Ausschreibung 909437: Beschaffung von DL Weiterentwicklung SAP-Systeme Logistik Sanität
Publiziert am: 19. April 2016
armasuisse
Die vorliegende Beschaffung wird durch armasuisse im Auftrag der Schweizer Armee durchgeführt. Die LBA hat die fachliche Verantwortung für die Systeme, Prozesse und deren Anwendung im Bereich Logistik. Dies beinhaltet auch eine zeitnahe, reibungslose sowie effiziente Erbringung von Logistikleistungen durch die Linienverantwortlichen. Die Aufgaben der Schweizer Armee verändern sich laufend. Insbesondere veränderte Aufgabenstellungen und neue Technologien lösen einen Veränderungsdruck auf die Prozesse, Strukturen und Systeme und damit auch auf die Führungskräfte und Mitarbeitenden innerhalb des VBS aus. Diese Veränderungen erstrecken sich teilweise über weite Zeithorizonte, sind sowohl technologisch als auch thematisch komplex und binden bedeutende finanzielle und personelle Ressourcen. Daher ist das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) für die Weiterentwicklung der SAP-Systeme auf die Unterstützung von externen Partnern angewiesen. Im Bereich der permanenten Weiterentwicklung der Armee und der aus dem Projekt WEA resultierenden „Fachkonzeption Logistik und Sanität“, sind organisatorische und prozessuale Änderungen sowie Anpassungen in den Datenstrukturen der SAP-Anwendungen DFPS/ERP (inklusive BW/BI-IP und BPC) und der Zentralen Integrationsdatenbank (ZID) gefordert.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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19. April 2016 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Es besteht die Möglichkeit die Unterlagen von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter zu laden. |
20. Mai 2016 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit, diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum gegeben. |
30. Mai 2016 | Abgabetermin 00:00 | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 - Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und der Antrag/das Angebot muss spätestens um 16.00 Uhr im CC WTO abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen). b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei der Übergabe des Antrags/des Angebots an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte an den Fax der Auftraggeberin zu melden. |
Offertöffnung | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 - Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und der Antrag/das Angebot muss spätestens um 16.00 Uhr im CC WTO abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen). b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei der Übergabe des Antrags/des Angebots an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte an den Fax der Auftraggeberin zu melden. |
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None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welch die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, sonst wird nicht auf die Offerte eingegangen.
E1.1 Nachweis des Anbieters, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d. h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte müssen durch den Anbieter verpflichtet und in ihren Rollen aufgeführt werden.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, sofern ein Anbieter die Federführung (Konsortialführers) übernimmt.
E1.2 Der Anbieter muss einen Betreibungsregister- und einen Handelsregisterauszug oder eine gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums) beilegen. Von allen beteiligten Firmen beizulegen.
E1.3 Der Anbieter ist damit einverstanden, sich dem Geheimschutzverfahren zu unterziehen, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413).
Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Unternehmen und Personen.
E1.4 Anbieterin / Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Die Art der Aufgaben verlangt eine Erweiterte Personensicherheitsprüfung nach Art. 10 des PSPV.
E1.5 Der Anbieter bestätigt, dass er die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere zu Datenschutz und Datensicherheit (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920153/index.html) kennt und einhält.
E1.6 Der Anbieter muss alle in der Lieferantenselbstdeklaration verlangten Bestätigungen vorbehaltlos erbringen.
E1.7 Der Anbieter erklärt, gegen Personen- und Sachschäden Dritter versichert zu sein. Der Anbieter muss die jeweilig versicherte Summe und Versicherungsgesellschaft mit Policen-Nummer angeben und seinem Teilnahmeantrag einen entsprechenden Versicherungsnachweis beilegen.
E1.8 Der Anbieter muss nachweisen, dass der durchschnittliche Jahresumsatz, den er (inkl. Unterauftragnehmer / Bietergemeinschaft) mit Informatikdienstleistungen, die mit diesem Auftrag vergleichbar sind, während der letzten drei Jahre erwirtschaftet hat, mindestens 5 Mio. CHF (inkl. MwSt.) beträgt.
