Ausschreibung 887827: Verein Smart Grid Schweiz Datahub
Publiziert am: 27. Mai 2016
Verein Smart Grid Schweiz, Dr. Maurus Bachmann, Geschäftsführer, Dr. Schneider-Strasse 14, 2560 Nidau
Mit dieser Ausschreibung soll ein Generalunternehmer evaluiert werden, der in der Lage ist, einen Datahub Schweiz für die Wechselprozesse und das Routing von Messdaten sowie E-Invoicing Nachrichten aufzubauen und zu betreiben. Die detaillierten Anforderungen sind dem Pflichtenheft zu entnehmen.
Die dafür zu erbringende Dienstleistung beinhaltet folgende Bestandteile:
• Bereitstellung der Software
• Weiterentwicklung der Applikation
• Betrieb und Wartung der Applikation für 5 Jahre
• Ausführung der Geschäftsprozesse für 5 Jahre (zwingend zu offerierende Option im Sinne eines Folgeautrages Art. 11 Abs. 1 lit. g ÖBV)
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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27. Mai 2016 | Publikationsdatum | |
27. Mai 2016 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
10. Juni 2016 | Frist für Fragen | Fragen zu den Submissionsunterlagen und den Vertragsentwürfen werden ausschliesslich schriftlich beantwortet. Fragen mit der Bezeichnung des Beschaffungsgegenstandes bitte per E-Mail bis zum genannten Termin richten an: maurus.bachmann@smartgrid-schweiz.ch Die Antworten werden auf www.simap.ch, in anonymisierter Form, bis am 21. Juni 2016 publiziert. Auskünfte zum Verfahren erteilt: |
2. August 2016 | Abgabetermin 00:00 | Formvorschriften: Einreichungsort, gem. Ziff. 1.2., in verschlossenem Behältnis (Kuvert, Schachtel), versehen mit dem beschrifteten orangen Kleber (Objekt, Arbeitsgattung, Eingabefrist) "Bitte nicht öffnen" und dem Absender. a) Bei Abgabe am Kundenempfang von Energie Wasser Bern, Monbijoustrasse 11, 3011 Bern (durch Anbieter oder Kurier): b) Bei Einreichung auf dem Postweg (A-Post): Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. |
Offertöffnung | Formvorschriften: Einreichungsort, gem. Ziff. 1.2., in verschlossenem Behältnis (Kuvert, Schachtel), versehen mit dem beschrifteten orangen Kleber (Objekt, Arbeitsgattung, Eingabefrist) "Bitte nicht öffnen" und dem Absender. a) Bei Abgabe am Kundenempfang von Energie Wasser Bern, Monbijoustrasse 11, 3011 Bern (durch Anbieter oder Kurier): b) Bei Einreichung auf dem Postweg (A-Post): Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. |
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None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Der Anbieter muss als Generalunternehmer für die Bereitstellung der Software, die Weiterentwicklung der Applikation, Wartung und Betrieb der Applikation sowie für die Durchführung der Geschäftsprozesse (sofern die Option eingelöst wird) auftreten. Hingegen ist der Beizug von Subunternehmern erlaubt.
Vorerst prüft der Auftraggeber nur, ob ein Anbieter alle Eignungskriterien erfüllt. Anbietende, welche nicht sämtliche Eignungskriterien vorbehaltslos erfüllen, sind für den Auftraggeber ungeeignet und werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Anbieter muss in der Excel-Offerteingabe, Blatt Eignungskriterien, den Erfüllungsnachweis folgender Eignungskriterien erbringen:
- EK-1: Der Anbieter hat das Selbstdeklarationsblatt vollständig ausgefüllt und gemeinsam mit den geforderten Nachweisen der Offerte beigelegt. Die Bestätigungen sind dabei nicht älter als ein Jahr.
- EK-2: Der Anbieter muss alle in Kapitel 8.1.1 verlangten Bestätigungen vorbehaltlos erbringen. Diese Bestätigungen sind im Pflichtenheft an ihrer Nummerierung („Best-...“) zu erkennen und werden im zugehörigen Blatt Bestätigungen der Excel-Offerteingabe aufgeführt.
