Ausschreibung 900411: ICT Schule Wohlen

Publiziert am: 19. Februar 2016

Gemeinde Wohlen

Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung der Informatik-Hardware an der Schule Wohlen.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 30200000: Computeranlagen und Zubehör
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. Februar 2016 Publikationsdatum
19. Februar 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

31. März 2016 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
4. März 2016 Frist für Fragen

Fragen zur Submission müssen schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) gestellt werden und bis zum vorgegebenen Zeitpunkt eingegangen sein. Adressangaben gemäss Submissionsunterlagen. Die Vergabestelle wird die eingegangenen Fragen und die entsprechenden Antworten allen bekannten Bewerbern per E-Mail zusenden.

1. April 2016 Abgabetermin 16:00

Gemäss Submissionsunterlagen

1. April 2016 Offertöffnung

Gemäss Submissionsunterlagen

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Gemeinde Wohlen
Kapellstrasse 1
5610 Wohlen
Telefon: 056 619 92 15
E-Mail-Adresse:  
ernesto.hitz@wohlen.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 900411 ICT Schule Wohlen