Ausschreibung 904279: (16077) RAB E-Government Portal

Publiziert am: 3. März 2016

Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB

Anstoss zur Beschaffung:
Die heute im Rahmen des Zulassungsverfahrens im Einsatz stehende Lösung (Extranet / Intranet / öffentliches Register) wurde 2007 beschafft. Aufgrund des Alters des Systems und des fortlaufend erfolgten Ausbaus ist ein reibungsloses Funktionieren über weitere Jahre nicht mehr sichergestellt.
Sowohl die allgemeine Daten- und Dokumentablage als auch die bestehende Lösung für das Zulassungsverfahren sollen daher durch ein modernes und zukunftsorientiertes E-Government Portal abgelöst werden. Gewünscht wird eine umfassende Gesamtlösung, welche die folgenden vier Bereiche integral, transparent und medienbruchfrei bereitstellt:
1) E-Government Portal (Internet): Öffentlich zugängliches Portal der RAB mit zugrundeliegendem Content Management Systems (CMS) für die Verwaltung, Erstellung und Pflege der statischen Inhalte und Strukturen der Internetseite;
2) Öffentliches Register (Internet): In diesem Portalbereich sollen alle zugelassenen Personen und Revisionsunternehmen publiziert werden. Jede beliebige Person soll darin Suchabfragen nach zugelassenen Personen und Revisionsunternehmen tätigen können. Das öffentliche Register soll als Rubrik "Register" ins Portal integriert werden;
3) Kundenbereich (Extranet): Natürliche Personen und Revisionsunternehmen sollen in diesem geschützten Portalbereich Benutzerkonten erstellen, Zulassungen mit integriertem Zahlungsprozess elektronisch beantragen und ihre Stammdaten online pflegen können. Der Kundenbereich soll als Rubrik "Login" ins Portal integriert werden;
4) RAB-Administration (Intranet): Dieser geschützte Bereich soll nur im Netzwerk der RAB erreichbar sein. Er dient der Beurteilung der Gesuche und Mutationen im Zulassungsverfahren sowie der elektronischen rechtskonformen Daten- und Dokumentablage aller Sach- und Kundengeschäfte. Zulassungsrelevante Daten und Dokumente sollen automatisch und prozessorientiert ins Ordnungssystem einfliessen. Die übrigen Sach- und Kundendossiers sollen manuell erstellt und ins Ordnungssystem eingegliedert werden können.

Zweck des Beschaffungsverfahrens:
Sinn und Zweck der Ausschreibung ist die Auswahl einer kompetenten, zuverlässigen und leistungsstarken Anbieterin, welche die benötigte Lösung bereitstellt, in enger Zusammenarbeit mit der RAB parametrisiert, erfolgreich die bestehenden Daten aus dem Altsystem migriert und die Lösung in den Regelbetrieb überführt. Nach erfolgreicher Produktivsetzung stellt die Anbieterin sowohl den 3rd-Level-Support als auch die Pflege über den gesamten Leistungszeitraum sicher und kann allfällig spezifische Weiterentwicklungen im Auftrag der RAB realisieren.

Leistungsübersicht:
Der Beschaffungsgegenstand wird in zwei Grundleistungen (GL) und zwei Optionen (OP) ausgeschrieben:
Grundleistung GL01: Projektdurchführung Phase Realisierung; als Festpreis zu offerieren.
Grundleistung GL02: Projektdurchführung Phase Einführung; als Festpreis zu offerieren.
Option OP01: Beschaffung der Software-Lizenzen; als Festpreis zu offerieren, sowie Pflege- und Supportleistungen; als jährliche Pauschale zu offerieren.
Option OP02: Weiterentwicklungsleistungen; Total 5'000 Stunden zu offerieren.

Abgrenzung IT-Betrieb:
Die RAB hat den Betrieb ihrer IT-Infrastruktur sowie ihre Büroautomation und Benutzersupport vollständig an die Scout24 Schweiz AG, CH-3175 Flamatt, ausgelagert; RAB-intern wird lediglich der 1st-Level Support sichergestellt.
Scout24 Schweiz AG, welche auch die bestehende Lösung für das Zulassungsverfahren bereitgestellt hat, wird am vorliegenden Beschaffungsvorhaben nicht teilnehmen.
Der Betrieb bzw. das Hosting der künftigen Lösung erfolgt auf der RAB-Serverinfrastruktur, welche nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist.

