Ausschreibung 887227: SAB-Briefpost (Sendungsaufbereitungsanlage Briefpost)

Publiziert am: 14. April 2016

Post CH AG / PostMail

Im Rahmen des aktuellen Projektes «SAB - Briefpost» sollen für die Jahre 2017 und 2018 (zuzüglich zweimalige Verlängerungsoption von jeweils max. 12 Monaten) Sendungsaufbereitungsanlagen evaluiert werden, welche die Anforderungen der Post CH AG gemäss detailliertem Anforderungskatalog im Ausschreibungstool «DecisionAdvisor» zu bestmöglichen wirtschaftlichen Bedingungen erfüllen. Die Anlagen sind auf eine Lebensdauer von 15 Jahren ausgerichtet.
Mit der Beschaffung der Sendungsaufbereitungsanlagen sollen insbesondere die folgenden Ziele erreicht werden:
- Prozessoptimierungen im Leistungsprozess von der Annahme bis zur automatischen oder manuellen Verarbeitung
- Automatisierte Unterstützung der manuellen Prozesse
- Feingranulare Ausscheidungen der Briefe (Anzahl Fächer)
- Offline Codierung
- Reduktion der Kosten
Gegenstand der Beschaffung sind die Herstellung, Lieferung und Installation von Sendungsaufbereitungsanlagen sowie der Support durch den künftigen Zuschlagsempfänger. Demgegenüber wird die Wartung durch die Post sichergestellt. Es sollen Standardbriefe und Grossbriefe aufgestellt, gestapelt, gestempelt, codiert und anschliessend ins richtige Fach ausgeschleust werden. Die unterschiedlichen Anforderungen sind in 2 Losen beschrieben.

Gestützt auf aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die jedoch vor Einsichtnahme in die künftigen Angebote noch auf vielen Mutmassungen und Unbekannten basieren müssen, hat die Post CH AG vorerst folgendes Mengengerüst über den Beschaffungszeitraum von zwei Jahren ermittelt:
-Los 1 Sendungsaufbereitung Culler Facer Canceller (CFC): Für die Jahre 2017 und 2018 wird mit zirka 8 bis 11 Anlagen gerechnet
-Los 2 Sendungsaufbereitung Facer Canceller (FC): Für die Jahre 2017 und 2018 wird mit zirka 4 bis 7 Anlagen gerechnet

Die Post CH AG weist mit Nachdruck darauf hin, dass es sich bei den Mengenangaben um Richtmengen handelt, die den Anbietern als Angebotsgrundlage dienen sollen. Sie behält sich Anpassungen dieser Mengen ausdrücklich vor. Weiter behält sich die Post CH AG während der gesamten Vertragsdauer (inklusive Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils maximal 12 Monate) die Beschaffung weiterer Sendungsaufbereitungsanlagen gemäss Los 1 und/oder Los 2 ohne neue Ausschreibung vor, die einen allfälligen Mehrbedarf abdecken sollen.

Die Beschaffung richtet sich allein nach den Bedürfnissen der Post CH AG. Die Post CH AG verpflichtet sich in keiner Art und Weise, eine bestimmte Anzahl Bestellungen vorzunehmen, noch garantiert sie einem berücksichtigten Anbieter einen bestimmten Umsatz. Es besteht in diesem Sinn keine Abnahmeverpflichtung bezüglich einer bestimmten Anzahl Anlagen.

Jeder Anbieter hat die Möglichkeit, ein einzelnes oder beide Lose anzubieten. Die möglichen Bedarfsmengen sowie deren Aufteilung auf die beiden Lose basieren aktuell noch auf sehr vielen Unbekannten. Die Post wird aufgrund neuer Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach Eingang der Angebote, d. h. unter Einbezug der so neu berechneten Anlagekosten, Personalkosten und weiterer Faktoren (wie zum Beispiel auch des Flächenbedarfs der einzelnen angebotenen Anlagen) die beiden Lose nochmals miteinander vergleichen. Erst aufgrund dieser neuen Berechnungen in Kenntnis der konkreten Angebote kann und wird die Post entscheiden, ob künftig Bestellungen von beiden Losen oder nur von einem Los getätigt werden. Kommt die Post bei diesen neuen Berechnungen zum Schluss, dass sinnvollerweise nur die Beschaffung eines der beiden nachgefragten Anlagetypen weiterverfolgt werden soll, so wird sie in Bezug auf dasjenige Los, welches nicht mehr in Frage kommt, einen Teilabbruch verfügen, mit der Folge, dass für dieses Los kein Zuschlag erfolgen wird. Die Anbieter werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass auch im Falle eines solchen Teilabbruches keine finanzielle Entschädigung für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Angebotserstellung geleistet wird. Erfolgt indessen kein Teilabbruch und werden beide Lose zugeschlagen, ist die Zuschlagserteilung an einen Anbieter oder an zwei verschiedene Anbieter möglich.

Die Nachweise der Erfüllung der geforderten Kriterien sind gemäss dem Bewertungsbaum DecisionAdvisor (Anhänge Nrn. 11a und 11b) pro Los zu erbringen. Nachweise, welche für beide Lose gelten, sind durch die Anbieterin nur einmal einzureichen.

Detailangaben finden sich in den Ausschreibungsunterlagen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 30132000: Sortiermaschinen
  • 30132300: Sortiermaschinen
  • 30131700: Briefmarkenentwertungsmaschinen
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Sendungsaufbereitung CFC

  • Lot 2:

    Sendungsaufbereitung FC


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
14. April 2016 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

gemäss Ausschreibungsunterlagen

2. Mai 2016 Frist für Fragen

Fragen des Anbieters sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 02.05.2016 zu stellen.
Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt direkt im simap.ch bis am 09.05.2016. Verspätet eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

9. Juni 2016 Abgabetermin 12:00

Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt.

