Ausschreibung 914683: (16086) 341 WTO IS ABV BLV

Publiziert am: 12. Mai 2016

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

Die 2004 in Kraft getretene Tierarzneimittelverordnung TAMV schreibt vor, dass eine Tierarzneimittel-Verbrauchsstatistik geführt werden muss. Mit der Anpassung der TAMV vom 08. Mai 2013 hat das BLV die Aufgabe dieser statistischen Auswertung der Vertriebsdaten übernommen.
Das Projekt StAR (Strategie gegen die Antibiotikaresistenz) zeigt die grundlegenden Aktionsfelder auf, die dafür sorgen sollen, dass die Wirksamkeit von Antibiotika zur Erhaltung der menschlichen und tierischen Gesundheit langfristig sichergestellt wird. Ziel ist es, den Antibiotikaeinsatz in der Veterinärmedizin zu senken und die Resistenzlage im Nutz- und Heimtierbereich längerfristig zu verbessern
Weiter besteht die Forderung das systematische Monitoring des Antibiotikaeinsatzes und der Antibiotikaresistenzen bei Mensch und Tier in einer zentralen Datenbank zu führen. Die Forderung wird im Artikel 64 des revidierten Heilmittelgesetzes (HMG) geregelt.
Als Konsequenz aus den oben aufgeführten Grundlagen wird ein System zur Aufnahme, Verwaltung und Auswertung von Daten zu Antibiotikavertrieb und Antibiotikaverschreibung benötigt.
Sinn und Zweck der Ausschreibung ist die Auswahl eines Anbieters, welcher in der Lage ist, die vorgegebenen Ziele und Anforderungen für die Realisierung des IS ABV Systems sowie den Betrieb des Systems in der geplanten Zeit unter Berücksichtigung der gestellten Vorgaben gemäss den Ausschreibungsunterlagen wirtschaftlich und leistungsstark zu erfüllen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Raum Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. Mai 2016 Publikationsdatum
12. Mai 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

27. Mai 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

21. Juli 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK1
Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Anbieter bestätigt, dass er auf Aufforderung des Auftraggebers nach Angebotseinreichung und vor dem Zuschlag folgende Nachweise erbringen wird:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate

EK2
Referenzen:
Der Anbieter (die Firma) verfügt über 3 Referenzen aus den vergangenen 5 Jahren über Dienstleistungen, welche in Umfang und Grössenordnung mit dem Ausschreibungsgegenstand (Grundauftrag, Optionen 1 - 4) vergleichbar sind. Aus diesen Referenzen soll hervorgehen, dass der Anbieter entsprechende Erfahrungen mit der Entwicklung von Datenbanklösungen, entsprechender Projektdurchführung und Projekteinführung sowie Wartung, Support und Weiterentwicklung entsprechender Systeme besitzt.

EK3
Referenzen:
Der Anbieter (die Firma) verfügt über 3 Referenzen aus den vergangenen 5 Jahren über Dienstleistungen, welche in Umfang und Grössenordnung mit dem Ausschreibungsgegenstand (Optionen 5 und 6) vergleichbar sind. Aus diesen Referenzen soll hervorgehen, dass der Anbieter entsprechende Erfahrungen mit dem Aufbau und dem Betrieb von IT Systemen, welche Daten mit erhöhtem Schutzbedarf enthalten, besitzt.

EK4
Nachweis, dass der Anbieter über einen Ansprechpartner verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen im Rahmen der Erbringung des Auftrags zuständig ist und seitens Anbieter den vom Auftraggeber benötigten Entscheid herbeiführen kann (SPOC).

EK5
Der Anbieter bestätigt, dass er über eine entsprechende Organisation für Wartungs-, Entwicklungs- und Supportarbeiten mit deutschsprechenden Kontaktpersonen (Muttersprache oder Sprachniveau C1 gemäss dem 'Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen' oder Nachweis eines Sprach- resp. Arbeitsaufenthalts von mindestens einem Jahr) verfügt und die Anforderungen gemäss 2.14 Pflichtenheft vollständig erfüllt.

EK6
Der Anbieter bestätigt, dass er über eine entsprechende Organisation für den Betrieb mit deutschsprechenden Kontaktpersonen (Muttersprache oder Sprachniveau C1 gemäss dem 'Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen' oder Nachweis eines Sprach- resp. Arbeitsaufenthalts von mindestens einem Jahr) verfügt und die Anforderungen gemäss 2.15 Pflichtenheft vollständig erfüllt.

