Ausschreibung 913997: Tool zur Verwaltung der Sammlungen
Publiziert am: 3. Mai 2016
Cinémathèque suisse
LIEFERUNG, EINSETZUNG EINER VERWALTUNGSLÖSUNG FÜR PHYSISCHE UND DIGITALE WERKE IN VERBINDUNG MIT DEM KULTURERBE DES SCHWEIZERISCHEN FILMARCHIVS (CINEMATHEQUE SUISSE), SOWIE DIE EINSETZUNG EINES REFERENZIERUNGS- UND VALORISIERUNGSPORTALS FÜR DIESES KULTURERBES. Das Verfahren steht einer Gesellschaft oder einem Zusammenschluss von Beauftragten mit den als erforderlich und unabdingbar erachteten Kompetenzen zur Ausführung des Auftrags, insbesondere und vor allem in den Bereichen Entwicklung und Integration von Informatiktools, Archivkunde sowie der Information und Dokumentation, offen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Penthaz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
3. Mai 2016 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Eine Anmeldung bei SIMAP.CH ist keine Unterlagenanforderung. Der Bewerber kann die gesamten Unterlagen von der Website herunterladen. |
13. Mai 2016 | Frist für Fragen | Es werden ausschließlich in Schriftform und innerhalb der festgelegten Frist gestellte Fragen berücksichtigt, die per Postsendung an den Organisator des Verfahrens oder per E-Mail an die Adresse: office@v-partenaires.ch oder über die Website www.simap.ch gesendet werden. |
6. Juni 2016 | Abgabetermin 11:00 | Die vorbeteiligten Gesellschaften, die in den Ausschreibungsunterlagen angekündigt sind, verfügen zum Einreichen ihrer Unterlagen über eine verkürzte Frist, die am 30. Mai um 11.00 Uhr endet. Dennoch wird durch diese Frist die in der Bundesverordnung über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegte Mindestfrist von 25 Tagen eingehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass beim Einreichen der Bewerbungsunterlagen nicht der Poststempel als Stichtag maßgebend ist. Berücksichtigt werden nur vollständige Unterlagen, die fristgerecht an der Adresse angekommen sind und die Teilnahmebedingungen einhalten. |
Offertöffnung | Die vorbeteiligten Gesellschaften, die in den Ausschreibungsunterlagen angekündigt sind, verfügen zum Einreichen ihrer Unterlagen über eine verkürzte Frist, die am 30. Mai um 11.00 Uhr endet. Dennoch wird durch diese Frist die in der Bundesverordnung über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegte Mindestfrist von 25 Tagen eingehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass beim Einreichen der Bewerbungsunterlagen nicht der Poststempel als Stichtag maßgebend ist. Berücksichtigt werden nur vollständige Unterlagen, die fristgerecht an der Adresse angekommen sind und die Teilnahmebedingungen einhalten. |
|
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Zulässig. Gegebenenfalls muss jedes Mitglied die Teilnahmebedingungen beachten und erfüllen und folglich die Nachweise gemäß obenstehendem § 3.1 einreichen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
5
Zusätzliche Informationen
Gesellschaften, deren Gesellschaftssitz sich in einem der Länder befindet, das dem WTO-Übereinkommen zum öffentlichen Beschaffungswesen nicht beigetreten ist oder das für schweizerische Unternehmen nicht die Gegenseitigkeitsklausel hinsichtlich des Zugangs zu seinen öffentlichen Aufträgen anwendet, dürfen an diesem Verfahren weder teilnehmen noch die Leistungen ausführen, auch nicht als Subunternehmer.
Bleiben vorbehalten.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Bieter, die die Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen, die Arbeitsbedingungen und die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern gewährleisten.
Es ist zu beachten, dass :
- Der Inhalt der Datenbank des Auftrags auf Französisch und auf Deutsch vorliegen muss.
- Die Benutzung der Suchmaschine in Französisch, Deutsch und Englisch möglich sein muss.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Tuillières 1
1196 Gland
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...