9. Juni 2016 Offertöffnung

Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Sendungsaufbereitung CFC
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Sendungsaufbereitung Culler Facer Canceller (CFC) Bemerkungen : Für die Jahre 2017 und 2018 wird mit zirka 8 bis 11 Anlagen gerechnet.
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



2: Sendungsaufbereitung FC
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Sendungsaufbereitung Facer Canceller (FC) Bemerkungen : Für die Jahre 2017 und 2018 wird mit zirka 4 bis 7 Anlagen gerechnet.
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

2.1 Nachweise
2.2 Betreibungen
2.3 Sozialversicherungsbeiträge
2.4 Akzeptanz des Sozial- und Ethikkodex
2.5 Sprachen
2.6 Kapazität
2.7 Rücknahme Verpackungsmaterial
2.8 Transportversicherung
2.9 Versicherungsnachweis Betriebshaftpflicht
2.10 Versicherungsnachweis Montageversicherung
2.11 Referenzprojekte
2.12 Referenzbesuch
2.13 Gewährleistung
2.14 Gültigkeit des Angebotes

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

• Informationstechnologie - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Analyse, Konzeption, Realisierung und Einführung von Informatik-Gesamtsystemen bzw. Individualsoftware (IT AGB/G, Ausgabe Juni 2013)
• Allgemeine Geschäftsbedingungen für Förderanlagen und Anlagesysteme (AGB/F, Ausgabe Juni 2015)
• Informationstechnologie - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wartung von Hard- und die Pflege von Software (IT AGB/W, Ausgabe Juni 2013)

Nachverhandlungen:

Verhandlungen bleiben vorbehalten. Verhandlungssprache ist deutsch.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) nach Anhang 2a der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) einzuhalten.

Sonstige Angaben:

Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebots keine Entschädigung beanspruchen.

Die erstmalige Beschaffung von Sendungsaufbereitungsanlagen erfolgte im Rahmen der Ausschreibung «REMA / Reengineering Mailprocessing» im Jahre 2004 nach WTO. Verschiedene Umsysteme wie zum Beispiel das Codiersystem stammen von der Firma Siemens (Schweiz) AG. Im Rahmen der Ausschreibung „SAB - Briefpost“ müssen die Schnittstellen zu den Umsystemen von Siemens (vgl. Anhang 36 der Ausschreibungsunterlagen) entsprechend angepasst werden. Die Details werden in der Designphase festgelegt.
Die genannte Unternehmung wird ebenfalls zur Angebotsabgabe zugelassen, wobei die Gleichbehandlung sämtlicher Anbieter gewährleistet ist.

Die Anbieter haben die Möglichkeit, das Briefzentrum Zürich-Mülligen zu besichtigen. Die Teilnahme an einem Besichtigungstermin (20. oder 27. April 2016; vgl. Anhang Nr. 10 der Ausschreibungsunterlagen) ist nicht Voraussetzung für eine Angebotsabgabe. Die Besichtigung wird aber empfohlen. Pro Anbieter ist die Anzahl Teilnehmer auf maximal zwei Personen und einen Besichtigungstermin beschränkt.

Die Post CH AG behält sich vor, die Angebote zu verhandeln. Zu den abschliessenden Verhandlungen werden nur noch diejenigen Anbieter eingeladen, deren Angebote noch eine reelle Chance auf den Zuschlag haben (Stand vor Verhandlungen) und welche die Eignungskriterien gemäss Ziffer 3.7 sowie die Technischen Spezifikationen gemäss Anforderungskatalog erfüllen. Die Post weist die Anbieter daher ausdrücklich darauf hin, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.

Allfällige Rabatte, die ein Anbieter für den Fall gewährt, dass er beide Lose zugeschlagen erhält, können bei der Bewertung nur berücksichtigt werden, falls tatsächlich für beide Lose ein Zuschlag erfolgt (siehe hierzu Ziffer 2.5). Für weitere Einzelheiten wird auf das Pflichtenheft (Ziffer 12.7) und auf die Preisblätter verwiesen.

Die abschliessende Auswertung und Rangierung der Angebote für die Zuschlagserteilung findet nur noch unter den verhandelten Angeboten statt. Demgemäss erhält im Rahmen der Schlussbewertung des Zuschlagskriteriums „Wirtschaftlichkeit (Preise)“ dasjenige Angebot die Maximalpunktzahl, welches unter den verhandelten Angeboten nach Abschluss der Verhandlungen den tiefsten Gesamtpreis für den Leistungsgegenstand ausweist.

Die Projekt- und Verhandlungssprache ist Deutsch. Das Angebot und sämtliche wichtigen Beilagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Anbieter, welche das Angebot in einer anderen Sprache einreichen, können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.

Die Anbieter werden gebeten, die Fragen zu den Anforderungen im online Evaluationstool „DecisionAdvisor“ zu beantworten. Die Beantragung eines Zugangs (Benutzername und Passwort) auf den „DecisionAdvisor" erfolgt gemäss der Anleitung, welche im simap.ch als Anhang Nr. 09 publiziert ist.

Geheimhaltungsverpflichtung:
Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weiter gegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Subunternehmer / Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während der Angebots- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.

Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der Post CH AG zu vernichten.

Die Post CH AG beabsichtigt, mit dem Zuschlagsempfänger einen Vertrag über zwei Jahre abzuschliessen, mit Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils max. 12 Monate.

Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Post CH AG / PostMail
Wankdorfallee 4
3030 Bern
E-Mail-Adresse:  
wtosab@post.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 887227 SAB-Briefpost (Sendungsaufbereitungsanlage Briefpost)