Zuschlag 900665: 3rd-Level-Support für die Schalterapplikationen V-MaX und SB-Waagen

Publiziert am: 22. Februar 2016

Post CH AG, Informationstechnologie

Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB

Die Schalterapplikationen der Schweizerischen Post basieren auf einem äusserst komplexen Regelwerk und erfordern fundiertes postalisches und prozessuales Wissen. Da die Anwendungen V-MaX und SB-Waagen für das Schaltergeschäft der Post unerlässlich sind, kann auf ein reibungsloses Funktionieren zu keiner Zeit verzichtet werden. Zudem ist V-MaX als eine der geschäftskritischsten Applikationen der Post überhaupt eingestuft. Die Urheberrechte an dieser Software (Individualentwicklung) liegen bei der Zuschlagsempfängerin. Nur sie verfügt über das fachliche Wissen in der nötigen Tiefe, um einen 3rd-Level-Support der erwähnten Schalterapplikationen jederzeit sicher zu stellen.
Beratung, Problemanalyse, Qualitätssicherung sowie Mithilfe bei der Implementierung von verschiedenen technischen Massnahmen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72227000: Beratung im Bereich Software-Integration
  • 72261000: Software-Unterstützung
  • 72253000: Help-Desk und Unterstützungsdienste
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

BSI Business Systems Integration AG, Baden-Dättwil
CHF 250,000 exkl. MwSt., Le prix indiqué ci-dessus correspond à la rémunération estimée pour 12 mois. La durée du contrat est fixée à 48 mois conformément à l’art. 15, al. 1, let. b OMP.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

05.02.2016


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Post CH AG, Informationstechnologie
Wankdorfallee 4
3030 Bern
E-Mail-Adresse:  
da@post.ch