Eine Informatikdienstleistung gilt als mit diesem Auftrag vergleichbar, wenn sie die Konzeptionierung, Weiterentwicklung, die Einführung oder den Betrieb einer ERP-Lösung in der Bundesverwaltung umfasst. Der Begriff Bundesverwaltung ist im Pflichtenheft definiert.
E1.9 Der Anbieter bestätigt, dass die eingesetzten Fachpersonen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes vertraglich mittelbar (Subunternehmer) oder unmittelbar (Arbeitsverhältnis) gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzliche Auflagen erfüllen.
E1.10 Der Anbieter bestätigt, dass er jederzeit über einen Ansprechpartner verfügt, welcher bei auftretenden Problemen im Rahmen des Auftrages zuständig und entscheidungsbefugt ist (Single Point of Contact (SPOC).
E1.11 Der Anbieter erklärt sich bereit, die Standorte der LBA (hauptsächlich im Raum Bern) als Arbeitsort zu akzeptieren.
E1.12 Der Anbieter akzeptiert, dass keine Spesen für Arbeiten an den in Eignungskriterium E 1.10 aufgeführten Standorten oder am Standort des Anbieters ausbezahlt werden.
Ausnahmen: Vom Auftraggeber veranlasste Reisen (Inland- und Auslandreisen) werden gemäss Spesenreglement der Bundesverwaltung vergütet.
E1.13 Der Anbieter bestätigt, die jährliche Leistungsbeschreibung innerhalb des Rahmenvertrags, die Zeiterfassung und die Rapportierung gemäss Vorgaben des Auftraggebers (Kapitel 4.5des Pflichtenhefts) auszuführen.
Aufwände für Zeiterfassung, Rapportierung und Rechnungsstellung dürfen nicht verrechnet werden.
E1.14 Der Anbieter stellt sicher und bestätigt, dass Fachpersonen durch Gleichwertige ausgewechselt werden (z.B. wegen Kündigung, längerem Urlaub, Krankheit usw.) und dadurch für den Auftraggeber keine Kosten entstehen. Fallen durch die Auswechslung von Fachpersonen Kosten für die spezifische fachliche Einarbeitung neuer Mitarbeiter an, übernimmt diese der Anbieter.
E1.15 Der Anbieter bestätigt betreffend Ersatz unqualifizierter Fachpersonen
•Im Falle der Zuschlagserteilung verpflichtet sich der Anbieter, Fachpersonen, welche er dem Auftraggeber für diesen Auftrag zur Verfügung stellt und welche den Anforderungen nicht (mehr) genügen, auf Verlangen des Auftraggebers innert angemessener Frist durch Personen zu ersetzen, welche den erwähnten Anforderungen genügen.
•Eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens erfolgt durch den Auftraggeber. Wird dabei eine Diskrepanz zwischen den Anforderungen und der erbrachten Leistung oder dem Verhalten festgestellt, erhält der Anbieter Gelegenheit, innert angemessener Frist zu den Mängeln Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Unternehmung verpflichtet wird, die zur Verfügung gestellte Fachperson zu ersetzen.
Fallen durch die Auswechslung von Fachpersonen Kosten für die spezifische fachliche Einarbeitung neuer Mitarbeiter an, übernimmt diese der Anbieter.
E1.16 Der Anbieter bestätigt schriftlich, dass alle angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen für die Dauer des geplanten Einsatzes einen aufenthaltsrechtlichen Status haben oder haben werden, welcher sie berechtigt in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit im angebotenen Umfang nachzugehen.
E1.17 Der Anbieter bestätigt schriftlich, dass die eingesetzten Personen fliessend deutsch sprechen und sich in Deutsch auch schriftlich gewandt ausdrücken können.
E1.18 Der Anbieter akzeptiert, dass der Auftraggeber verlangen kann, dass die eingesetzten Personen nach vier oder mehr Jahren Einsatz beim VBS durch gleichwertige Fachpersonen ausgewechselt werden.
E1.19 Der Anbieter hat sämtliche bewilligungs- und arbeitsrechtlichen Vorkehrungen getroffen, damit seine Mitarbeiter im Falle eines Zuschlags in Ausnahmefällen auch ausserhalb der regulären Arbeitszeit (06:00 – 20:00), insbesondere an Sonn- und Feiertagen, Tätigkeiten und Support leisten können.
Zusätzliche Informationen
keine
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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