Ausschreibung 915853: N00.F2-016 120098 F2 Erhaltungsplanung 2013 - 2017, Betriebskonzepte e

Publiziert am: 14. Juni 2016

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

In der Richtlinie ASTRA 16050 (Beilage 1), Operative Sicherheit Betrieb, Vorgaben für die Tunnel und die offene Strecke (2011, V1.02) [5] sind die Vorgaben für die Sicherheitsunterlagen definiert.

Sie enthalten die folgenden Teile (siehe Kap. 4):
Teil 1 - Strecke und Objekte
Teil 2 - Betriebskonzept
Teil 3 - Einsatzplanung
Teil 4 - Berichte und Analysen
Teil 5 - Verwaltung

Die verschiedenen Teile müssen untereinander abgestimmt werden, damit keine Dokumente und Pläne doppelt geführt werden. Bei der Infrastrukturfiliale Thun sind sämtliche Einsatzpläne vorhanden. Die Arbeit des Auftrags dieser Ausschreibung besteht darin, die Betriebskonzepte für das Infrastrukturfilialgebiet Thun zu erstellen und so weit wie möglich mit den Einsatzplänen zu koordinieren.

Die Inhalte des Betriebskonzeptes sind in der genannten Richtlinie sowie in der ASTRA- Dokumentation 86052 (Beilage 2), Betriebskonzept Strassentunnel, erwähnt. Der Aufbau und die Struktur der Betriebskonzepte sind detailliert beschrieben und sind strikte gemäss dieser Dokumentation einzuhalten. Als Ergänzung dazu liegt ein Musterordner Schweizerhalle vor (Beilage 3).

Das Erstellen der Betriebskonzepte für die folgenden Tunnel der Infrastrukturfiliale Thun ist gefordert Die entsprechenden Tunnel sind ebenfalls auf der Beilage 6 "Filialkarte Thun" und aus der Beilage 7 "Pflichtenheft Betriebskonzepte F2 Thun" ersichtlich.

GE1
- Pieterlentunnel, 1'500 m
- Rüdtligen-Alchenflüh, 290 m
- Brünnen, 1'060 m
- Neufeld, 560 m
- Sonnenhof, 300 m
- Allmend, 960 m
- Simmefluh, 710 m
- Leimern, 250 m
- Leissigen, 2'100 m
- Rugen, 780 m
- Lütschinen, 545 m
- Sengg, 823 m
- Chüebalm, 1'339 m
- Giessbach, 3'340 m
- Soliwald, 555 m
- Thörishaus, 80 m

GE3
- Tunnel Arzilier, 420 m
- TC St-Maurice, 760 m
- TC Champsec, 1'060 m
- Tunnel de Sierre, 2'452 m
- Tunnel Gamsen, 1'000 m
- Tunnel Gesterna, 110 m
- Tunnel Bächwald, 120 m
- Tunnel Schallberg, 465 m
- Kapftunnel, 140 m
- Kulmtunnel, 400 m
- Gabi, 70 m
- Wechselkehr, 120 m
- Casermetta, 300 m

Der zuständige Projektleiter der ASTRA Infrastrukturfiliale Thun informiert den Auftragnehmer über die Tunnel bei welchen die Betriebskonzepte zu erstellen sind und bietet ihn zur Umsetzung auf. Abgerechnet wird gemäss Aufwand für die Erstellung des entsprechenden Ordners.

Die Projektsprache hat der Region zu entsprechen und kann in Deutsch oder Französisch sein. Kenntnisse beider Sprachen sind zwingend notwendig.

Folgende Leistungspakete sind gefordert:
- Datenbeschaffung (Reflexmatrix, BSA- Installationen im Tunnel)
- Massnahmendefinition bei technischen Störungen
- Eventualplanungen bei Problemen
- Ergänzende Unterlagen

Die Tabelle "Aufwand- Honorarangebot" Beilage 4 sowie die Beilage 5 "Angebotsunterlagen für Dienstleistungen" sind auszufüllen und dem Angebot beizulegen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Infrastrukturfilialgebiet F2 Thun, sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun (Sitzungen), Aussenstelle in Visp (Sitzungen).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
14. Juni 2016 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

30. Juni 2016 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 06.07.2016 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 30.06.2016 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

25. Juli 2016 Abgabetermin 00:00

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen, N00.F2-016 120098 F2 Erhaltungsplanung 2013 - 2017, Betriebskonzepte erstellen F2 Thun".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen, N00.F2-016 120098 F2 Erhaltungsplanung 2013 - 2017, Betriebskonzepte erstellen F2 Thun".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

- EK1: technische Leistungsfähigkeit
- EK2: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
- EK3: Schlüsselpersonen
- EK4: Leistungsanteil Unterakkordant / Subplaner
- EK5: organisatorische Leistungsfähigkeit

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EIGNUNGSKRITERIUM EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Projektierung oder Realisierung von anlageübergreifenden Steuerungen der BSA-Anlagen [Reflexmatrix, übergeordnetes Leitsystem UeLS], CHF 200'000.00 exkl. MWST) mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EIGNUNGSKRITERIUM EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK2.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.3: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.4: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.5: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- EK2.6: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate.

EIGNUNGSKRITERIUM EK3: SCHLÜSSELPERSONEN
- EK3.1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Projektierung oder Realisierung von anlageübergreifenden Steuerungen der BSA-Anlagen [Reflexmatrix, übergeordnetes Leitsystem UeLS], CHF 200'000.00 exkl. MWST) mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselpersonen (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson, Lebenslauf des Hauptverantwortlichen.

- EK3.2: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson (*) grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Projektleiter 40 %, Projektleiter Stv. 40 %.
(*) als Schlüsselpersonen gelten: Projektleiter und Projektleiter Stv.

EIGNUNGSKRITERIUM EK4: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
- EK4: Maximale Leistungserbringung von Subplanern von 50 %

Selbstdeklarationsblätter Subplaner müssen vollständig ausgefüllt eingereicht werden.
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Sub-planer beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

EIGNUNGSKRITERIUM EK5: ORGANISATORISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK5: Kopie Zertifizierung nach ISO 9001 (bei Bietergemeinschaften mindestens der federführenden Unternehmung)

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.

Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

2. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

3. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

4. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

5. Ausschluss, Vorbefassung:
Es sind keine Firmen von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.

6. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

7. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

8. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

9. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

10. Begehung:
Es findet keine Begehung statt.

11. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 (0) 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch