Ausschreibung 913997: Tool zur Verwaltung der Sammlungen

Publiziert am: 3. Mai 2016

Cinémathèque suisse

LIEFERUNG, EINSETZUNG EINER VERWALTUNGSLÖSUNG FÜR PHYSISCHE UND DIGITALE WERKE IN VERBINDUNG MIT DEM KULTURERBE DES SCHWEIZERISCHEN FILMARCHIVS (CINEMATHEQUE SUISSE), SOWIE DIE EINSETZUNG EINES REFERENZIERUNGS- UND VALORISIERUNGSPORTALS FÜR DIESES KULTURERBES. Das Verfahren steht einer Gesellschaft oder einem Zusammenschluss von Beauftragten mit den als erforderlich und unabdingbar erachteten Kompetenzen zur Ausführung des Auftrags, insbesondere und vor allem in den Bereichen Entwicklung und Integration von Informatiktools, Archivkunde sowie der Information und Dokumentation, offen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Penthaz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72252000: Datenarchivierung
  • 72212900: Diverse Software-Entwicklungen und Computersysteme
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
3. Mai 2016 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Eine Anmeldung bei SIMAP.CH ist keine Unterlagenanforderung. Der Bewerber kann die gesamten Unterlagen von der Website herunterladen.

13. Mai 2016 Frist für Fragen

Es werden ausschließlich in Schriftform und innerhalb der festgelegten Frist gestellte Fragen berücksichtigt, die per Postsendung an den Organisator des Verfahrens oder per E-Mail an die Adresse: office@v-partenaires.ch oder über die Website www.simap.ch gesendet werden.

6. Juni 2016 Abgabetermin 11:00

Die vorbeteiligten Gesellschaften, die in den Ausschreibungsunterlagen angekündigt sind, verfügen zum Einreichen ihrer Unterlagen über eine verkürzte Frist, die am 30. Mai um 11.00 Uhr endet. Dennoch wird durch diese Frist die in der Bundesverordnung über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegte Mindestfrist von 25 Tagen eingehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass beim Einreichen der Bewerbungsunterlagen nicht der Poststempel als Stichtag maßgebend ist. Berücksichtigt werden nur vollständige Unterlagen, die fristgerecht an der Adresse angekommen sind und die Teilnahmebedingungen einhalten.

Offertöffnung

Die vorbeteiligten Gesellschaften, die in den Ausschreibungsunterlagen angekündigt sind, verfügen zum Einreichen ihrer Unterlagen über eine verkürzte Frist, die am 30. Mai um 11.00 Uhr endet. Dennoch wird durch diese Frist die in der Bundesverordnung über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegte Mindestfrist von 25 Tagen eingehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass beim Einreichen der Bewerbungsunterlagen nicht der Poststempel als Stichtag maßgebend ist. Berücksichtigt werden nur vollständige Unterlagen, die fristgerecht an der Adresse angekommen sind und die Teilnahmebedingungen einhalten.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zulässig. Gegebenenfalls muss jedes Mitglied die Teilnahmebedingungen beachten und erfüllen und folglich die Nachweise gemäß obenstehendem § 3.1 einreichen.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Anzahl max. zugelassener Teilnehmer:

5

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Gesellschaften, deren Gesellschaftssitz sich in einem der Länder befindet, das dem WTO-Übereinkommen zum öffentlichen Beschaffungswesen nicht beigetreten ist oder das für schweizerische Unternehmen nicht die Gegenseitigkeitsklausel hinsichtlich des Zugangs zu seinen öffentlichen Aufträgen anwendet, dürfen an diesem Verfahren weder teilnehmen noch die Leistungen ausführen, auch nicht als Subunternehmer.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Bieter, die die Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen, die Arbeitsbedingungen und die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Es ist zu beachten, dass :
- Der Inhalt der Datenbank des Auftrags auf Französisch und auf Deutsch vorliegen muss.
- Die Benutzung der Suchmaschine in Französisch, Deutsch und Englisch möglich sein muss.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Cinémathèque suisse
Tuillières 1
1196 Gland
E-Mail-Adresse:  
office@v-partenaires.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 913997 Tool zur Verwaltung der Sammlungen