- EK-3: Der Anbieter tritt als Generalunternehmer auf. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Der Anbieter ist als Generalunternehmer für das funktionstüchtige Gesamtsystem (inkl. allen notwendigen Programmierungen und Installationsarbeiten) verantwortlich. Hingegen ist der Beizug von Subunternehmern erlaubt. Subunternehmer müssen offengelegt und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Die Haftung bleibt in jedem Fall beim Anbieter.
- EK-4: Die Kommunikation bei der Realisierung und Betrieb der Lösung muss in deutscher Sprache möglich sein.
- EK-5: Die Daten des Datahubs müssen jederzeit in der Schweiz verbleiben.
- EK-6: Der Anbieter muss eine Lösung offerieren, die alle zwingenden Anforderungen (auch Musskriterien genannt) erfüllt. Diese Musskriterien sind im Pflichtenheft als „Muss“ gekennzeichnet. Sie werden im zugehörigen Blatt Anforderungen & Fragen der Excel-Offerteingabe aufgeführt.
- EK-7: Die Neutralität des Anbieters gegenüber allen Marktpartnern, die über den Datahub kommunizieren oder kommunizieren könnten, muss jederzeit gewährleistet sein. Aus diesem Grund sind Verteilnetzbetreiber als Anbieter nicht zugelassen.
Der Betrieb des Datahubs soll nicht von einem Betreiber eines Elektrizitätsnetzes (im Sinne von Artikel 2 des StromVG) und nicht von einem Energielieferanten übernommen werden. Tochterunternehmen von Betreibern eines Elektrizitätsnetzes sind für den Betrieb zugelassen.
- EK-8: Der Anbieter muss über nachweisbare Erfahrung im Planen, Realisieren und Betrieb von vergleichbaren Lösungen verfügen. Dazu muss er mindestens über 1 eigene Referenz eines bereits realisierten und lauffähigen produktiven Systems verfügen. Die jeweiligen Referenzen dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn
- das System eine Datendrehscheibe beinhaltet
- der Anbieter das System aufgebaut, Wartung und Betrieb durchgeführt und die Geschäftsprozesse ausgeführt hat.
- EK-9: Der Anbieter muss heute über eine leistungsfähige Organisation für Wartung und Betrieb sowie Ausführung der Geschäftsprozesse verfügen, welche die geforderten Verfügbarkeiten gemäss Kapitel 7 und 8 bereitstellen kann.
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt sein.
Der Anbieter hat alle notwendigen Angaben, Unterlagen und Nachweise zu den Eignungskriterien sowie den generellen Teilnahmebedingungen einzureichen. Alle geforderten Unterlagen müssen zusammen mit dem Angebot eingereicht werden und gelten als Bestandteil der Offerte:
Nach Art 20 ÖBV Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen:
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWST, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Sofern im GAV vorgeschrieben: Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV)
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bzgl. Einhaltung des GAV
- Bei Branchen ohne GAV: Bestätigung der Revisionsstelle (oder der externen Treuhandstelle / Buchhaltung) bzgl.
- Orts- und Branchenüblichkeit sowie
- Lohngleichheit zwischen Mann und Frau
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
- Bei Subunternehmen haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen
- Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
Zusätzliche Informationen
- Es sind Netto-Offerten einzureichen. Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabe erfolgt auf Grund des Angebotes.
- Die Verfahrens-, Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch.
Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.
Der Auftraggeber vergibt Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
- Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.
- Zu Pos. 1.6. Art des Auftraggebers: Dies ist nicht, wie im Profil hinterlegt und deshalb hier im Inserat nicht abänderbar, die Gemeinde resp. Stadt, sondern wird die noch zu gründende Firma sein.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Schloss, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau schriftlich angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Verein Smart Grid Schweiz
Monbijoustrasse 11, Postfach
3001 Bern
Telefon: +41 31 321 92 50
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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