).

EK5 Akzeptanz des Energieliefervertrags
Der Anbieter bestätigt, dass er den Energieliefervertrag akzeptiert (Anhang 5).

EK6 Reporting (Teil des Beschaffungsgegenstandes)
Die Anforderungen an das Reporting sind zu erfüllen und mittels eines Musterbeispiels zu dokumentieren. Es enthält minimal:

Eine Tabelle in elektronischer Form (Dateityp: .xlsx), die bis spätestens Mitte des Folgemonates übermittelt werden muss mit:
- den Angaben zum Messpunkt (Messpunktnummer, Zählernummer, Objektadresse gemäss Rechnungsstellung, Objektnummer)
- den monatlichen Verbrauchsdaten (Bezugsmenge und Leistungsmaxima pro Messpunkt)
- dem Einheitspreis
- am Ende des Kalenderjahres eine Zusammenfassung der Monatswerte pro Kalenderjahr

Eine Tabelle mit den Lastgangdaten in elektronischer Form (Dateityp: .xlsx) die bis spätestens Mitte des Folgemonates übermittelt werden muss.

Eine Tabelle mit den kumulierten Lastgangdaten eines Kalenderjahres. Sie ist bis Mitte Januar des Folgejahres dem BBL zuzustellen.
Das Reporting ist für das BBL kostenlos.
Hinweis: Dieses EK wird in den Zuschlagskriterien zusätzlich bewertet.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des BBL (AGB) für die Lieferung von elektrischer Energie.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 917095 (b16012) 620.000 Einkauf elektrische Energie