EK7
Der Anbieter erklärt sich bereit, sämtliche Quellcodes sowie deren Spezifikationen der entwickelten Lösung dem Auftraggeber abzutreten.
Dazu werden die Quellcodes und dazugehörigen Spezifikationen per in Betriebnahme (Einführung) beim Auftraggeber deponiert. Dies hat ohne Kostenfolge für den Auftraggeber zu erfolgen. Dem Anbieter ist untersagt, die Quellcodes und oder die Spezifikationen ohne Zustimmung des Auftraggebers weiterzugeben oder anderweitig einzusetzen.

EK8
Bereitschaft, den Raum Bern als Arbeitsort des Auftraggebers zu akzeptieren und bei Bedarf und auf Wunsch des Auftraggebers, Arbeiten im Rahmen des Auftrags an denen vom BLV bereitgestellten Arbeitsplätzen zu erbringen.

EK9
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen seiner Leistungserbringung die Sicherheitsbestimmungen der Bundesverwaltung einhalten wird. (Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG), Referenz [5] zum Pflichtenheft).

EK10
Der Anbieter bestätigt, dass er die Schlüsselperson(en) für die Erarbeitung des Systemkonzepts auch für die Realisierung und Einführung einsetzt, falls die Option bezogen wird.

EK11
Nachweis des Anbieters, die alleinige Verantwortung für das Projekt zu übernehmen; er wird alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Zu allenfalls seitens des Anbieters für die Leistungserbringung beigezogenen Dritten tritt der Auftraggeber in kein Vertragsverhältnis. Allfällige weitere Beteiligte bzw. Dritte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.

EK12
Akzeptanz der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB; alle Oktober 2010) unter Berücksichtigung der Referenz [1] zum Pflichtenheft:
- AGB für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware
- AGB für Informatikdienstleistungen
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Referenz [15] und [16] des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK13
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit und in der Lage ist, sämtliche zum Einsatz vorgesehenen Schlüsselpersonen an regelmässigen Meetings (1 - 2 mal monatlich) am Arbeitsort des Auftraggebers in Bern einzusetzen.

EK14
Der Anbieter akzeptiert, dass im Zusammenhang mit dem gesamten Auftrag keine Spesen und Reisekosten ausbezahlt werden.

EK15
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, dass sämtliche zu Einsatz vorgesehenen Personen (inkl. Stellvertreter und Personen von Subunternehmen) einer Personensicherheitsprüfung des Bundes gemäss den auf der Webseite www.aios.ch publizierten Unterlagen unterzogen werden können.

EK16
Der Anbieter bestätigt, dass die zum Einsatz vorgesehenen und eingebrachten Personen sämtliche Projekt- und Betriebsdokumentationen in deutscher Sprache erstellen sowie Deutsch als Projektsprache akzeptieren. Für den SPOC wird Deutsch als Muttersprache oder Sprachniveau C1 gemäss 'Gemeinsamem europäischen Referenzrahmen für Sprachen' für alle anderen Schlüsselperson Deutsch als Muttersprache oder Sprachniveau B2 gemäss 'Gemeinsamem europäischen Referenzrahmen für Sprachen' akzeptiert.

EK17
Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmer erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK18
Der Anbieter ist bereit, die Schlüsselpersonen bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung oder längerer Urlaub. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK19
Rahmenvertrag
Der Anbieter bestätigt, dass er im Falle eines Zuschlags bereit ist, den Rahmenvertrag (vgl. Anhang 9 Referenz [18]) abzuschliessen.

EK20
Datenbearbeitung in der Schweiz
Der Anbieter hat sicherzustellen, dass die Datenbearbeitung ausschliesslich in der Schweiz erfolgt. Jeglicher Zugriff vom Ausland auf die Daten ist zu verhindern. Unter Datenbearbeitung ist jeder Umgang mit Daten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere Beschaffung, Aufbewahrung, Verwendung, Umarbeitung, Bekanntgaben, Archivierung oder Vernichtung von Daten gemeint. Diese Klausel betrifft alle Daten, welche der Anbieter im Rahmen der Leistungserfüllung bearbeitet, insbesondere auch Daten aus Zwischenspeicherung und Randdaten.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Referenz [15] und [16] des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 914683 (16086) 341 WTO IS ABV BLV