Ausschreibung 910785: N00.F2-023, Proj.-Nr. 140053, Anpassung Kommunikation, PV BSA

Publiziert am: 18. April 2016

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Auf den Nationalstrassen des Kantons Bern wurde in den vergangenen 15 Jahren sukzessive ein IP-basiertes Netzwerk aufgebaut, welches die Datenkommunikation sicherstellt. Das Netzwerk besteht aus vier regionalen Teilnetzwerken (Berner Oberland, Bern-Mittelland, Berner Jura Süd und Berner Jura Nord).
Die Kopplung zwischen den vier Teilnetzwerken erfolgt aktuell über das kantonale Breitbandnetzwerk BEWAN. Ebenfalls über das BEWAN wird die Datenübermittlung bis in die insgesamt sechs regionalen Einsatzleitzentralen (REZ) der Kantonspolizei sichergestellt. Die Anbindung an die schweizerische Verkehrsmanagement Zentrale (VMZ-CH) in Emmen erfolgt über den Verkehrsdatenverbund (VDV).
Ein grosser Teil des bestehenden Kommunikationsnetzwerks wurde durch den Kanton Bern vor der Übertragung der Nationalstrassen ins Eigentum des Bundes (NFA) erstellt. Da das Netzwerk etappenweise ausgebaut wurde, existierten zwar Dokumentationsunterlagen von Teilausbauphasen, jedoch keine systematische Übersicht des Gesamtnetzwerks.
Die ASTRA Filiale Thun hat im Jahr 2014 ein Initialisierungsprojekt gestartet, welches zum Ziel hatte a.) die Defizite bezüglich der Anlagendokumentationen zu beheben und b.) mögliche Massnahmen zur Annäherung resp. Abdeckung der heutigen ASTRA Ansprüche und Vorgaben bezüglich Kommunikation & Leittechnik/Videoanlagen aufzuzeigen. In einer ersten Projektphase (Modul A) wurde der Ist-Zustand erhoben und umfassend dokumentiert. Diese Projektphase wurde 2015 abgeschlossen.
Die nächste Projektphase (Modul B) hatte zum Ziel, verschiedene Soll-Zustand Varianten auszuarbeiten und in Form eines Massnahmenkonzepts zu dokumentieren. Diese Projektphase wurde 2015 abgeschlossen. Damit wurde ebenfalls das Initialisierungsprojekt abgeschlossen. Die im Modul B aufgezeigten möglichen Massnahmen zur Annäherung resp. Abdeckung der heutigen ASTRA Ansprüche und Vorgaben bezüglich Kommunikation & Leittechnik/Videoanlagen sollen nun über ein Massnahmenprojekt zur Ausführung gelangen.
Für diese Projektierung und Realisierung schreiben wir die Arbeiten des Projektverfassers, BSA für die Phasen Massnahmenprojekt bis Inbetriebsetzung (Phase 32 bis 53) aus.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Deutschsprachiger Teil des Kantons Bern sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, Aussenstelle in Visp oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen)

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
18. April 2016 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

10. Mai 2016 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 17.05.2016 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 10.05.2016 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

30. Mai 2016 Abgabetermin 00:00

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen, Anpassung Kommunikation / Leittechnik / Video GE I, Projektverfasser BSA".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen, Anpassung Kommunikation / Leittechnik / Video GE I, Projektverfasser BSA".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

- Bietergemeinschaft wird als einfache Gesellschaft konstituiert (Vereinbarung der einfachen Gesellschaft muss auf Anfrage der Beschaffungsstelle nachgereicht werden).
- Ein Anbieter hat die technische und administrative Federführung im Sinne der Geschäftsführung unter Angabe der Geschäftspartner zu übernehmen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

- EK1: technische Leistungsfähigkeit
- EK2: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
- EK3: Schlüsselpersonen
- EK4: Leistungsanteil Subplaner
- EK5: organisatorische Leistungsfähigkeit

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EIGNUNGSKRITERIUM EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK1.1: Ein, maximal zwei mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbares Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität (Projektverfasser [Phasen 32, 41, 51, 52, 53] eines Nationalstrassen Kommunikationsnetzwerks mit Daten- und Bildübertragung sowie Leittechnikintegration. Realisierungskosten inkl. MWST > 4 Mio. CHF) und aus dem gleichen Fachbereich, mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten/Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EIGNUNGSKRITERIUM EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK2.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.3: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.4: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.5: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- EK2.6: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate.

EIGNUNGSKRITERIUM EK3: SCHLÜSSELPERSONEN
- EK3.1: Ein, max zwei Referenzen von einer Schlüsselperson* in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion über die Begleitung und Betreuung von maximal zwei mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren Projekten über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität aus dem gleichen Fachbereich (Projektverfasser [Phasen 32, 41, 51, 52, 53] eines Nationalstrassen Kommunikationsnetzwerks mit Daten- und Bildübertragung sowie Leittechnikintegration. Realisierungskosten inkl. MWST > 4 Mio. CHF) mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson, Lebenslauf des Hauptverantwortlichen.

* als Schlüsselperson gilt Projektleiter

- EK3.2: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson (**) grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der Projektdauer ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.

Mindestverfügbarkeit Projektleiter 20%, Projektleiter Stv. 15%

(**) als Schlüsselpersonen gelten: Projektleiter und Projektleiter Stv.

EIGNUNGSKRITERIUM EK4: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
- EK4: Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von max. 50%

Selbstdeklarationsblätter Subplaner müssen vollständig ausgefüllt eingereicht werden.
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.
Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

2. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

3. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

4. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

5. Ausschluss, Vorbefassung:
Die Firma IM Maggia Engineering AG in 6601 Locarno hat die Module A (Erfassung Ist-Zustand) und B (Definition Soll-Zustand/Massnahmenkonzept) erarbeitet und ihren Auftrag abgeschlossen. Die durch die Firma erarbeiteten Projektunterlagen sind diesem Aufgabenbeschrieb vollumfänglich beigefügt. Die IM Maggia Engineering AG wird somit nicht vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.

Die Firma ZS Engineering GmbH in 3132 Riggisberg nimmt im vorliegenden Projekt die Aufgabe der Bauherrenunterstützung wahr und ist deshalb nicht zur Einreichung eines Angebots berechtigt.

6. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Schlüsselpersonen und weiteres Personal (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

7. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

8. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

9. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

10. Begehung:
Es findet keine Begehung statt.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch