Ausschreibung 915971: (16019) 305 Massendigitalisierungsinfrastruktur

Publiziert am: 23. Mai 2016

Schweizerisches Bundesarchiv BAR, Abteilung Informationszugang

Das Schweizerische Bundesarchiv (BAR) hat sich im Rahmen seiner Strategie unter anderem das Ziel gesetzt, seinen Kunden mittels einer Informationsinfrastruktur zu ermöglichen, orts- und zeitunabhängig auf Informationen aus dem Archiv zugreifen und diese verarbeiten zu können. Die digitale Verfügbarkeit des heute mehrheitlich analogen Archivgutes ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Nutzungsangebotes. Im Rahmen des Projektes „Vecteur“ soll die technische wie organisatorische Infrastruktur für die Massendigitalisierung des Archivgutes konzipiert, realisiert und eingeführt werden.

Sinn und Zweck der Ausschreibung ist die Auswahl eines kompetenten, zuverlässigen und leistungsstarken Anbieters der in Zusammenarbeit mit der Bedarfstelle und dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) für maximal 12 Jahre die benötigten Dienstleistungen erbringt und die Scanning-Infrastruktur für die Massendigitalisierung von heterogenem Archivgut bereitstellt und wartet.

Die Leistungen des Anbieters beinhalten
Aufbau, Inbetriebnahme und später Wartung, Pflege und Support der Massendigitalisierungsinfrastruktur (Hardware und Software). Er ist verantwortlich für den Aufbau einer geeigneten Massendigitalisierungsinfrastruktur und deren organisatorische Einbettung, welche das physische Ausgangsmaterial in der geforderten Menge und Zeit verarbeiten kann. Die volle Produktionskapazität umfasst eine Auftragsmenge von 20‘000 Dossiers pro Jahr und unter der Annahme, dass die bearbeiteten Dossiers nur einseitig bedruckte Vorlagen des Formats A4 enthalten, von insgesamt 3.3 Millionen zu digitalisierenden Seiten pro Jahr. Das mittelfristige Ziel ist bis Mitte 2018 rund 50% der Produktionskapazität zu erreichen. Anschliessend wird die Infrastruktur bis Mitte 2019 in einer weiteren Realisierungseinheit ausgebaut, damit anschliessend die volle Produktionskapazität erreicht werden kann.
An der Leistungserbringung im Massendigitalisierungsprozess sind weitere Partner beteiligt, welche die Bereiche abdecken, die nicht Teil dieser Ausschreibung sind:

Das BAR ist Gesamtprozessverantwortlicher der Massendigitalisierung und ist für die Koordination zwischen den verschiedenen Partnern zuständig. Das BAR ist verantwortlich für die Finanzierung und die Termine und stellt das fachliche Archivwissen, das notwendige Personal für den Betrieb, die Räumlichkeiten sowie das Grundmobiliar zur Verfügung. Es übernimmt die Verantwortung für die Abwicklung der eintreffenden Aufträge in der vorgegebenen Frist und Qualität.

Das BIT ist verantwortlich für die Bereitstellung und Betrieb der IT-Standardkomponenten.

Die Leistungsgegenstände werden in einem Grundauftrag und fünf Optionen ausgeschrieben:

Grundauftrag GL01: Fertigstellung HERMES-Dokumente. Ein Umfang von 300 Stunden ist anzubieten. Leistungszeitraum: 4. Q 2016 – 1. Q 2017

OP01: Realisierung und Einführung Massendigitalisierungsinfrastruktur (Realisierungseinheit 1). Umfang und Aufwendungen sind durch den Anbieter als Festpreis anzubieten. Leistungszeitraum: 2. Q 2017 – 2. Q 2018

OP02: Realisierung und Einführung Massendigitalisierungsinfrastruktur (Realisierungseinheit 2). Umfang und Aufwendungen sind durch den Anbieter als Festpreis anzubieten. Leistungszeitraum: 2. Q 2018 – 2. Q. 2019

OP03: Zusätzliche Arbeiten im Rahmen des Projektes (GL01, Realisierungseinheit 1 und 2). Ein Umfang von 1100 Stunden ist anzubieten. Leitungszeitraum 4. Q 2016 – 2. Q. 2019

OP04: Wartung und Support der Massendigitalisierungsinfrastruktur. Umfang und Aufwendungen sind durch den Anbieter als Festpreis anzubieten. Leistungszeitraum: 2. Q 2018 – 4. Q. 2028

OP05: Lifecycle-Unterstützung. Ein Umfang von 4000 Stunden ist anzubieten. Leistungszeitraum: 3. Q 2019 – 4. Q 2028