Abgrenzung GEVER:
Gemäss Artikel 3 Absatz 2 der GEVER-Verordnung vom 30. November 2012 (SR 172.010.441) und Artikel 2 Absatz 2 der GEVER-Weisung EJPD vom 17. Dezember 2014 fällt das Vorhaben nicht unter den Geltungsbereich der GEVER-Verordnung.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Dienstleistungserbringung erfolgt vornehmlich am Standort der Anbieterin. Die Dienstleistungsempfängerin, das heisst der Erfüllungsort, ist die
Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB
Bundesgasse 18
CH-3011 Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
3. März 2016 Publikationsdatum
3. März 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

Aus Vertraulichkeitsgründen werden nicht alle Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen öffentlich zugänglich gemacht. Es handelt sich dabei um die Beilagen B4 bis B6 zum Pflichtenheft. Anbieterinnen, die zwecks Erstellung eines Angebotes alle Unterlagen erhalten wollen, müssen vorgängig eine Vertraulichkeitserklärung (siehe Anhang 7) unterzeichnen. Die unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung ist hierfür (als PDF per E-Mail) an die Kontaktadresse in Ziffer 1.2 (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) zu senden.
Es liegt in der Verantwortung der Anbieterin, die relevanten Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).

14. März 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Fragen bezüglich der vertraulichen Beilagen B4 bis B6 sind bis zum 14.03.2016 ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten.

Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.

Die nicht-vertraulichen Antworten werden anonymisiert auf www.simap.ch publiziert. Alle Anbieterinnen, werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
Antworten zu vertraulichen Beilagen werden allen Anbieterinnen, welche die Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet haben, anonymisiert per E-Mail zugestellt.

15. April 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung der Auftraggeberin nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Personelle Ressourcen:
Die Anbieterin verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK03
Ansprechpartner (SPOC):
Die Anbieterin verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK04
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen:
Die Anbieterin ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.

EK05
Erfahrung in der Einführung von Enterprise Portalen:
Die Anbieterin verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität mindestens vergleichbar sind. Sie weist diese Erfahrung anhand von genau 2 Referenzen nach, bei welchen sie innerhalb der letzten 4 Jahre ein vergleichbares Enterprise Portal erfolgreich und zur Zufriedenheit der jeweiligen Auftraggeberin parametriesiert und eingeführt hat.

EK06
Erfahrung mit der Projektführungsmethode HERMES:
Die Anbieterin verfügt über genügend operative Erfahrung mit Projekten, welche nach der Projektführungsmethode HERMES (oder einer vergleichbaren Projektmanagementmethode) durchgeführt wurden. Sie weist diese Erfahrung anhand von genau 2 Referenzen nach, die innerhalb der letzten 4 Jahre erfolgreich und zur Zufriedenheit der jeweiligen Auftraggeberin abgeschlossen wurden.

EK07
Personensicherheitsüberprüfung:
Die Anbieterin ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK08
Ersatz von Mitarbeitenden:
Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
- Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Auftraggeberin beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Auftraggeberin ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt;
- Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Anbieterin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK09
Arbeitsort:
Die Anbieterin ist bereit, regelmässige Workshops und Meetings mit den Projektbeteiligten im Rahmen der Leistungserbringung im Umfang von durchschnittlich eines halben Tages pro Woche am Standort der Auftraggeberin in Bern zu erbringen.

EK10
Einhaltung Datenschutz:
Die Anbieterin garantiert im Rahmen der gesamten Leistungserbringung die Einhaltung des Datenschutzes gemäss:
- Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG);
- Verordnung vom 14. Juni 1993 zum DSG (VDSG).
Die Anbieterin garantiert, dass sie die erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen nach aktuellen Industriestandards ergreift und diese aktuell halten wird, um den unbefugten bzw. zufälligen Zugriff auf alle Arten von Daten, die den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen beeinträchtigen können, zu verhindern.
Die Anbieterin garantiert zudem im Rahmen der gesamten Leistungserbringung diese Verpflichtungen auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer und beigezogene Dritte zu überbinden.

EK11
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Die Anbieterin bestätigt, dass sie selber sowie die von ihr beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieterinnen mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK12
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
- für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.
Für das vorliegende Geschäft gelten die vorstehend aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Beilage [3a-c] des Pflichtenhefts. Anbieterinnen, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK13
Akzeptanz des Vertragsentwurfs:
Die Anbieterin ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage [3] des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die RAB behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Des Weiteren steht der Bezug von GL02 unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Abschlusses von GL01.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch


Kontakt

Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB
Bundesgasse 18
3011 Bern
Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 904279 (16077) RAB E-Government Portal