Ausschreibung 913663: (16051) 305 Viaduc - Online-Zugang BAR

Publiziert am: 4. Mai 2016

Schweizerisches Bundesarchiv BAR, Abteilung Informationszugang

Das Schweizerische Bundesarchiv (BAR) hat sich im Rahmen seiner Strategie 2016-2020 das Ziel gesetzt, seinen Kunden ein integriertes Nutzungsangebot für Archivgut zur Verfügung zu stellen.

Nachdem im BAR erfolgreich eine digitale Archivierungsinfrastruktur und Schnittstellen zur Übernahme digitaler Unterlagen geschaffen wurden, rückt nun der integrierte zeit- und ortsunabhängige Zugang in den Fokus. Damit der gesetzliche Auftrag des BAR (Bundesgesetz über die Archivierung, BGA, SR 152.1) künftig auch im Kontext der Informationsgesellschaft zeitgemäss erfüllt werden kann, ist der Zugang zu Archivgut auf digitalem Weg sicherzustellen. Im Rahmen des Projekts Viaduc soll die hierfür benötigte technische wie organisatorische Infrastruktur konzipiert, realisiert und eingeführt werden.

Sinn und Zweck der Ausschreibung ist die Auswahl eines kompetenten und zuverlässigen Anbieters, der einen geeigneten Online-Zugang auf Archivgut des BAR entwickelt und für diese Software-Lösung während 8 Jahren Wartungs- und Supportleistungen erbringt. Der Betrieb der Lösung wird durch das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT sichergestellt. Zudem soll er zusammen mit dem Auftraggeber die Lifecycle-Unterstützung übernehmen und die Lösung verbessern und weiterentwickeln.

GL01: Detailkonzeption und Realisierung Online-Zugang BAR
Detailkonzeption und Realisierung Online-Zugang BAR zum Fixpreis.
Leistungszeitraum: 4. Q 2016 - 4. Q 2017

OP01: Einführung Online-Zugang BAR
Einführung Online Zugang-BAR zum Fixpreis.
Leistungszeitraum: 1. Q 2018 - 3. Q 2018

OP02: Wartung und Support Online- Zugang BAR
Wartung und Support Online-Zugang BAR zum Fixpreis (pro Jahr, wiederkehrende Leistung).
Leistungszeitraum: 4. Q 2018 - 4. Q 2026

OP03: Lifecycle-Unterstützung Online-Zugang BAR
Punktuelle Unterstützung des Anbieters für einen reibungslosen Betrieb des Online-Zugangs BAR während des gesamten Lifecycles über max. 1'000 Stunden (nach Aufwand vergütet).
Leistungszeitraum: 4. Q 2018 - 4. Q 2026

OP04: Verbesserung und Weiterentwicklung Online-Zugang BAR
Verbesserungs- und Erweiterungsarbeiten des Online-Zugangs BAR über max. 2'000 Stunden (nach Aufwand vergütet).
Leistungszeitraum: 4. Q 2018 - 4. Q 2026

OP05: Ausserbetriebnahme des Online-Zugangs BAR
Migration und Ablösung in ein neues System über max. 200 Stunden (nach Aufwand vergütet).
Leistungszeitraum: Ab Entscheid einer Ausserbetriebnahme


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

An den Standorten des BAR und des BIT in Bern.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. Mai 2016 Publikationsdatum
4. Mai 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

Die Beilagen [B1]-[B4], [B8], [B13] und [B14] der Ausschreibungsunterlagen enthalten vertrauliche Inhalte. Für den Erhalt dieser Beilagen ist vom Anbieter eine Vertraulichkeitserklärung gemäss Anhang [A4] des Pflichtenheftes an die Beschaffungsstelle per E-Mail (PDF) (Adresse aus Pflichtenheft Abschnitt 9.1.2) einzureichen. Interessierte Anbieter erhalten nach Eingang der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung von der Beschaffungsstelle die Beilagen [B1]-[B4], B8], [B13] und [B14]. Das Original der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ist mit der Angebotseingabe nachzureichen. Falls der Anbieter kein Angebot erstellt, ist das Original spätestens zum Ablauftermin der Eingabefrist einzureichen.