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

An den Standorten des BAR und BIT in Bern.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
23. Mai 2016 Publikationsdatum
23. Mai 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

Aus Vertraulichkeitsgründen werden nicht alle Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen öffentlich zugänglich gemacht. Es handelt sich dabei um die Beilagen 2, 3, 4, 5, 6, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19 zum Pflichtenheft. Anbieter, die zwecks Erstellung eines Angebotes alle Unterlagen erhalten wollen, müssen vorgängig eine Vertraulichkeitserklärung (siehe Anhang 4) unterzeichnen. Die unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung ist hierfür (als PDF per E-Mail) an die Kontaktadresse in Ziffer 1.2 (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) zu senden. Daraufhin erfolgt die Herausgabe der vertraulichen Unterlagen elektronisch.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, die relevanten Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).

6. Juni 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.

Fragen bezüglich der vertraulichen Beilagen sind bis zum 06.06.2016 ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten.

Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.

Die nicht-vertraulichen Antworten werden anonymisiert auf www.simap.ch publiziert. Alle Anbieterinnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Die Antworten zu den vertraulichen Beilagen werden allen Anbieterinnen, welche die Vertraulichkeitserklärung (Anhang 4) unterzeichnet haben, anonymisiert per E-Mail zugestellt.

25. Juli 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK 01 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK.02 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK 03 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK 04 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 05 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK 06 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010)
die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)

EK 07 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 1 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK 08
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können und wird vor dem Zuschlag folgende Nachweise erbringen:
- Handelsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie).
- Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie)
- Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland: Vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
- Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in Papierform weitere Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit zu verlangen wie Geschäftsbericht, Bilanzen, Erklärung über den Gesamtumsatz, Prüfungsbericht der Revisionsstelle, usw.
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 09 Referenzen:
Der Anbieter verfügt über 2 Referenzen aus den vergangen 3 Jahren über Dienstleistungen, die hinsichtlich Leistungsgegenstand (Konzeption, Realisierung sowie Lieferung und Installation der Digitalisierungsinfrastruktur (Hard- und Software) wie auch anschliessender Wartung und Supportarbeiten) sowie Art und Umfang des Archivgutes (Ausprägung Archivgut und Umfang der jährlich zu verarbeitenden Seiten gemäss Kapitel 3 des Pflichtenheftes) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
Die Referenzen gelten für den Generalunternehmer (GU) inkl. allfällige Subunternehmer, d.h. es gilt die Summe der Referenzen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK 10
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, die Arbeiten am Standort des BAR sowie des BIT im Raum Bern zu erbringen. Darunter fallen:
- Regelmässige Workshops und Meetings mit den Projektbeteiligten im Rahmen der Leistungserbringung
- Vor-Ort-Unterstützung im Rahmen der Integration, der Einführung, des Supports und der Wartung an den Standorten des BAR und des BIT.
Entwicklungsarbeiten können in den Räumlichkeiten des Anbieters erfolgen.

EK 11
Der Anbieter bestätigt, dass sämtliche Schutzrechte an den im Rahmen des Auftrags entstandenen Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Dokumentationen, Individualentwicklung inkl. dazugehöriger Dokumentation) vollumfänglich dem Auftraggeber gehören.

EK 12
Der Anbieter bestätigt, dass er spätestens zum Zeitpunkt der Produktivsetzung der Realisierungseinheit 1 über eine leistungsfähige Wartungs- und Supportorganisation verfügt, sodass er qualitativ hochstehende Wartungs- und Supportleistungen sicherstellen kann.

EK 13
Der Anbieter bestätigt, dass sämtliche für die Realisierung, die Wartung und Support sowie der zukünftigen Weiterentwicklung der Massendigitalisierungsinfrastruktur erforderliche Hardware und Systemumgebungen inkl. Tools bei sich in den eigenen Räumen (oder des Subunternehmers) zur Verfügung stehen werden und bestätigt, dass die Kosten hierfür in den Preisen inbegriffen sind.

EK 14
Der Anbieter bestätigt, dass sein Angebot sämtliche Lizenzen für die Inbetriebnahme und Nutzung der Massendigitalisierungsinfrastruktur unter Berücksichtigung des geforderten Mengengerüstes, der Anzahl notwendiger Nutzer und der geforderten Umgebungen umfasst.

EK 15
Der Anbieter bestätigt, dass die Vor-Ort zum Einsatz gelangenden Personen für die Dauer des geplanten Einsatzes einen aufenthaltsrechtlichen Status haben oder haben werden, welcher diese berechtigt, in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit im angebotenen Umfang nachzugehen.

EK 16
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen.

