Ausschreibung 916695: N06.32 090036 PEB Wankdorf - Muri Bypass Ost, Fachmandat Verkehrsplan
Publiziert am: 2. Juni 2016
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Infrastrukturfiliale Thun
Die Nationalstrassen im Raum Bern werden künftig regelmässig überlastet sein. Zur Behebung dieser verkehrlichen Probleme hat die Abteilung Strassennetze unter Einbezug der kantonalen, regionalen und lokalen Behörden die Projektstudie "N06 Raum Wankdorf" erarbeitet. Die Studie kommt in ihrer Bestvariante B6 zum Schluss, dass für den Engpass im Abschnitt der Überführung BernExpo bis zum Anschluss Muri ein Teilausbau bis zum Zentrum Paul Klee sowie eine Umfahrung der bestehenden N06 am Ostring die zielführendste Lösung darstellt. Das Projekt ist in die ASTRA-Projektkategorie "Schlüsselprojekte" eingestuft.
Das ausgeschriebene Mandat umfasst die Leistungen der Verkehrsplanung und des Verkehrsmanagements für das Generelle Projekt und (optional) das Ausführungsprojekt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Besprechungen mit dem Auftraggeber erfolgen im Raum Bern oder beim Auftraggeber (ASTRA-Infrastrukturfiliale Thun). Bauobjektbezogene Dienstleistungen erfolgen im Projektperimeter, Dienstleistungen, die nicht standortgebunden sind, werden beim Auftragnehmer erbracht. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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2. Juni 2016 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
24. Juni 2016 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 01.07.2016 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 24.06.2016 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
14. Juli 2016 | Abgabetermin 00:00 | Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "NICHT ÖFFNEN - Offertunterlagen, N06.32 PEB Wankdorf - Muri Bypass Ost, Fachmandat Verkehrsplanung / Verkehrsmanagement". Bei Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
Offertöffnung | Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "NICHT ÖFFNEN - Offertunterlagen, N06.32 PEB Wankdorf - Muri Bypass Ost, Fachmandat Verkehrsplanung / Verkehrsmanagement". Bei Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
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None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
- EK1: technische Leistungsfähigkeit
- EK2: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
- EK3: Schlüsselpersonen
- EK4: Leistungsanteil Unterakkordant / Subplaner
- EK5: organisatorische Leistungsfähigkeit
Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
EIGNUNGSKRITERIUM EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten (Projektphase GP + AP) mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Fachmandat Verkehr für Strassenverkehrsinfrastrukturprojekt, min. CHF 200'000 exkl. MWST) mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.
EIGNUNGSKRITERIUM EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK2.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.3: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.4: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.5: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- EK2.6: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate.
EIGNUNGSKRITERIUM EK3: SCHLÜSSELPERSONEN
- EK3.1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten (Projektphase GP + AP) in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Fachmandat Verkehr für Strassenverkehrsinfrastrukturprojekt, min. CHF 200'000 exkl. MWST mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson, Lebenslauf des Hauptverantwortlichen.
- EK3.2: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson (*) grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Projektleiter 30%, Projektleiter Stv. 30%.
(*) als Schlüsselpersonen gelten: Projektleiter und Projektleiter Stv.
EIGNUNGSKRITERIUM EK4: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
- EK4: Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50%
Selbstdeklarationsblätter Subplaner müssen vollständig ausgefüllt eingereicht werden.
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.
EIGNUNGSKRITERIUM EK5: ORGANISATORISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK5: Kopie Zertifizierung nach ISO 9001 (bei Bietergemeinschaften mindestens der federführenden Unternehmung)
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
2. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.
3. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.
4. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.
5. Ausschluss, Vorbefassung:
Vom Verfahren ausgeschlossen ist die mit dem Mandat der Bauherrenunterstützung (BHU) beauftragte Unternehmung (F. Preisig AG, Wettingen).
Die Beschaffung der weiteren Mandate zum Projekt erfolgt teilweise parallel und zeitgleich zum vorliegenden ausgeschriebenen Mandat, teilweise seriell. Eine Firma, eine Bietergemeinschaft oder Teile davon (respektive allfällige Mutter-, Tochter- und Schwesternfirmen der beteiligten Firmen) können Zuschlagsempfängerin von mehreren Mandaten sein, wobei gewisse Kombinationen ausgeschlossen sind (siehe Pflichtenheft Ziff. 3.6). Falls solche Ausschlussgründe vorliegen, fällt der Auftraggeber in Rücksprache mit der betroffenen Firma, Bietergemeinschaft beziehungsweise betroffenen Teilen davon im Rahmen von Verhandlungen den Entscheid, für welches Mandat die betroffene Firma, Bietergemeinschaft respektive betroffene Teile davon den Zuschlag erhalten.
6. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.
7. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.
8. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.
9. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.
10. Begehung:
Es findet keine Begehung statt.
11. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Uttigenstrasse 54
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Telefon: +41 58 468 24 00
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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