Ausschreibung 905673: (16002) 316 Wartung, Support und Weiterentwicklung ISAK

Publiziert am: 10. März 2016

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Gegenstand der Ausschreibung sind IT-Dienstleistungen: Wartung, Support und Weiterentwicklung der Applikation ISAK welche primär der Beaufsichtigung der Krankenversicherer durch das BAG dient und die Erhebung von Finanzdaten, von Prämiendaten und von umfangreichem statistischem Datenmaterial umfasst.

Der ausgeschriebene Beschaffungsgegenstand besteht aus folgenden Grundleistungen und Optionen:
Grundleistungen
• Wartung von ISAK im Zeitraum von 3. Q. 2016 – 2. Q. 2019 im Umfang von 900 Stunden
• 3rd Level Support ISAK im Zeitraum von 3. Q. 2016 – 2. Q. 2019
• Einmalige Übernahmearbeiten / Know-how Transfer im Zeitraum von 2. Q. 2016 – 3. Q. 2016
Optionen
• Wartung von ISAK für weitere 3 Jahre im Zeitraum von 3. Q. 2019 – 2. Q. 2022 im Umfang von 900 Stunden
• 3rd Level Support ISAK für weitere 3 Jahre im Zeitraum von 3. Q. 2019 – 2. Q. 2022
• Weiterentwicklungen von ISAK im Zeitraum von 3. Q. 2016 – 2. Q. 2022 im Umfang von 10‘000 Stunden

Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist Gegenstand von Ziff. 3 des Pflichtenhefts.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Dienstleistungserbringung erfolgt vornehmlich am Standort des Anbieters.
Erfüllungsort ist das BAG in Bern (Schwarzenburgstrasse 157).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. März 2016 Publikationsdatum
10. März 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

Die Beilagen C, E und G der Ausschreibungsunterlagen enthalten vertrauliche Inhalte.
Für den Erhalt dieser Beilagen ist vom Anbieter eine Vertraulichkeitserklärung gemäss Anhang 6 des Pflichtenheftes an die Beschaffungsstelle per E-Mail (PDF) (Adresse aus Pflichtenheft Ziff. 8.1.2) einzureichen.
Interessierte Anbieter erhalten nach Eingang der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung von der Beschaffungsstelle die Beilagen C, E und G.
Das Original der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ist mit der Angebotseingabe nachzureichen. Falls der Anbieter kein Angebot erstellt, ist das Original spätestens zum Ablauftermin der Eingabefrist einzureichen.

4. April 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

29. April 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Der Anbieter bestätigt, dass er auf Aufforderung des Auftraggebers nach Angebotseinreichung und vor dem Zuschlag folgende Nachweise erbringen wird:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate
Für ausländische Anbieter gelten äquivalente Dokumente.

EK02
Erfahrungen
Der Anbieter verfügt als spezialisierter IT-Dienstleister über entsprechende Erfahrungen aus den zurückliegenden 5 Jahren, in welchen er vergleichbare technologische Weblösungen entwickelt/weiterentwickelt hat und im Produktivbetrieb den 3rd Level Support sowie die Wartung wahrgenommen hat. Diese Erfahrungen sind anhand von genau 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren nachzuweisen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK03
Ansprechpartner (SPOC)
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK04
Schlüsselteam
Der Anbieter sichert dem BAG im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen ein Team von 2 qualifizierten Fachpersonen an, welches massgeblich bei entsprechenden Wartungs-, Support- und Weiterentwicklungsarbeiten die Federführung inne hält. Das Team besteht aus Project-SPOC / Senior Projektleiter sowie Senior Applikations- und Datenbankspezialist.

EK05
Bereitschaft und Fähigkeit zum Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
- Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob Der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt;
- Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK06
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK07
Entwicklungs- und Testumgebung
Der Anbieter bestätigt, die für die Wartungs- resp. Weiterentwicklungsarbeiten erforderliche Entwicklungs- und Testplattform inkl. Tools sowie die Entwicklerarbeitsplätze bei sich in den eigenen Räumen zur Verfügung zu stellen und bestätigt, dass die Kosten hierfür in den Preisen inbegriffen sind.

EK08
Spesen
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen.

EK09
Sicherheitsbestimmungen
Der Anbieter bestätigt, dass im Rahmen seiner Leistungserbringung die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen der Bundesverwaltung eingehalten werden.
• Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG)
• Verordnung vom 14. Juni 1993 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG)

EK10
Third Party Produkte
Der Anbieter erklärt sich einverstanden, dass auf Wunsch, im Umfang und nach Massgabe des Auftraggebers für verschiedene Aufgaben (z.B. Tracking-/Ticketing-System, Wiki, ...) Produkte von Drittanbietern verwendet werden. Allfällige Einarbeitung in diese Drittsysteme wird im Rahmen der Übernahme vorgenommen und ist mit dem dafür vorgesehenen Budget abgegolten.

EK11
Supportorganisation
Der Anbieter kann eine effiziente und mehrsprachige (Deutsch und Französisch je im Niveau C1 gemäss GeR) Organisation für Wartungs- und Supportarbeiten bereitstellen, welche die Vorgaben im Pflichtenheft (Kapitel 3.1) erfüllt.

EK12
Einmalige Übernahmearbeiten
Der Anbieter bestätigt, die bei einem Anbieterwechsel vorgesehene einmaligen Übernahmearbeiten zum dazu vorgesehenen Abgeltungspreis (gemäss Informationen in Ziff. 3.5 im Pflichtenheft) durchzuführen.

EK13
Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen,
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK14
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010 und der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010.

EK15
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf gemäss Anhang 7 des Pflichtenhefts zu akzeptieren.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• Informatikdienstleistungen vom 20.10.2010
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware vom 20.10.2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Vergabebehörde behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 905673 (16002) 316 Wartung, Support und Weiterentwicklung ISAK