Zuschlag 904293: Verlängerung SLA für SW SHKN
Publiziert am: 26. Februar 2016
Swissgrid AG
Bei der Software (SHKN) handelt es sich um eine Individualsoftware, welche speziell für den Nachweis der Herkunft von Strom im Zusammenhang mit dem Handel und der Förderung von erneuerbaren Energien (KEV) sowie zur Erstellung der Stromkennzeichnung für die schweizerischen Endkunden gebraucht wird. Die Software wurde im Jahre 2006 von ETRANS, welche die Vorgänger-Firma der Swissgrid ist gekauft.
Swissgrid ist seit 2007 akkreditierte «Zertifizierungsstelle für die Erfassung, Überwachung der Weitergabe,
Ausstellung und Löschung von Herkunftsnachweisen» im Sinne der Verordnung des UVEK über den Nachweis
der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität (Herkunftsnachweis-Verordnung, HKNV). Swissgrid
hat daher den gesetzlichen öffentlichen Auftrag als Ausstellerin im Sinne des Art. 5 HKNV die für die Erfassung
und Ausstellung des Herkunftsnachweises notwendigen Daten zu erfassen und zu bewirtschaften.
Ohne diese Software, bzw. ohne deren einwandfreien Betrieb, ist Swissgrid nicht in der Lage Ihren gesetzlichen
Auftrag im öffentlichen Interesse zu erfüllen.
Atos hat das Basissystem für die österreichische Stromregulation "E-Control" entwickelt und für Swissgrid weiterentwickelt. Weil es sich bei der Version der Software von Swissgrid um ein in dieser Form einmaliges und speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Produkt handelt, welches so nicht auf dem freien Markt beschafft werden kann, ist die von Art. 13 Abs. 1 lit. c) VöB geforderte technische Besonderheit des Beschaffungsgegenstand gegeben. Mit der Verlängerung des SLA um 2.5 Jahre soll der Betrieb der Software solange sichergestellt werden, bis Swissgrid ein neues System im öffentlichen Ausschreibungsverfahren beschafft haben wird.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
26.02.2016
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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