Zuschlag 879163: Direktabfrage Steuerdaten
Publiziert am: 5. Dezember 2016
Kantonales Steueramt St.Gallen
Der Zuschlag erfolgt nach Art. 16 Abs. 1 lit. d), g) und o) der St.Gallischen Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (841.11) und unter Wahrung des Steuergeheimnisses freihändig. Die Direktabfrage ist eine beim bisherigen Leistungsanbieter zu beschaffende Leistung, da nur so sichergestellt ist, dass kantonale und kommunale St.Gallische Behörden aus der Fachapplikation Steuern gezielt Steuerdaten für den eigenen, authorisierten Bereich unter Wahrung der im Steuergesetz festgelegten Geheimhaltungspflicht abfragen können. Technische Besonderheiten erfordern eine Einbindung ins bestehende System.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
28.11.2016
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Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen, Spisergasse 41, 9001 St. Gallen, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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Davidstrasse 41
9001 St.Gallen
Telefon: +41 58 229 41 40
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