20. Mai 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

13. Juni 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer (ggf. erweiterten) Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Personen, die negativ beurteilt werden, dürfen vom Anbieter nicht eingesetzt werden. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK03
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK04
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsät-zen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK05
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)

EK06
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage [B13] des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK07
Sprachkenntnisse der Supportorganisation
Nachweis, dass die Personen, die in den angebotenen Supportleistungen im Rahmen dieses Auftrages zum Einsatz kommen, in deutscher und französischer Sprache mündlich kommunizieren können.

EK08
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Nachweis, dass der Anbieter Schlüsselpersonen (Projektleiter, Stv. Projektleiter) in der angebotenen Implementierung und Realisierung einsetzt, die in deutscher oder französischer Sprache kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen und abliefern können.

EK09
Ansprechpartner
Der Anbieter erbringt den Nachweis, dass der Auftraggeber beim Anbieter über einen Ansprechpartner (SPOC) und eine Stellvertretung verfügt, welche bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig sind und den Entscheid herbeiführen können.

EK10
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Leistungen (Erstellung Detailspezifikation, Entwicklung und Realisierung, Einführung, Wartung, Support und Weiterentwicklung der Lösung), Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 4 Jahren nach.
Projekte von vergleichbarem Umfang und Komplexität sind Software-Entwicklungsprojekte mit einem ähnlichen Mengengerüst und ähnlichem Funktionsumfang (vgl. Dokument Systemanforderungen, Beilage [B1]).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK11
Arbeitsort
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, nachfolgende Arbeiten am Standort Bern zu erbringen:
- Regelmässige Workshops und Meetings mit den Projektbeteiligten im Rahmen der Realisierung sowie Weiterentwicklungsarbeiten
- Regelmässige Meetings mit dem Auftraggeber im Rahmen der Realisierung sowie Weiterentwicklungsarbeiten
- Vor Ort Unterstützung im Rahmen der Supportarbeiten.

EK12
Supportorganisation
Der Anbieter bestätigt, dass er spätestens zum Zeitpunkt des Zuschlagsentscheids über eine entsprechende Organisation verfügt, damit er die Supportleistungen und entsprechende Leistungen und Ergebnisse wie im Pflichtenheft dargestellt, vollständig erfüllen kann.

EK13
Vollumfängliche Leistungserbringung
Bereitschaft, alle Leistungen im Pflichtenheft (Grundleistungen und Optionen) vollständig und uneingeschränkt zu erbringen.

EK14
Standards und Architekturen für eGovernment Anwendungen Schweiz
Der Anbieter bestätigt, dass die zu erstellende Lösung entsprechend den SAGA-Empfehlungen (eCH-0014 SAGA.ch, http://www.ech.ch/vechweb/page?p=dossier&documentNumber=eCH-0014&documentVersion=7.0; abgerufen am 02.01.16) erstellt wird.

EK15
Schutzrechte
Der Anbieter erklärt sich bereit, sämtliche für den Bedarfsträger erstellten Quellcodes sowie deren Dokumentationen dem Auftraggeber zur freien Verwendung abzutreten (nicht davon betroffen sind Softwarekomponenten, wo dies aufgrund bestehender Nutzungsrechte nicht möglich ist). Dies hat ohne Kostenfolge für den Auftraggeber zu erfolgen.

EK16
Richtigkeit der Angaben
Der Anbieter bestätigt durch die unterzeichnete Papierform des Angebotes die Richtigkeit und die Übereinstimmung mit der elektronischen Form (Excel-Sheets oder Inhalt Tool DecisionAdvisor). Eine fehlende Übereinstimmung zwischen Papierform und elektronischer Form kann zum Ausschluss vom weiteren Beschaffungsverfahren führen.

EK17
Nutzung der Geschäftsverwaltungssoftware des BAR
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Verwaltung der Projekt- und Betriebsdokumente einzig die Geschäftsverwaltungssoftware des BAR verwendet (Fabasoft Version 12).

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Schweizerisches Bundesarchiv BAR, Abteilung Informationszugang
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 913663 (16051) 305 Viaduc - Online-Zugang BAR