Ausschreibung 915619: (16021) 525 Medienplattformen ZEM

Publiziert am: 30. Mai 2016

Zentrum elektronische Medien (ZEM)

Das Zentrum elektronische Medien (ZEM) betreibt seit einigen Jahren die nachfolgenden drei Internet-Plattformen für die Verteilung und Verwaltung ihrer Media-Produkte:
- Medienverwaltung: https://www.digame.mediathek.admin.ch
- Fotoportal: www.mediathek.admin.ch
- Videoportal: https://vp.zem.ch
Zum Produktportfolio dieser Portale gehören Fotos, Videos und pdf-Dateien. Es handelt sich bei den Plattformen um Individualentwicklungen für das ZEM. Die Medienverwaltung und das Fotoportal basieren auf Microsoft Silverlight, eine Erweiterung für Webbrowser, welche die Ausführung von Rich Internet Applications ermöglicht. Da diese Technologie künftig von Microsoft nicht mehr unterstützt wird, müssen die heute im Einsatz stehenden Lösungen auf der Basis einer neuen, zukunftsgerichteten Web-Technologie neu entwickelt werden. Die heutigen Funktionalitäten sowie die vorhandenen Daten müssen in den neuen Lösungen vollumfänglich wieder zur Verfügung stehen. Die Medienverwaltung und das Fotoportal laufen heute unter dem Projektnamen «Digame» auf einem Server. Künftig sollen die beiden Plattformen getrennt geführt und über eine Schnittstelle verbunden werden.
Das Videoportal muss künftig so konzipiert werden, dass das Portal hinter einem Load-Balancer betrieben werden kann. Zudem wird das Videoportal eine neue Schnittstelle zum Backend der Videoverwaltung erhalten. Das Backend selber ist nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
Für die Neu- und Weiterentwicklung der heutigen Plattformen, für die Entwicklung allfälliger neuer Plattformen sowie für die Unterstützung des Betriebs und der Wartung werden 3 Lose ausgeschrieben und pro Los wird ein passender Anbieter evaluiert.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern / am Sitz der Auftragnehmer

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Medienverwaltung:
    Konzeptphase: Q4 2016 bis Q1 2017
    Realisierungsphase: Q1 2017 bis Q2 2017
    Einführung: Q3 2017 bis Q4 2017
    Betrieb: ab Q1 2018 bis Ende Q4 2023

  • Lot 2:

    Fotoportal:
    Konzeptphase: Q2 2017 bis Q3 2017
    Realisierungsphase: Q3 2017 bis Q4 2017
    Einführung: Q4 2017 bis Q1 2018
    Betrieb: ab Q2 2018 bis Ende Q1 2024

  • Lot 3:

    Videoportal:
    Konzeptphase: Q1 2017 bis Q2 2017
    Realisierungsphase: Q2 2017 bis Q3 2017
    Einführung: Q3 2017 bis Q4 2017
    Betrieb: ab Q1 2018 bis Ende Q4 2023

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. Mai 2016 Publikationsdatum
30. Mai 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

15. Juni 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

11. Juli 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Medienverwaltung: Konzeptphase: Q4 2016 bis Q1 2017 Realisierungsphase: Q1 2017 bis Q2 2017 Einführung: Q3 2017 bis Q4 2017 Betrieb: ab Q1 2018 bis Ende Q4 2023
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



2: Fotoportal: Konzeptphase: Q2 2017 bis Q3 2017 Realisierungsphase: Q3 2017 bis Q4 2017 Einführung: Q4 2017 bis Q1 2018 Betrieb: ab Q2 2018 bis Ende Q1 2024
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



3: Videoportal: Konzeptphase: Q1 2017 bis Q2 2017 Realisierungsphase: Q2 2017 bis Q3 2017 Einführung: Q3 2017 bis Q4 2017 Betrieb: ab Q1 2018 bis Ende Q4 2023
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Projektabwicklung nach HERMES
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft die Leistungen gemäss den Vorgaben von HERMES abzuwickeln.

EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter muss über genügend und ausreichend qualifizierte personelle Ressourcen verfügen, um den Auftrag ausführen zu können. Alle hier angegebenen Personen sind grundsätzlich für die ausgeschriebene Leistung einsetzbar und können ihre Erfahrung einbringen:
- IT-Projektleiter
- Softwareentwickler für Web-Applikationen und Schnittstellen
- Grafiker
- Screen Designer
- Desktop Publisher
Der IT-Projektleiter sowie der Softwareentwickler müssen zwingend bei der anbietenden Firma angestellt sein. Für die weiteren Profile (Grafiker, Screen Designer, Desktop Publisher) darf sich der Anbieter mit Subunternehmern verstärken.
Der Anbieter bestätigt, dass er über 5 qualifizierte Mitarbeiter verfügt, die für die hier ausgeschriebenen Leistungen einsetzbar sind. Einer davon ist in der Lage, die Projektleitung zu übernehmen. Für diese 5 Mitarbeiter sind die Lebensläufe dem Angebot beizulegen. Die Lebensläufe dienen als zusätzlichen Nachweis der Qualifikation.

EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Schriftliche Bestätigung inkl. Name und Kontaktdaten der entsprechenden Person und Dokumentation.

EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.

EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK07 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link:
http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de) Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK08 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010

EK09 Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 1 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK10 Betriebssicherheitserklärung
Der Anbieter und seine Subunternehmer sind im Besitz einer gültigen Betriebssicherheitserklärung oder willigen schriftlich ein, eine Betriebssicherheitsprüfung durchführen zu lassen.

EK11 Personensicherheitsprüfung
Die am Projekt einzusetzenden Mitarbeitenden des Anbieters und seiner Subunternehmer sind im Besitz einer gültigen Personensicherheitsprüfung (PSP) oder willigen schriftlichen ein, eine PSP durchführen zu lassen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Zentrum elektronische Medien (ZEM)
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 915619 (16021) 525 Medienplattformen ZEM