Ausschreibung 904301: Datacom-NG Tools
Publiziert am: 16. März 2016
SBB Infrastruktur
Im Dezember 2015 wurde mit Datacom-Next Generation (Datacom-NG) ein Datennetz beschafft, welches den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen unter technischen Gesichtspunkten wie Verfügbarkeit, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit gerecht werden soll. Das Datennetz der SBB AG besteht aus einem Übertragungsnetz, das in Zukunft auf der Schlüsseltechnologie xWDM basieren wird. Die darauf gestützten Anschlussnetze basieren auf der Schlüsseltechnologie MPLS.
Damit das neue Telekommunikationsnetz seine Effizienzsteigerung entfalten kann, sucht die SBB AG mit der vorliegenden Ausschreibung einen langfristigen Partner für die Planung, Umsetzung und Einführung der Fulfillment Factory. Die Fulfillment-Factory soll auf einer im Telekommunikationsmarkt erprobten und standardisierten Lösung basieren. Es gehört zum Leistungsumfang der Anbieterin die Fulfillment Factory bei der SBB AG als funktionierendes Gesamtsystem einzuführen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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16. März 2016 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
27. April 2016 | Frist für Fragen | Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen spätestens bis zum definierten Endtermin für Fragen auf www.simap.ch unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ finden Sie eine Online-Anleitung, wie Sie im Forum Fragen stellen können. |
13. Mai 2016 | Abgabetermin 00:00 | Das Preisangebot und das materielle Angebot sind je in einfacher Ausfertigung (Papierform und auf 2 USB-Stick getrennt nach Preisangebot und materiellen Angebot) an die Adresse gemäss Ziff 2.3 einzureichen. Das Preisblatt ist separat in einem verschlossenem Umschlag mit Vermerk „Preisblatt“ beizulegen. Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform: SBB Massgebend für die termingerechte Eingabe des Angebots ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (raoul.morf@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens am 10.05.2016 um 17.30 Uhr am Empfang Hilfikerstrasse 1 in Bern abgegeben werden. Öffnungszeiten Empfang: 07.00 - 17.30 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen). |
Offertöffnung | Das Preisangebot und das materielle Angebot sind je in einfacher Ausfertigung (Papierform und auf 2 USB-Stick getrennt nach Preisangebot und materiellen Angebot) an die Adresse gemäss Ziff 2.3 einzureichen. Das Preisblatt ist separat in einem verschlossenem Umschlag mit Vermerk „Preisblatt“ beizulegen. Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform: SBB Massgebend für die termingerechte Eingabe des Angebots ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (raoul.morf@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens am 10.05.2016 um 17.30 Uhr am Empfang Hilfikerstrasse 1 in Bern abgegeben werden. Öffnungszeiten Empfang: 07.00 - 17.30 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen). |
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None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
zugelassen
Für die Prüfung der Eignung gelten folgende Kriterien. Deren Erfüllung muss durch folgende Nachweise belegt werden:
Falls der Anbieter (z.B. Händler) und der Hersteller nicht identisch sind, muss der Anbieter alle Musskriterien, ausser dem Umweltmanagementsystem, erfüllen und durch die entsprechenden Nachweise belegen. Der Hersteller hingegen muss sämtliche Musskriterien erfüllen und ebenfalls durch entsprechenden Nachweise belegen.
EK 1 Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
Zwei Referenzen über vergleichbare Projekte.
Ein vergleichbares Projekt liegt vor:
- bei gleichen Netzwerktechnologien und vergleichbarer Struktur des Telekommunikationsnetzes
und
- Planung, Umsetzung und Einführung einer Fulfillment Factory basierend auf der angebotenen Softwarelösung
Die SBB AG behält sich das Recht vor, die Referenzanlagen zu besuchen.
EK 2 Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Bestätigung der Garantin, dass im Fall der Beauftragung die geforderte Sicherheitsleistung beigebracht werden kann
EK 3 Hinreichendes Qualitätsmanagement
Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (ISO 9000ff oder vergleichbar)
EK 4 Projektsprache
Die Anbieterin muss Erfahrung in der Durchführung von Projekten in deutscher Sprache ausweisen können.
Erfüllt die Anbieterin nicht sämtliche Eignungskriterien, wird ihr Angebot nicht in die Bewertung einbezogen.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
AGB Bund für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
Telefon: 079 206 64 67
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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