EK 17
Der Anbieter weist nach, dass die Personen, die den angebotenen Support im Rahmen dieses Auftrages leisten werden über sehr gute Kenntnisse in deutsch (mündlich und schriftlich) und französisch (mündlich) verfügen.

EK 18
Der Anbieter weist nach, dass die Schlüsselpersonen des vorgesehenen Projektteams (gemäss ZK 1.4.1 im Anhang 2 des Pflichtenheftes) über sehr gute Kenntnisse in deutsch und französisch (mündlich und schriftlich) verfügen sowie die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellt und abgeliefert werden können.

EK 19
Der Anbieter weist nach, dass die Schlüsselpersonen des vorgesehenen Projektteams (gemäss ZK 1.4.1 im Anhang 2 des Pflichtenheftes) in vergleichbaren Aufgaben über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen, respektive 3 Jahre Berufserfahrung für die Stellvertretenden.

EK 20
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist und über die Fähigkeit verfügt, das Projekt nach der Projektführungsmethode HERMES 5.1 abzuwickeln.

EK 21
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen seiner Leistungserbringung, auch bei Entwicklungsarbeiten, die nicht vor Ort stattfinden, die Sicherheitsbestimmungen der Bundesverwaltung einhalten wird:
• Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung vom 09.12.2011 (SR 172.010.58, Bundesinformatikverordnung, BinfV)
• Weisungen des EFD zur Umsetzung der Bundesinformatikverordnung (WUBinfV)
• Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19.07.1992 (SR 235.1, DSG)
• Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz vom 14.06.1993 (SR 235.11, VDSG)
• Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes vom 04.07.2007 (SR 510.411, Informationsschutzverordnung, ISchV)

EK 22
Der Anbieter bestätigt, dass er die alleinige Verantwortung für die angebotenen Leistungen übernimmt. Er wird alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers sein. Zu allenfalls seitens des Anbieters für die Leistungserbringung beigezogenen Dritten tritt der Auftraggeber in kein Vertragsverhältnis.

EK 23
Der Anbieter bestätigt, dass er fähig ist, die Dokumentenablage mit der aktuellen Geschäftsverwaltungssoftware Fabasoft Version 12 zu führen, resp. die personellen Aufwendungen zur Erlangung der Fähigkeit zu seinen Kosten übernimmt. Das BAR bietet Einführungskurse an.

EK 24 Akzeptanz des Änderungs- und Changemanagement:
Der Anbieter ist bereit, das Änderungs- und Changemanagement des BAR in Beilage 19 des Pflichtenheftes vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK 25
Richtigkeit der Angaben:
Der Anbieter bestätigt durch die unterzeichnete Papierform des Angebotes die Richtigkeit und die Übereinstimmung mit der elektronischen Form (ausgefüllte Excelvorlage oder ausgefüllter Kriterienkatalog in der Ausschreibungssoftware „DecisionAdvisor“). Eine fehlende Übereinstimmung zwischen Papierform und elektronischer Form kann zum Ausschluss vom weiteren Beschaffungsverfahren führen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
• die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
• Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Vollkostenprinzip:
Anzubietende Leistungen
Der Anbieter wird im Rahmen dieser Ausschreibung verpflichtet, sämtliche Kosten für die angebotene Lösung und zu erbringenden weiteren Leistungen einzugeben (siehe Anhang 3 Preisblatt und Kapitel 4 im Pflichtenheft).

Von der Bedarfsstelle zur Verfügung gestellte Infrastruktur
Die Infrastruktur gemäss Beilage 5 Geschäftsorganisationskonzept Vecteur, Beilage 11 Einrichtung Atelier Nord, Raum G48 BAR und Beilage 3 Systemarchitektur Vecteur wird von der Bedarfsstelle zur Verfügung gestellt und ist ausdrücklich nicht anzubieten.

Bezug über Rahmenverträge
Ungeachtet allfälliger bestehender Rahmenverträge mit der Bundesverwaltung sind auf dem Preisblatt sämtliche für die Lösung erforderlichen Softwarelizenzen und Hardwarekosten aufzuführen. Eine Beschaffung dieser Komponenten über einen bestehenden Lizenz-Rahmenvertrag wird von der Bedarfsstelle explizit vorbehalten, jedoch erfolgt die Bewertung der Preise und Kosten vollumfänglich gemäss den Eingaben der Anbieter.

Hintergrund
Mit dem Vollkostenprinzip sucht die Auftraggeberin die Unabhängigkeit von einem bestimmten Produkt/Hersteller und zielt auf die Gleichbehandlung der Anbieter.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Schweizerisches Bundesarchiv BAR, Abteilung Informationszugang
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 915971 (16019) 305 Massendigitalisierungsinfrastruktur